Erweiterung der Europäischen Union
Unter einer EU-Erweiterung versteht man den Beitritt eines oder mehrerer Staaten zur Europäischen Union. Alle Staaten, die beitreten wollen, müssen die Kopenhagener Kriterien erfüllen.
Aktuell: EU-Osterweiterung 2004
Durch die EU-Osterweiterung wurden am 1. Mai 2004 zehn neue Mitgliedstaaten in die Europäischen Union aufgenommen. Die EU besteht jetzt aus 25 Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission hatte am 9. Oktober 2002 empfohlen, diese zehn Staaten aufzunehmen. Die Entscheidung zur Aufnahme fiel am 13. Dezember 2002 in Kopenhagen; das Europäische Parlament stimmte am 9. April 2003 zu. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages fand am 16. April 2003 in Athen statt.
Die Beitrittsländer
Für Zypern ist nach dem Scheitern des Referendums vom 24. April 2004 faktisch nur der südliche, griechische Teil beigetreten, auch wenn formal ganz Zypern beigetreten ist. Die Abstimmung ergab, dass sich 65 % der türkischen Zyprioten für eine Wiedervereinigung, 75,8 % der griechischen Zyprioten jedoch gegen ein unter dem von ihnen als unzureichend empfundenen Annan-Plan wiedervereintes Zypern stimmten. Für einen Beitritt der ganzen Insel hätten beide Volksgruppen mehrheitlich für die Wiedervereinigung stimmen müssen.
Ratifikation der Verträge
Der letzte verbleibende Schritte war die Ratifikation des Vertrages durch die bisherigen Mitglieder und durch jeden einzelnen der Beitrittsstaaten. Die bisherigen Mitgliedsstaaten führten keine Referenden durch, sondern überließen diese Entscheidung den Parlamenten, wohingegen in den meisten Beitrittsstaaten Volksabstimmungen stattfanden. Die Ergebnisse der Abstimmungen im Jahr 2003 waren wie folgt:
- Malta - 54% 'Ja' (8. März)
- Slowenien - 90% 'Ja' (23. März)
- Ungarn - 83% 'Ja' (12. April)
- Litauen - 91% 'Ja' (10. und 11. Mai)
- Slowakei - 92% 'Ja' (16. und 17. Mai)
- Polen - 77% 'Ja' (7. und 8. Juni)
- Tschechische Republik - 77% 'Ja' (13. und 14. Juni)
- Estland - 67% 'Ja' (14. September)
- Lettland - 67% 'Ja' (20. September)
Übergangsregelungen zum EU-Beitritt
Die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten sind Unionsbürger im Sinne des Art. 18 EGV. Einige die Freizügigkeit betreffende Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts sind für die Staatsangehörigen der Beitrittsländer allerdings aufgrund des Beitrittsvertrags und der Beitrittsakte vorübergehend suspendiert.
Die Staatsangehörigen Zyperns und der Republik Malta können seit Beginn des Beitritts an volle Freizügigkeit beanspruchen; Übergangsregelungen mit Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit sehen nur die Beitrittsakte der mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten vor.
Die Übergangsregelungen sehen ein 2+3+2-Modell vor:
Die 15 "alten" Mitgliedstaaten treffen während einer Übergangszeit von zunächst zwei Jahren Maßnahmen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt für Staatsangehörige der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer abweichend von Art. 1 bis 6 der VO (EWG) Nr. 1612/68 (Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der Gemeinschaft - Zugang zur Beschäftigung) zu regeln. Diese Maßnahmen können die Mitgliedstaaten - nach einer Überprüfung auf Basis eines Berichts der EU-Kommission - um weitere drei Jahre, sowie danach im Falle schwerer Störungen des Arbeitsmarktes oder der Gefahr einer solchen Störung noch einmal um zwei Jahre verlängern.
Vergrößerung der Kommission
Durch die Erweiterung der EU vergrößert sich auch die EU-Kommission. Jedem Land wird die Möglichkeit gegeben, einen Kommissar zu ernennen. Während der jetzigen Amtszeit bekommen diese allerdings kein eigenes Ressort. Die Besetzungen im einzelnen:
- Estland: Siim Kallas
- Lettland: Sandra Kalniete
- Litauen: Dalia Grybauskaite
- Malta: Joseph Borg
- Polen: Danuta Hübner
- Slowakei: Jan Figel
- Slowenien: Janez Potočnik
- Tschechien: Pavel Telička
- Ungarn: Péter Bálazs
- Zypern: Marcos Kyprianou
Gründe für die Osterweiterung
Gründe der Beitritsstaaten
Gründe für die neuen Mitglieder, vor allem für die Staaten Osteuropas, waren neben wirtschaftlichen Vorteilen auch ihre historische und kulturelle Zugehörigkeit zu den anderen Mitgliedern der Europäischen Union. Die Staaten Osteuropas gehörten zu einem großteil früher zum Deutschen Reich oder zur Donaumonarchie und haben eine größtenteils evangelisch oder katholische, keine orthodoxe, Bevölkerung. Ein weiterer Grund für sie ist ein Schutz vor Russland
Gründe für die Aufnahme
Auch für die Aufnahme gibt es neben den wirtschaftlichen Gründen, die neuen Staaten sind Absatzmärkte und verfügen über Bodenschätze, weitere Gründe. Einer der Gründe ist wieder die historische und kulturelle Zusammengehörigkeit. Ein weitere Grund ist die Absicht der EU ihre internationale Bedeutung auszubauen und mit den USA oder anderen Staaten wie China konkurrenzfähig zu bleiben.
Weitere Erweiterungen
Ost-Erweiterung darüberhinaus
- Zum 1. Januar 2007 sollen nach einem Beschluss der EU Bulgarien und Rumänien beitreten.
- Die Türkei genießt den Status eines Beitrittskandidaten (seit 1999, Zollunion seit 1963). Ende 2004 soll über die Aufnahme von Beitrittsgesprächen entschieden werden. Kritiker lehnen die türkische Mitgliedschaft aus verschiedenen Gründen ab. Sie führen dabei an, dass der Großteil der Türkei nicht in Europa, sondern in Asien liegt. Zudem werden Menschenrechtsfragen als Ablehnungsgrund genannt. Ein wichtiger Punkt im Hinblick auf die Türkei ist, dass manche Europäer der Aufnahme eines muslimischen Landes, wenn auch eines streng säkularen, in eine von einigen als 'christlichen Verein' angesehene EU abweisend gegenüberstehen. Befürworter halten dem entgegen, dass die Türkei wichtiger Bestandteil der europäischen Geschichte der vergangenen 500 Jahre gewesen sei und sich zudem selbst als europäischer Staat betrachtet. Ferner ist nicht genau nachzuvollziehen, weshalb dann Zypern, welches weiter im Südosten liegt als manch asiatisch-türkischer Teil, als europäisch gilt. In Deutschland vertreten insbesondere die CDU und die CSU die Ansicht, dass die Türkei nicht der EU beitreten sollte, wohingegen die Bundesregierung (SPD/Grüne) und auch die FDP einem Beitritt der Türkei aufgeschlossen gegenüberstehen.
- Kroatien hat im Jahr 2003 die Mitgliedschaft beantragt. Am 20. April 2004 empfahl die Europäische Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.
- Mazedonien wollte 2004 seine Mitgliedschaft beantragen. Durch den Tod des Präsidenten Boris Trajkovski am 26. Februar 2004 wurde die Frage der Beantragung bis nach der Wahl des Nachfolgers vertagt.
- Die restlichen Staaten des früheren Jugoslawien und Albanien könnten der EU vor 2020 beitreten, wenn ihre ökonomische Situation sich verbessert und die ethnischen Spannungen abgebaut werden; in diesen Länder befürworten viele Politiker den Beitritt.
- Es wird allgemein angenommen, dass Russland der Union zumindest in den kommenden Jahrzehnten nicht beitreten wird, da seine bloße Größe das Gleichgewicht in der Union ernsthaft beeinträchtigen dürfte. Weißrussland, die Republik Moldau und die Ukraine, die recht eng mit Russland verbunden sind, dürften ebenfalls für einige Jahrzehnte außen vor bleiben.
- Von den Kaukasus-Republiken Armenien, Aserbaischan und Georgien, die wegen ihrer Europarat-Mitgliedschaft als europäische Staaten angesehen werden können, ist bei Georgien die angestrebte EU-Mitgliedschaft bekannt; von Armenien und Aserbaidschan liegen keine diesbezüglichen Angaben vor.
Sonstige Erweiterungen: Schweiz, Norwegen, Island, Kleinststaaten, Tunesien, Marokko, Israel
- Die Schweiz hat 1992 die Mitgliedschaft beantragt und Beitrittsgespräche begonnen, die allerdings im gleichen Jahr wegen der Ablehnung der EWR-Mitgliedschaft wieder eingefroren wurden. Spätere Referenden (zuletzt am 4. März 2001) zeigten eine Mehrheit gegen die Mitgliedschaft. Allgemein wird die Angst vor dem Verlust der Neutralität und Unabhängigkeit als Hauptgrund für die Ablehnung genannt. Die Strategie der Schweizer Regierung ist es nun, enge bilaterale Vertragsbeziehungen zur EU aufzubauen, beispielsweise bezüglich der Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern und Reisenden. Weiterhin wird ein Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen angestrebt.
