Zum Inhalt springen

Devolution

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. Juni 2013 um 12:20 Uhr durch Lektor w (Diskussion | Beiträge) (Zweite Übersetzung ergänzt, die zu den Bedeutungen des Fremdworts besser passt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Devolution (lat. devolvere, ‚hinabrollen‘ oder sinngemäß ‚abwälzen‘) steht für:

  • den Übergang eines Herrschertitels oder eines erblichen Adelstitels an einen Nachfolger, siehe Thronfolge
  • die Übertragung administrativer Funktionen vom Souverän an Gebietskörperschaften, siehe Devolution (Staatsrechtslehre)
  • den Übergang eines Verfahrens an eine höhere Gerichtsinstanz durch Einlegen eines Rechtsmittels, siehe Devolutiveffekt
  • den Übergang einer Verwaltungssache an eine übergeordnete Behörde, siehe Devolutionsantrag