Zum Inhalt springen

Nahrungsergänzungsmittel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. Dezember 2005 um 00:26 Uhr durch 84.190.159.136 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Nahrungsergänzungsmittel sind im historisch eher auf Schulmedizin orientierten Markt eine recht neue Produktgruppe zwischen Arzneimitteln Futtermitteln und Lebensmitteln. Rechtlich gehören sie zu den Lebensmitteln und damit fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aufgeführt. Zusammensetzung und Zweckbestimmung unterscheiden sich je nach Herkunftsregion und zugemessenem Vitalstoffbedarf deutlich. In den USA sind beispielsweise viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, die nach deutschem Recht zu apothekenpflichtigen Arzneimitteln zählen würden. Dies heisst im Umkehrschluss, dass Nahrungsergänzungsmittel, die frei im Handel erhältlich sind, unter das Lebensmittelgesetz fallen und somit formal nicht therapeutisch wirksam sein dürfen. Dies erklärt den als "unwirksam" geltenden Ruf von Nahrungsergänzung in der durch die Presse geprägten Öffentlichkeit.

Rechtlich ist diese Produktgruppe im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung ist ein Nahrungsergänzungsmittel

„ein Lebensmittel, das

  1. dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
  2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
  3. in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.“

Gute Nahrungsergänzungsmittel sind nicht "hochdosiert" sondern immer "vielfältig dosiert", was man sogenannte "Synergieeffekt" nennt. Auch enthalten gute Nahrungsergänzungsmittel keine "isolierten Wirkstoffe" sondern stets Wirkstoffe im Netzwerk. Sinnvolle Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine und Antioxydantien, wobei aber Überdosierungen in einzelnen Fällen (z. B. von Vitamin A) auch schädlich sein können. Für alle anderen Zutaten (z. B. Anthocyane, Q10, Kreatin, L-Carnitin, Phytoöstrogene) war es bisher wissenschaftlich nicht möglich, den Bedarf oder Nutzen einer zusätzlichen Zufuhr zu belegen. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, nicht zulässig. Sie sind auch nicht möglich, da Nahrungsergänzungen in der Regel eher unspezifisch und individuell unterschiedlich wirken. In der Praxis werden entsprechende Informationen über verschiedene Wirkungserfahrungen in Form von Presseartikeln, Vorträgen oder Beratungen geliefert.

Siehe auch

Mikronährstoff (Medizin), Orthomolekulare Medizin

http://bundesrecht.juris.de/lfgb/index.html LFGB (Deutschland) http://bundesrecht.juris.de/nemv/index.html NemV (Deuteschland)