- Sowohl Island wie auch Norwegen lehnen einen Beitritt ab, da sie die Kontrolle über die Fischreserven in ihren Hoheitsgewässern behalten möchten. Während Norwegen zweimal die Mitgliedschaft anstrebte (und die Bevölkerung in beiden Referenden 1972 und 1994 mit 'Nein' stimmte), hat Island diesen Versuch noch nicht unternommen. Norwegen und Island sind Mitglieder des Schengener Abkommens. Beide Staaten sind ebenfalls Mitglied des EWR und genießen damit wirtschaftspolitisch viele Ähnlichkeiten mit EU-Staaten.
- Für die sehr kleinen Staaten Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikanstadt ist eine Mitgliedschaft unwahrscheinlich, da ihre bloße Existenz als unabhängige Staaten an besonderen wirtschaftspolitischen Bedingungen hängt, die mit der Mitgliedschaft in der EU unvereinbar wären. Liechtenstein ist Mitglied des EWR.
- Tunesien trat 1995 in ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union ein, welches vorsieht, Zölle und andere Handelshindernisse in den Jahren 1998 bis 2008 abzubauen. Sobald das Freihandelsgebiet voll funktionsfähig ist, wird der Status Tunesiens gegenüber der EU dem gegenwärtigen Status Norwegens oder Islands entsprechend. Schritte darüber hinaus sind allerdings nicht geplant.
- Marokko hat mehrfach die Mitgliedschaft in der Union beantragt. Diese Anträge wurden aber jeweils abgelehnt, da Marokko nicht als europäisches Land betrachtet wird. Selbst wenn man dieses Hindernis ignorierte, würden andere Faktoren wie die sich noch entwickelnde Wirtschaft und ungelöste Grenzstreitigkeiten mit einigen Nachbarn die Aufnahme von Beitrittsgesprächen verhindern.
- Die israelische Regierung hat mehrfach angedeutet, dass die Beantragung einer EU-Mitgliedschaft in Frage käme. Es ist vor dem Hintergrund der Instabilität im Nahen Osten unbekannt, ob Beitrittsverhandlungen beginnen werden. Stärker noch als im Fall der Türkei könnte der Fakt, dass Israel geographisch ausschließlich in Asien liegt, die Mitgliedschaft Israels in der EU ausschließen.
Geschichte
Norderweiterung 1973
Bei der sog. Norderweiterung 1973 traten Dänemark, die Republik Irland und das Vereinigte Königreich der EG bei. Norwegen, welches ebenfalls die Mitgliedschaft beantragt hatte, konnte wegen eines ablehnenden Votums der Bevölkerung nicht beitreten. Mit diesen Beitritten wurde die EFTA, die insbesondere vom Vereinigten Königreich in den 1960er-Jahren als Gegenmodell zur EU propagiert worden war, geschwächt. Dänemark und das Vereinigte Königreich traten mit Wirkung vom 1. Januar 1973 aus der EFTA aus.
1. Süderweiterung 1981
1981 trat Griechenland, das erst kurz zuvor wieder Demokratie geworden war, der Europäischen Union bei.
2. Süderweiterung 1986
1986 folgten Portugal und Spanien als 11. und 12. Mitglied. Eine teilweise befürchtete Welle der Einwanderung aus diesen drei Ländern blieb aus. Der Beitritt Portugals führte zu einer weiteren Schwächung der EFTA.
1. Osterweiterung 1990
1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland und damit der EG bei.
2. Osterweiterung 1995
1995 folgte die Aufnahme von Finnland, Österreich und Schweden. Wiederum hatte Norwegen ebenfalls den Beitritt beantragt, wiederum entschied sich das norwegische Volk mehrheitlich dagegen. Mit dem Beitritt dieser drei Staaten verlor die EFTA abermals wichtige Mitglieder.
Weblinks
- Offizielle Seite der Europäischen Kommission zur EU-Erweiterung
- Europa wird bunter - Die EU-Erweiterung - Infos zum Thema und zu den EU-Beitrittskandidaten
- Informationen zum Deutschen Aufenthaltsrecht
- Artikel: "EU-Erweiterung: GO East, Europe!" (sbznet.de, Schülerzeitung)
Siehe auch: Portal Europäische Union