Ständige Vertretung
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Die Regierungen der BRD und der DDR eröffneten am 1. Mai 1974 in Bonn und Ost-Berlin je eine ""Ständige Vertretung"" (StäV). Diese waren Ersatz für Botschaften, da sich bei Staaten völkerrechtlich nicht als Ausland anerkannten. Basis dieser Einrichtungen war der Grundlagenvertrag von 1972.
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält Ständige Vertretungen unter anderem bei den folgenden internationalen Organisationen:
Weblink
http://www.fes.or.kr/Publications/pub/Staendige%20Vertretung-Bertele_deutsch.pdf