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Gewaltmonopol des Staates

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Gewaltmonopol ist ein auf den Soziologen Max Weber zurückgehender Begriff. Er besagt, daß in einem rechtlich geordneten Gemeinwesen der Staat ein Gewaltmonopol haben müsse, mit der Folge, daß allein staatliches Handeln die Anwendung physischer Gewalt legitimieren kann.

Der Begriff ist freilich so ambivalent wie bereits derjenige der Gewalt: Dann nämlich, wenn Gewalt in der negativen Konnotation des Zwanges gebraucht und einem positiven Begriff wie Macht gegenübergestellt wird, ist Gewalt gerade nicht dasjenige, worauf der Staat ein Monopol geltend machen will und darf. Das ist allerdings mit dem Gewaltmonopol des Staates auch nicht gemeint.

Wie jedes Monopol ist auch dieses Gewaltmonopol der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetzt: der Staat wird des ihm zuzumessenden Gewaltmonopols nur dann gerecht, wenn er die Gewalt unabhängig im Sinne der Gesamtheit seiner Bürger und unter Wahrung der individuellen Freiheiten ausübt. Dies soll unter anderem durch das Prinzip der Gewaltenteilung gewährleistet werden.

Eine Gewaltausübung im Sinne einer einseitigen Parteinahme für die Interessen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ist mit diesem Desiderat unvereinbar. Man spricht in diesen Fällen von struktureller Gewalt.