Hochschulpakt
Der Hochschulpakt 2020, meist kurz Hochschulpakt, ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, der „insbesondere dem Ziel (dient), das aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge prognostizierte Studierendenhoch zu bewältigten.“[1] Der Hochschulpakt wird häufig neben der Exzellenzinitiative und dem Pakt für Forschung und Innovation als einer der „drei Pakte“ bezeichnet, die in der deutschen Wissenschaftspolitik eine verstärkte Förderung von Wissenschaft und Hochschulbildung durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bewirken sollen.[2][3][4]
Der Hochschulpakt gliedert sich in zwei Phasen, den Hochschulpakt I mit einer Laufzeit zwischen 2007 und 2010 und den Hochschulpakt II mit einer Laufzeit zwischen 2011 und 2015. Der Hochschulpakt I wurde am 14. Juni 2007 unterzeichnet, der Hochschulpakt II wurde am 4. Juni 2009 von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet.
Im Vergleich zum Jahr 2005 wurden für die Jahre 2007 bis 2010 91.000 zusätzliche Studienanfänger durch die doppelten Abiturjahrgänge prognostiziert.[5] Dafür stellt der Bund nach dem ersten Pakt 566 Millionen Euro zur Verfügung, die Länder sicherten „die Gesamtfinanzierung“ zu. Für den Hochschulpakt II gingen die Planungen zunächst von 275.000 zusätzlichen Studienanfängern im Vergleich zum Jahr 2005 aus. Da im nachhinein noch die Berufsakademien in Baden-Württemberg einbezogen wurden, reduzierte sich die Zahl auf 245.000. Hier stellt der Bund 3,2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Im Jahr 2011 vereinbarten Bund und Länder, dass der Hochschulpakt II um bis zu 1,5 Milliarden Euro aufgestockt wird. Damit sollten 305.000 zusätzliche Studienanfänger finanziert werden. Die Vorausberechnungen wurden mehrfach von der Realität übertroffen, was in den Jahren 2012 und 2013 sichtbar wurde. Aufgrund der neuen Zahlen werden für den Zeitraum von 2011 bis 2015 nun insgesamt 625.000 zusätzliche Studienanfänger erwartet; um diese zusätzlichen Plätze zu finanzieren wurde im April 2013 eine erneute Aufstockung beschlossen: der Bund stellt jetzt 2,2 Milliarden Euro mehr zur Verfügung, die Länder erbringen „vergleichbare“ finanzielle Leistungen und wollen die „Gesamtfinanzierung sicherstellen“.
Weblinks
- Seite des BMBF über den Hochschulpakt
- Seite der Hochschulrektorenkonferenz über den Hochschulpakt
- "Chance nicht Last" Empfehlungen für einen Hochschulpakt 2005 (PDF; 80 kB)
- Seite der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zum Hochschulpakt
Einzelnachweis
- ↑ siehe Seite der Hochschulrektorenkonferenz zum Hochschulpakt unter http://www.hrk.de/?id=628
- ↑ siehe Süddeutsche Zeitung 17. Mai 2010 Drei Pakte für die Wissenschaft
- ↑ siehe etwa die Presseerklärung der CDU/CSU-Fraktion unter Die drei Pakte sind gerade jetzt unverzichtbar, 27. März 2009
- ↑ siehe Verwaltungsvereinbarung über den ersten Pakt unter http://www.bmbf.de/pubRD/verwaltungsvereinbarung_hochschulpakt2020.pdf
- ↑ alle Daten folgen den Angaben der HRK unter http://www.hrk.de/?id=628