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Forsthube

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Als Forsthube bezeichnete man im im süddeutschen Raum die Dienst- und Wohnsitze der Forstbeamten, die im Dienst der jeweiligen Landesherren standen. Sie bestanden in der Regel aus einem befestigten Steinhaus mit landwirtschaftlichen Nebengebäuden, so dass sie auch als kleine Schlossanlagen anzusehen sind.

Aus diesen Forsthuben sind im Laufe der Zeit teilweise richtige Schlossanlagen hervorgegangen, wie beim Schloss Mespelbrunn oder Schloss Oberaulenbach.

Abgeleitet ist der Begriff von der bäuerlichen Hube, einem mit ausreichender Ackerfläche versehenen Gehöft.