Zollverwaltung der DDR

Die Zollverwaltung der DDR war ein staatliches Organ der DDR, welches für die staatliche Kontrolle sämtlicher Waren-, Devisen- und Geldverkehre nach dem Zollgesetz, dem Devisengesetz und der Geldverkehrsordnung zuständig war. Ihr Vorläufer war das am 28. August 1952 errichtete „Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW)“. Die Zollverwaltung wurde 1962 nach dem Mauerbau geschaffen und unterstand bis 3. Oktober 1990 dem Ministerium für Außenhandel.
Organisation und Rechtsgrundlage

Die Zollverwaltung zählte 9.510 Mitarbeiter, die von dem Chefinspekteur in der Hauptverwaltung Berlin-Grellstraße (Prenzlauer Berg) geführt wurden.
Sie bestand aus:
- der Hauptverwaltung,
- den 8 Bezirksverwaltungen in Bezirksstädten der DDR: Rostock, Potsdam, Berlin, Frankfurt (Oder), Magdeburg, Erfurt, Leipzig und Dresden.
- den 61 Grenzzollämtern, 15 Binnenzollämtern, 14 Postzollämtern und 20 Zollfahndungsämtern.
Am 21. April 1950 wurde mit dem Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels die Kontrolle des gesamten die innerdeutsche Grenze überschreitenden Waren- und Zahlungsmittelsverkehrs vom Amt für Kontrolle des Warenverkehrs (AKW) übernommen. Am 28. März 1962 wurde das Gesetz über das Zollwesen der Deutschen Demokratischen Republik (Zollgesetz) erlassen
Zollverwaltung und MfS
Die Zollverwaltung wurde als Organ des Ministeriums für Außenhandel von der Hauptabteilung XVIII (HA XVIII) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) durch die Führung von inoffiziellen Mitarbeitern (IMs) im allgemeinen und Offizieren im besonderen Einsatz (OibEs) in Schlüsselpositionen kontrolliert.[1]
An Grenzübergangsstellen (GÜSt) arbeiteten die Mitarbeiter der Zollverwaltung eng mit der Passkontrolleinheit (PKE) der Hauptverwaltung VI des MfS zusammen.
Auszeichnungen
Am 12. Mai 1967 wurde die Verdienstmedaille der Zollverwaltung der DDR in Gold, Silber und Bronze gestiftet.[2]
1972 wurde die Auszeichnung Verdienter Mitarbeiter der Zollverwaltung der DDR gestiftet, die jährlich bis zu zehnmal verliehen wurde und mit 5.000 Mark dotiert war.[3]
Sonstiges
Bei dem Emblem der DDR-Zollverwaltung - zwei sich um einen Stab windende Schlangen - handelt es sich um eine Darstellung des Hermesstabes (Caduceus).
Weblinks
- Die Zollverwaltung der DDR bei Runde Ecke Leipzig
- Die Zollverwaltung der DDR bei DDR hautnah
- Filmische Kurzdokumentation der AZKW von 1960
Einzelnachweise
- ↑ HA XVIII auf bstu.bund.de, Zugriff am 11. April 2009
- ↑ laut Ausstellungstafel im Deutschen Zollmuseum, Hamburg
- ↑ http://www.ddr-im-www.de/Themen/Auszeichnungen.htm