Sexuelle Selbstbestimmung
Sexuelle Selbstbestimmung als Rechtsgut bedeutet, dass jeder das Recht hat, über seine Sexualität frei zu bestimmen.
Dies schließt sowohl die sexuelle Orientierung wie Bisexualität, Heterosexualität, Asexualität oder auch Homosexualität als auch die freie Wahl der sexuellen Praktiken, der Sexualpartner, des Ausdrucks der Geschlechtsidentität (Transgender, Intersexualität, Cisgender) und der Form der sexuellen Beziehungen (wie zum Beispiel Monogamie, Zölibat, Promiskuität, oder Polyamorie) ein.
Nach deutschem Recht äußert dich die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern nicht durch eine Möglichkeit des Kindes, rechtlich wirksam in sexuelle Handlungen einwilligen zu können. Sexuelle Handlungen mit Kindern stellen sich daher stets als strafbarer sexueller Missbrauch von Kindern dar. Spätestens seit dem 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 gilt in der Rechtswissenschaft als geschütztes Rechtsgut die von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes.