Europäische Gemeinschaft
- Dieser Artikel befasst sich mit der EG (ehem. EWG) als einer Säule der Europäischen Union (EU), andere Bedeutungen unter Europäische Gemeinschaft (Begriffsklärung). Die EG ist das Herz der Europäischen Union.
Die Europäische Gemeinschaft, Abk. EG, ist seit 1. November 1993 Nachfolgerin der EWG.
Die EG ist eine der drei so genannten Europäischen Gemeinschaften, die zusammen eine der Grundlagen der EU bilden. Seit 2002 wurden die Regelungen des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl in den EG-Vertrag aufgenommen, da der EKGS-Vertrag nach 50 Jahren Laufzeit auslief.
Die Ausbreitung der EG
Die Ausbreitung der EG
Siehe auch:
- EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - Vorläufer der EG - Europäische Gemeinschaft
- EGKS - Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl - Montanunion
- EAG - Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)
Die Richtlinien und Verordnungen basieren auf dem EG-Vertrag, auch wenn in der Öffentlichkeit oft von EU-Entscheidungen die Rede ist.
Die wichtigsten Organe der EG sind:
- Europäische Kommission
- Rat der Europäischen Union
- Europäisches Parlament
- Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- Europäischer Rechnungshof
Diese Organe sind gleichzeitig für alle drei Gemeinschaften tätig und teilweise für die gesamte Europäische Union (einheitlicher institutioneller Rahmen).