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Benutzer Diskussion:CherryX

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Lómelinde in Abschnitt Dein Artikel
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Letzte Bearbeiterin: Lómelinde


Gemälde

Hallo Cherry, welches meinste denn? Das von „Ambrosius Bosschaert“ (unten) oder jenes von „Wilhelm Degode“ (oben)? Was macht übrigens die Hand und wie gehts Dir ansonsten? Leeve Jröße --HOPflaume (Diskussion) 14:01, 22. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Hey HOPflaume, im Grunde beide (Sommertag in Kaiserswerth und Ambrosius Bosschaert), wobei ich das von Degode etwas schöner finde. Der Hand geht es den Umständen entsprechend bereits besser, mir an sich auch – wegen den anstehenden Prüfungen (Universität) muss ich jetzt dennoch schauen, wie ich das hinbekomme. Gruß – Cherryx sprich! 14:36, 22. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Oh, Danke schön.
Na, aber das liest sich alles in allem ja schon recht gut. Freut mich. Gehs langsam an. Ich weis, das sagt sich so, aber das was dir passierte regt ja nicht selten auch zur inneren Einkehr an und man merkt, es geht auch weiter, wenn man hier und da etwas Ballast abwirft. Die Kunst ist dann, an den richtigen Stellen abzuwerfen;-) Leeve Jröße --HOPflaume (Diskussion) 14:52, 22. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Hallo CherryX,
was ich da mal fragen wollte, es gibt ja diese Richtlinie, dass im Fließtext keine Weblinks stehen sollen. Warum gilt die eigentlich nicht für das Portal:Recht? Ich meine, es ist mir schon des Öfteren aufgefallen, dass diese Vorlage {{§|226|StGB|juris}} immer einen Weblink erzeugt. Na ja, muss wohl so sein, die wissen wohl was Recht oder richtig ist.

Wie hättest du es denn gern, soll ich es dort in die Kandidatur schreiben, wenn mir etwas auffällt, oder lieber auf die Artikeldisk oder hier hin? Ich frage nur, weil ich nicht weiß, ob du meine Art der Durchsicht registriert hast. Das kann schon mal recht umfangreich werden. :-) --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 17:47, 22. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Hey Lómelinde, Weblinks im Fließtext sind grundsätzlich unerwünscht; das ergibt sich aus WP:WEB („Weblinks werden nicht im eigentlichen Artikeltext eingefügt“). Für bestimmte Vorlagen, etwa die Vorlage:§ gelten Ausnahmen, da man nicht jedes Mal den Gesetzestext kopieren kann, der sehr kurz (etwa § 15) oder auch sehr lang (§ 204) ausfallen kann. Deinen Beitrag kannst du schreiben, wohin du willst; geht es um den Artikel an sich, auf die Diskussionsseite, hat es etwas mit der Kandidatur zu tun, dort. ;-) Gruß – Cherryx sprich! 18:20, 22. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Ja prima, es geht in jedem der Fälle um den Artikel und die Kandidatur. :-) Morgen vielleicht. Ich schreibe eigentlich nicht so gern bei Kandidaturen etwas hin. Aber für dich mache ich vielleicht eine Ausnahme. Kannst dich ja revanchieren und meinen klitzekleinen Artikel mal durchlesen. Ne hast du bestimmt schon gemacht und alles verstanden. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 18:27, 22. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Hallo Ihr Lieben, Zitat aus WP:WEB:

Darüber hinaus werden externe Verlinkungen innerhalb des Artikels durch die Nutzung verschiedener Vorlagen in bestimmten Fällen akzeptiert. Hierzu gehören zum Beispiel folgende: [...]
  • Vorlage:§, Vorlage:Art. und Vorlage:§§ verlinken auf Paragrafen, Artikel und ganze Gesetzestexte mit externen Rechtssammlungen.

VG, --Turnstange (Diskussion) 18:36, 22. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Oh vielen Dank für deine Mühe, meine Bemerkung war eigentlich nur so zum plaudern gedacht, Aber jetzt mache ich sowieso Feierabend. Also euch beiden einen geruhsamen Abend. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 18:40, 22. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Ich bin der Ansicht, diese Diskussion sei erledigt. Cherryx sprich! 12:11, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten

The Signpost: 20 May 2013

News, reports and features from the English Wikipedia's weekly journal about Wikipedia and Wikimedia

Ich bin der Ansicht, diese Diskussion sei erledigt. Cherryx sprich! 13:32, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Durchsicht

Hallo CherryX, ich schreibe mal die paar Kleinigkeiten hier hin.

Einleitung
  • strafschärfende?? Tatbestandsmerkmale [straf(ver)schärfend, straferhöhend im Gegensatz zu strafmindernd, also Erhöhung des Starfmaßes] O.k. scheint ein Fachbegriff zu sein, klingt für mich jedoch merkwürdig.
  • Die schwere Folge knüpft somit, ebenso wie die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), nicht etwa an die Körperverletzungshandlung, sondern den Körperverletzungserfolg an. (Oha, spricht man da wirklich von Erfolg? Für mich hat der Satz ein wenig zu viel „Folge, Todesfolge, Erfolg“, kann man eventuell sagen: Die Einstufung der Tat knüpft somit, […], sondern an der schwere der Verletzung und den möglichen bleibenden Schäden an.?)
Reparaturfähigkeit der schweren Folge
  • Diese Schärfung spricht dafür, nur solche Folgen ausreichen zu lassen (anzuerkennen) ???, unter denen der Verletzte dauerhaft leidet.
Versuch
  • Fällt hier auch beispielsweise das versenden einer Briefbombe oder das vorbereiten einer explosiven Ladung zwecks Schädigung mehrerer Personen drunter? Also aktive Vorbereitung einer Straftat im sinne der schweren Körperverletzung.
Gesetzeskonkurrenzen
  • […] (Misshandlung von Schutzbefohlenen) nicht Gesetzes-, sondern Tateinheit vor. (Was ist mit Gesetzeseinheit gemeint?)
  • Grund dafür ist das Klarstellungsinteresse, das bloß im Rahmen einer tateinheitlichen Behandlung der „Verletzung der besonderen Sorgepflicht“ gehegt ??? werden kann. (den Satz verstehe ich auch nicht wirklich)
Rechtshistorische Entwicklung
  • 6. StRG und RStGB würde ich dort nicht als Abkürzung setzen sondern nochmals ausschreiben. Ich kann mir diese Abkürzungen nicht alle merken und diese sind mir im Gegensatz zu StGB nicht so geläufig.
  • § 226 Abs. 1 StGB wurde von den §§ 190 und 193 […] halte ich für nicht so sinnvoll hier auf Paragraphenzeichen zu verlinken, dann lieber → § 226 Abs. 1 StGB wurde von § 190 und § 193 des preußischen Strafgesetzbuches (1851) hergeleitet ?? (übernommen, abgeleitet?).
Entwicklung des Strafrahmens
  • Was ist prStGB (preußisches Straf-Gesetz-Buch nehme ich mal an, bitte im Abschnitt darüber mit in die Klammer setzen)
  • […], der sich im § 225 StGB (alte Fassung, a. F.) fand. […], wenn eine der in § 224 StGB (a. F.) bezeichneten Folgen beabsichtigt war. Für minder schwere Fälle (§ 225 Abs. 2 StGB [a. F.])
  • →Bitte eine einheitliche Form wählen, entweder alle § 224 StGB in (§ 224 StGB) im Klammern oder keine, Das gilt für den gesamten Text, da du es unterschiedlich gemacht hast.
  • § 224 StGB (a. F.) oder (§ 225 Abs. 2 StGB [a. F.]) oder [des § 224 StGB (a. F.)] (ja ich weiß ich bin sehr mäkelig in diesen Dingen)
  • Unrechts-Prädikatisierung ??? Oh man, was soll das denn sein? Sorry gibt es da keinen verständlicheren Begriff dafür nicht einmal google hilf mir da wirklich weiter. Ich kann mir zwar denken, was damit gemeint ist, aber … laienverständlich ist das zumindet für mich nicht.
Fazit
Insgesamt gut verständlich, aber doch noch recht gerichtssprachlastig für mein Empfinden. Freiwillig würde ich solche Texte wohl eher nicht lesen. Mein Urteil ist jedoch positiv, es sind nur wenige Doppelungen, die mir aber durchaus sinnvoll erscheinen. Sieht auch optisch gut aus, na ja bebildern kann man das wohl nur bedingt, aber so als kleine Auflockerung, wäre das vielleicht nicht schlecht.

Soweit meine Durchsicht. Ich warte deine Antwort ab und gebe dann auch gern eine Bewertung bei der Kandidatur ab. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 10:32, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten


Guten Morgen Lómelinde und vielen Dank für deine Durchsicht! Ich gehe mal der Reihe nach vor:
Einleitung
  • Es heißt tatsächlich strafschärfend. Mein Anhaltspunkt dafür ist etwa der § 78b StGB. Dort wird es ebenfalls so genannt; strafverschärfend kommt im StGB dahingegen nicht vor. Im Duden findet sich die verwendete Schreibweise jedoch nicht. Das hat mich zwar etwas verwirrt, aber dazu veranlasst, den gesetzlichen Ausdruck zu verwenden.
  • Das wurde auch schon auf der Artikeldiskussionsseite angesprochen; man spricht hier tatsächlich von einem Erfolg. Dabei meint der Erfolg nicht das, war wir umgangssprachlich darunter verstehen (etwa das Erreichen eines positiven Zustandes), sondern ganz nüchtern die Verwirklichung tatbestandlicher Umstände. Die Körperverletzung mit Todesfolge kann ich leider nicht streichen, da es sich dabei um die amtliche Bezeichnung des Tatbestandes handelt. Die schwere Folge könnte ich eventuell wie vorgeschlagen umformulieren.
Reparaturfähigkeit der schweren Folge
  • Mit dem Ausreichenlassen ist gemeint, dass nur Verletzungen, unter denen der Verletzte dauerhaft leidet, eine Strafschärfung begründen.
Versuch
  • Der Versuch ist in jedem Fall zumindest dann zu bejahen, wenn Vorsatz im Hinblick auf eine schwere Folge vorhanden ist. Der Versuch ist von der Vorbereitungshandlung zu unterscheiden; diese kann unter Umständen auch straflos sein.
Gesetzeskonkurrenzen
  • Gesetzeseinheit bedeutet, dass ein Delikt die anderen (ebenfalls erfüllten) verdrängt und diese im Schuldspruch nicht genannt werden.
  • Gehegt bedeutet, etwas zu schützen bzw. zu pflegen. Der Satz ist so zu verstehen, dass nur so das Klarstellungsinteresse gewahrt werden kann. Wahren… ich glaube ich ändere den Satz mal eben ab.
Rechtshistorische Entwicklung
  • Ausschreiben von 6. StRG und RStGB.
  •  Die Verlinkung habe ich korrigiert. Mit der Herleitung ist gemeint, dass sich die heutige Fassung aus der genannten entwickelt hat.
Entwicklung des Strafrahmens
  • Erledigt (prStGB).
  • Was das Einklammern der Paragrafen betrifft; diese erfolgt an einigen Stellen in eckigen Klammern, da ich sie dort in Zitate eingefügt habe, in denen sie so nicht erwähnt wurden – weil ich die Zitate also ergänzt habe.
  • Prädikat meint hier eine Qualitätsbezeichnung (Prädikat (Qualität)); Prädikatisierung ist demnach der Vorgang, etwas mit einem Prädikat zu versehen. Unrechts-Prädikatisierung meint daher im Grunde nichts anderes, als das Unrecht der Tat zu qualifizieren. Mir gefällt das Wort überhaupt nicht, ich wusste aber nicht, wie ich es innerhalb des Zitates umschreiben sollte. Ich habe das mal versucht, etwas zu umschreiben.
Was die Bilder betrifft… ich hatte auch überlegt, Bilder von Verletzungen, die eine schwere Folge im Sinne des Gesetzes wären, zu den entsprechenden Abschnitten zu verlinken, aber das erschien mir dann doch etwas unschön (eine Brille beim Sehvermögen, einen ambutierten Arm bei dem Verlust eines wichtigen Körpergliedes etc.). Ich habe soeben jedoch ein Diagramm für die statistisch erfassten Fälle erstellt und dort eingebunden. Sonstige Bilder findet man hierzu leider nicht wirklich. Besten Gruß! – Cherryx sprich! 11:15, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Na dann habe ich doch alles soweit richtig verstanden, es ging ja um Laienverständlichkeit. In Zitaten [eckig] ist mir schon klar. Ja neeee Bilder von total entstellten Leuten möchte ich auch nicht dort drin haben. Ein Diagramm ist da hübscher. Danke für die Erklärungen. So dann schaue ich noch mal kurz drüber, jau ist i.O., denke ich. Dann kannst du diesen Abschnitt abräumen, wenn du möchtest oder es dem BOT überlassen das zu tun. Es Freut mich wenn ich behilflich sein konnte. (ähm jetzt muss ich aber mal wieder was für den WBW tun. Bis später. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 11:32, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Danke nochmal. :-) Ich suche gerade tatsächlich noch ein paar Bilder, die ich einfügen könnte und wenn man weiß, wonach man suchen soll, wird man auch (einigermaßen) fündig. FSK-xy-Bilder werde ich jedoch nicht in den Artikel einfügen… schließlich sind wir hier nicht im Artikel zur Rohrbombe (nur Öffnen, wenn du weißt, was dich erwarten könnte). – Cherryx sprich! 11:36, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Brrr, widerlich, ich sagte ja solche bitte nicht. :-) Ach ja da fällt mir noch etwas ein, du könntest oben noch das hier {{Begriffsklärungshinweis|Die rechtlichen Grundlagen in anderen Ländern sind unter [[Schwere Körperverletzung]] aufgeführt.}} einbauen. :-) --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 11:50, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Da habe ich auch schon dran gedacht, aber das wollte ich so lange vermeiden, bis da nicht zumindest auch ein eigener Artikel für existiert. Schweiz hat noch einen Rotlink und bei Österreich steht dort praktisch nur der Gesetzestext. – Cherryx sprich! 11:52, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Gut dann ist ja soweit alles klar. Jetzt muss ich aber wirklich anfangen etwas zu tun. :-) --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 12:17, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

O2-Fehler

Ich bin Kunde von Telefonica (O2) und surfe viel mit UMTS/3G. Ich bin es gewohnt solche Fehler zu machen, weil, wnn man auf den "Senden"-Button drückt, es unklar ist, ob das irgendwie angekommen ist. Ich surfe meist aus dem Zug mit UMTD/3G und da ist es besonders schlimm. fossa net ?! 18:14, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Schaust du dann nach, ob dein Beitrag wirklich gesendet wurde oder sendest du diesen dann vorsorglich lieber fünfmal in wenigen Minuten hintereinander ab? So oder so finde ich die einstündige Sperre als Notaus gerechtfertigt. – Cherryx sprich! 18:36, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Das kannst Du eben nicht nachschauen. Du vermutest: War wohl wieder ein Funkloch, drückst nochmal auf die Taste. Usw. Die Seite neu zu laden ist keine Option. fossa net ?! 18:38, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Warum ist das Neuladen keine Option? – Cherryx sprich! 18:39, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Hi ihr zwei, ist ja kein Drama. Ich dachte gerade schon, es läge an meiner Seite, aber wenn ich das lese wohl eher am Sender, nun ja. Dank an beide für die Reparatur und für das Aufräumen. Viele Grüße --Itti 19:33, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Ich bin der Ansicht, diese Diskussion sei erledigt. Cherryx sprich! 12:11, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Dein Artikel

