Wikipedia:Humorarchiv/Bundesverfaltungsgericht

Das Bundesverfaltungsgericht (BVfltG) ist die Zwischeninstanz der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit und ist dem Bundesverfassungsgericht als Pflichtgericht beigeordnet.
Geschichte
Das Bundesverfaltungsgericht wurde auf Grund von Art. 95b Abs. 1 GG durch Gesetz vom 2. November 1952 errichtet, damals noch unter dem Namen Bundesleibgericht, und ist seit jeher zuständig in vielfältigen Angelegenheiten. Es hat seinen Sitz in Bielefeld.
Verfahren
Anders als die übrigen Bundesgerichte wird das Bundesverfaltungsgericht auch in vorinstanzlichen Streitigkeiten der überparteilichen Unparteilichen tätig.
Vor dem Bundesverfaltungsgericht herrscht Anfaltszwang.
Organe
Das Gericht verfügt über drei Senate, die sich aus jeweils fünf Senilen zusammensetzen.
Kritik
Immer wieder wird in den Massenmedien die Einfältigkeit des Gerichts angeprangert. Eine Lösung dieses Problems scheint jedoch zur Zeit nicht in Sicht.
Literatur
- Bundesverfassungsgericht (Hrsg.): Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Bundesverfaltungsgerichts. Verlag C. G. Bäck, 1. Auflage, Karlsruhe 2002.