Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2013
Die Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2013 fanden am 26. Mai 2013 statt. Gewählt wurde von 8 bis 18 Uhr in rund 2.600 Wahlbezirken.
Gemeindewahlen, Kreiswahlen, Direktwahlen
In den Gemeindewahlen stimmen die Wähler über die Gemeindevertretungen in 1.079 (von insgesamt 1.106) kreisangehörigen Gemeinden und in vier kreisfreien Städten ab.[1] Außerdem werden in der Kreiswahl die Kreistage in den elf Kreisen des Landes neu gewählt.
In zwei Städten (Meldorf und Barmstedt) fanden die Direktwahlen des hauptamtlichen Bürgermeisters ebenfalls am Termin der Kommunalwahlen statt.[1]
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Bürger von EU-Staaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein wohnen. Die Zahl der Wahlberechtigten ist mit 2,35 Mio. um ca. 1,5 % größer als 2008. Rund 50.000 Wahlberechtigte sind Bürger eines ausländischen EU-Staates, rund 150.000 Wahlberechtigte dürfen zum ersten Mal wählen.[1]
Änderungen gegenüber den Kommunalwahlen 2008
Gegenüber den Kommunalwahlen 2008 kam es zu folgenden wesentlichen Änderungen:
- Die Einwohnergrenze, bis zu der Gemeinden keine Gemeindevertretung wählen, sondern in einer Gemeindeversammlung zusammentreten, wurde im März 2012 von 70 auf 100 Einwohner angehoben,[2] im Dezember 2012 aber wieder auf den ursprünglichen Wert von 70 zurückgesetzt.[3] Daher hat die 70-Einwohner-Grenze bei den Kommunalwahlen 2013 Bestand.[1]
- Die Direktwahl der Landrätinnen und Landräte, die 1998 eingeführt und bei der Wahl 2008 in einigen Kreisen noch parallel zu den Gemeinde- und Kreiswahlen durchgeführt wurde, wurde mit Gesetz vom 16. September 2009 in Schleswig-Holstein abgeschafft. Daher wird 2013 keine Direktwahl von Landräten mehr stattfinden.[4]
- Da es bei der Kommunalwahl 2008 zu teilweise großen Gemeindevertretungen mit zahlreichen Überhangmandaten kam, deren Berechnung zudem nicht eindeutig geregelt war, wurde die Zahl der unmittelbaren Vertreter in Gemeinden ab 15.000 Einwohner um einen, ab 150.000 Einwohner um zwei und in den Kreisen um vier Wahlkreise reduziert, so dass bei gleichbleibender Gesamtzahl der Sitze die Zahl der Listenvertreter entsprechen größer wurde.[5] Zudem wurde das Sitzzuteilungsverfahren geändert: Während in den Kommunalwahlen 2008 die Sitzverteilung noch nach dem D'Hondt-Verfahren erfolgte, wird nun das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren angewendet.
Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung lag nach dem vorläufigen Ergebnis bei 46,7 Prozent. Bisher gingen bei einer Kommunalwahl in Schleswig-Holstein noch nie so wenig Menschen zur Wahl wie bei dieser. Vor fünf Jahren lag sie nach Angaben des Innenministeriums bei 49,7 Prozent. Besonders niedrig war sie in den kreisfreien Städten Flensburg (35,9 %), Lübeck (37,1 %), Kiel (37,2 %) und Neumünster (39,8 %)
Die höchste Wahlbeteiligung gab es auf der Hallig Gröde; dort lag sie bei 88,9 % (acht von neun Wahlberechtigten).
Ergebnisse
Bei der Kreiswahl lag die Wahlbeteiligung bei 46,7 % (2003: 49,4 %). Das vorläufige amtliche Landesendergebnis der Kreiswahl (also für die kreisfreien Städte und Kreise) lautete:
Partei | Prozent | Veränderung zu 2008 in Prozentpunkten |
---|---|---|
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 38,9 | +0,3 |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 29,8 | +3,2 |
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) | 13,7 | +3,4 |
Freie Demokratische Partei (FDP) | 5,0 | -4,0 |
Die Linke (LINKE) | 2,5 | -4,4 |
Wählergruppen (WG) | 4,8 | -0,3 |
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) | 2,9 | -0,1 |
Sonstige | 2,4 | +1,9 |
Dies ist das vorläufige Landesergebnis, das von den Gemeinde- und Kreiswahlleitern festgestellt und anschließend vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein veröffentlicht wurde.
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ a b c d Presseinformation des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 16. Mai 2013
- ↑ Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22. März 2012, Gesetz- und Verordnungsblatt S-H vom 12. April 2012
- ↑ Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 2012. Gesetz- und Verordnungsblatt S-H vom 21. Dezember 2012
- ↑ Gesetz zur Neuregelung der Wahlen der Landrätinnen und Landräte
- ↑ zur Diskussion siehe das Plenarprotokoll vom 24. Februar 2011 (PDF; 575 kB)
Siehe auch
Weblinks
- Informationen des Innenministeriums Schleswig-Holstein
- Ergebnisse der Kommunalwahlen beim Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein