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Gewerbeanmeldung

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Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigepflichtig, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke).

Anmeldeweg

Die Aufnahme eines selbständigen Gewerbes erfolgt formal durch Anzeige beim örtlichen Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt. Mit der Anmeldung und Bestätigung (Gewerbeschein) erfolgt eine Meldung durch Versenden der Durchschrift dieser Bestätigung an verschiedene Behörden (u. a. Finanzamt, IHK, Handwerkskammer, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaften). Ein Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Darüber hinaus wird der Betrieb je nach Arbeitsschwerpunkt Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Mit Gewerbeanmeldung erfolgt die Eintragung in das Gewerberegister der Stadt oder Gemeinde, während hingegen im Gewerbezentralregister gewerberechtliche Verstöße aufgezeichnet werden.

Gebühren

Die Gebühren der Gewerbeanzeigen werden von jeder Behörde nach Maßgabe eines Gebührenrahmens individuell festgesetzt. Einzelne Erfahrungswerte aus dem Jahr 2004:

  • Gewerbeanmeldung: ab 20 EUR,
  • Gewerbeummeldung: ~ 20 EUR,
  • Gewerbeabmeldung: kostenfrei,
  • Ersatzbescheinigung: 10 EUR,
  • Reisegewerbekarte: 25 - 400 EUR (Gebührenrahmen),
  • Auskunft aus dem Gewerberegister: ~ 15 EUR.

Für Gewerbe mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel zusätzliche Gebühren für Erlaubnisse zu entrichten. Die Erlaubnis für Makler und Bauträger nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) oder für das Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO können 1.000 EUR (siehe Gebührenrahmen) betragen.

Der Gebührenrahmen für die Erlaubnis für Makler und Bauträger

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich (regionale Unterschiede möglich), z. B.:

Für diese Gewerbe müssen die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und gegebenenfalls bestimmte räumliche Verhältnisse nachgewiesen werden.