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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen, am 23. Mai 1949 verkündet und trat am 24. Mai 1949 in Kraft.

Es besteht aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil. Die Unterteilung erfolgt in Artikeln.

Das Grundgesetz legt im Abschnitt "Grundrechte" (Art. 1 - 19 GG) fest, welche Rechte jeder Bürger (Bürgerrechte, auch: "Deutschengrundrechte") und jeder Mensch (Menschenrechte) gegenüber den Trägern der Staatsgewalt hat. Das Grundgesetz legt darüber hinaus die Staatsorganisation fest und markiert grundlegende Staatsaufgaben und staatliche Handlungsformen. Die wichtigsten im Grundgesetz definierten Staatsprinzipien sind Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Bundesstaatlichkeit.

Das Grundgesetz legt die wesentlichen staatlichen System- und Wertentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland fest. Dabei besteht die Maßgabe, dass der Sinngehalt der Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Staatliche Grundordnung ( Bundesstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung) sowie einige fundamentale Staatsstrukturprinzipien nicht geändert werden dürfen (Art. 79 Abs. 3 GG; sog. "Ewigkeitsklausel"). Jedoch widerspricht sich in Artikel 79 das Grundgesetz selbst: In Absatz (1) werden die Änderungsgrundlagen, also die Zweidrittelmehrheit beider legislativen Kammern, aufgeführt. Obwohl dies nicht ausdrücklich benannt wird,kann man damit davon ausgehen, dass auch Art. 79. Abs. 3 nicht geändert werden darf.

Das Grundgesetz steht im Rang über allen anderen Rechtsnormen der deutschen Gesetzgebung. Über seine Einhaltung und Auslegung wacht das Bundesverfassungsgericht.

Um angesichts des nach dem Zweiten Weltkrieg geteilten Deutschlands (Ostzone, Westzonen bzw. DDR, BRD) den provisorischen Charakter dieser Verfassung zu betonen, wurde die Bezeichnung Grundgesetz gewählt und die Wiedervereinigung und ein freier Volksentscheid zur Bedingung einer endgültigen Verfassung gemacht. Der Begriff ist jedoch bis heute geblieben.

Es erwuchs aus den Erfahrungen der labilen Demokratie der Weimarer Republik.

Aufbau des Grundgesetzes & Wikipedia Artikel zu Bestimmungen des Grundgesetzes

Präambel

I. Die Grundrechte

1. Menschenwürde
2. Freie Entfaltung der Persönlichkeit
3. Gleichheit und Gleichberechtigung
4. Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Kriegsdienstverweigerung
5. Freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, Freiheit der Wissenschaft
6. Ehe und Familie
7. Schulwesen
8. Versammlungsfreiheit
9. Vereinigungsfreiheit
10. Postgeheimnis, Fernsprechgeheimnis
11. Freizügigkeit
12 Berufsfreiheit
12 a. Wehrpflicht, Ersatzdienst
13. Unverletzlichkeit der Wohnung
14 Eigentum, Erbrecht, Enteignung
15 Sozialisierung
16 Staatsangehörigkeit, Auslieferungsverbot
16 a. Asylrecht
17 Petitionsrecht
18. Verwirkung von Grundrechten
19. Einschränkung von Grundrechten, Garantie des Rechtswegs


II. Der Bund und die Länder

III. Der Bundestag

IV. Der Bundesrat

IV a. Gemeinsamer Ausschuss

V. Der Bundespräsident

VI. Die Bundesregierung

VII. Die Gesetzgebung des Bundes

VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und der Bundesverwaltung

VIII a. Gemeinschaftsaufgaben

IX. Die Rechtssprechung

X. Das Finanzwesen

X a. Verteidigungsfall

XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen

siehe auch:

Artikel 1- 19:

Beteiligung an der Formulierung