Hallo CherryX, ich habe mir den Artikel jetzt mal durchgelesen. Mein Eindruck: super. Hätte ich nicht so erwartet. Es ist ein trockenes Thema, du hast es dafür sehr interessant aufgebaut. Es lässt sich leicht lesen, ist sehr informativ und auch die Bebilderung finde ich sehr ansprechend. Ich habe ihn mit Freude gelesen. Inhaltlich vertrau ich dir mal :-). Denn dies ist nur eine OMA - Einschätzung. Liebe Grüße --Itti 21:32, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Ich danke dir vielmals. :-) Gruß – Cherryx sprich! 21:39, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Puh, das war eine schwere Leseleistung :o] Gratuliere zur blitzsauberen Arbeit, Wertung ist entsprechend, servus, --Reimmichl → in memoriam Geos (Diskussion) 09:11, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Auch dir danke ich vielmals für die Mühe, Michl. :-) Gruß – Cherryx sprich! 12:10, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Prima, die Bilder gefallen mir auch. :-) Danke, dass du meine Anregung aufgenommen hast, das Auge liest (bei mir) mit. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 09:21, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Gerne; zum Merkmal der dauernden erheblichen Entstellung gäbe es zwar einige Bilder, allerdings wäre das im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht moralisch nicht vertretbar, diese unter ebenjenen Aspekt in den Artikel einzubinden. Ich suche immer noch vergeblich nach einem Gemälde. Aber wenn keines gefunden wird, ist es auch nicht weiter schlimm. Ich meine… der Artikel hat bereits vier Illustrationen in dem Bereich, was im juristischen Bereich bereits als Bildergeschichte gelten würde. ;-) Gruß – Cherryx sprich! 12:10, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Warte ich schaue mal ob ich da etwas finde, ein Gemälde sagst du? Hmmm muss es doch irgendwie geben so etwas ähnliches. :-) --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 12:22, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Literaturanfrage

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Hi CherryX, via WP:Bibliotheksrecherche fand ich Dich bzgl. der ULB Bonn als Kontaktmensch. Im Portal Geschichte (siehe hier:[1]) hatte ich bzgl. meines im Entstehen befindlichen Artikels um Mithilfe angefragt. Wäre es für Dich machbar, in Bonn ein Heft einzusehen und daraus 1-3 Seiten zu kopieren? Es geht um das letzte Heft 159 der Reihe der Kriegsvorträge, im Onlinekatalog fand ich folgende Angaben: Titel: Benedict Carpzov; Autor: Weber, Hellmuth ¬von; Erscheinungsjahr: 1944; Signatur: Ab 1227/1073 (159). Theoretisch müsste auf der Rückseite eine Übersicht über die bisherigen Hefte sein (zumind. ist das auf dem mir vorl. Heft 32 so). Bis Heft 108 habe ich somit die Angaben, es fehlt also 109-159. Leider ist nicht bei allen Zitaten im Katalog die Heftnummer vermerkt, so dass ich die Titel nicht genau daraus zu extrahieren vermag. Zudem fehlt die Zuordnung zu den Vortragsreihen. Herzlichen Dank und Gruß in meine alte Heimat, --Filiusque (Diskussion) 21:41, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Hallo Filiusque, ich bin zurzeit sehr selten in Bonn und mein letzter Besuch ist mittlerweile doch schon einige Monate her. Geht es nur um die Rückseite des Umschlags oder welche Seiten brauchst du im Einzelnen? Vielleicht kann ich die erforderlichen Dokumente online abrufen. Gruß – Cherryx sprich! 22:59, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Habe ich fast vermutet, beim Studium in D'dorf. Hast Du dem Juridicum den Rücken gekehrt? Bei "meinem" Heft ist die Übersichtsliste auf der Vor- und Rückseite des hinteren Deckblattes, davon brauche ich nur den Teil, der die Liste mit den Vorträgen 109-159 umfasst, also wahrscheinlich nur die Rückseite. Ob das Heft gescannt ist, glaube ich fast nicht....einen Versuch ist's wert. Merci --Filiusque (Diskussion) 07:37, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Dem dortigen ja; mental abgeschlossen habe ich mit der Anlage des entsprechenden Artikels (Juridicum (Bonn)). Ich schaue die Tage mal, ob ich in den Online-Datenbanken nicht vielleicht etwas finde. Gruß – Cherryx sprich! 08:58, 24. Mai 2013 (CEST)Beantworten