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Diskussion:Patent

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. April 2004 um 13:14 Uhr durch Mauz (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Artikel Patent ist sehr stark mit Beiträgen zur Erfindung verwoben. Ich schlage vor, diese Teile komplett zum Stichwort Erfindung zu übernehmen, um den Beitrag zum Thema Patent lesbarer zu machen. Wie ist Eure Meinung dazu ? --Mauz 13:14, 29. Apr 2004 (CEST)



Zitat:

Patente sind nach volkswirtschaftlichen Berechnungen in einem bestimmten Entwicklungsbereich (Technik, Software, Pflanzensorten, etc.) vor allem dann sinnvoll, wenn die Entwicklungskosten (die Kosten, die zur Entwicklung der Erfindung notwendig sind) erheblich höher sind als die Plagiierungskosten (die Kosten, die zur Entwicklung einer Kopie der Erfindung notwendig sind). Denn nur dann erleidet der Erfinder einen Nachteil, der durch das zeitlich begrenzte Monopol des Erstanbieters eines Produktes basierend auf der Erfindung nicht ausgeglichen werden kann.

Das stimmt nicht!

Der Erfinder erleidet auch dann einen Nachteil, wenn er eine Erfindung zum Patent anmelden muss, um sie selbst nutzen zu können, ohne dass ein anderer ihm das Patent wegschnappt. (Oft werden auch Patente eingereicht, nur um beim Konkurenten die Produktion lahmzulegen.)

Ferner entsteht für jeden Erfinder der Aufwand, dass er sich mit den Patentbehörden rumschlagen muss.

Das Argument der Plagiierungskosten zieht auch nicht ohne weiteres, denn das ist eine Größe, die der Erfinder selber beeinflussen könnte. (Sogar bei Medikamenten, wenn deren Zusammensetzung nicht angegeben werden müsste.)

Ferner enstehen auch Kosten für denjenigen, der das Patent erwerben muss, obwohl er es billiger selbst entwickeln kann oder vielleicht schon zufällig selbst entwickelt hat.--NL 11:18, 25. Apr 2004 (CEST)

Das Zitat ist richtig, die Aussage von NL ist falsch. Kein Erfinder ist rechtlich oder wirtschaftlich gezwungen, ein Patent zu beantragen. Niemand muss ein Patent beantragen, um seine eigene Erfindung nutzen zu können. Die Patentierung seiner Erfindung durch einen Dritten kann er leicht dadurch verhindern, dass er die Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich macht. Dann wird die Erfindung Stand der Technik und steht einer Patentierung entgegen. --Andrsvoss 11:27, 25. Apr 2004 (CEST)
Meine Aussage ist nicht falsch!
Man kann nur einwenden, dass der Erfinder sich vor unerwünschter Patentierung schützen kann, indem er seine Leistung kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Aber dann kann er seine Erfindung (also seinen Wettbewerbsvorteil) nicht schützen. --NL 12:12, 25. Apr 2004 (CEST)
Also entweder will der Erfinder seine Erfindung und den mit ihr verbundenen Wettbewerbsvorteil schützen: Dann muss er ein Patent beantragen und die Kosten zahlen. - Oder er will kein Patent haben und verhindern, dass jemand anderes die Erfindung patentiert: Dann muss er veröffentlichen. Beides, also exklusive Nutzungsmöglichkeit ohne Kosten könnte es nur geben, wenn an die Stelle des Patents das viel weiter gehende Urheberrecht treten würde.--Andrsvoss 12:26, 25. Apr 2004 (CEST)
Nein, eben nicht! Der Erfinder könnte seine Erfindung dadurch schützen, dass er sie nicht zur Welt rausposaunt. Wie die Zusammensetzung von Coca Cola oder die Verschlüsselung von Dateien. Warum sollte er dann zum Patentamt dackeln und Gebühren zahlen? Der Status quo ist aber, dass er das oft trotzdem machen muss, um nicht beweisen zu müssen, dass er vorher das schon hatte, bevor ein Konkurrent ihn überrumpelt.--NL 12:39, 25. Apr 2004 (CEST)
Meines Erachtens ist das Zitat auch korrekt, nur der letzte Satz (s.u.) sollte etwas klarer formuliert werden. --Mauz 11:30, 28. Apr 2004 (CEST)


Denn nur dann erleidet der Erfinder einen Nachteil, der durch das zeitlich begrenzte Monopol des Erstanbieters eines Produktes basierend auf der Erfindung nicht ausgeglichen werden kann.

Diesen Satz verstehe ich nicht ganz. Wieso erleidet der Erfinder einen Nachteil, wenn er ein Patent anmeldet ? --Mauz 13:00, 27. Apr 2004 (CEST)
Ich glaube nicht das das im Zusammenhang mit dem Zitat steht. Aber um auf Deine Frage zu antworten: Sicher erleidet der Patentanmelder Nachteile. Denn er muss ja nicht unerhebliche Patentgebühren bezahlen. Freuen tun sich da erstmal nur die Behörden.--NL 13:12, 27. Apr 2004 (CEST)
Bis jetzt wurden alle Patente noch freiwillig angemeldet. --Mauz 11:30, 28. Apr 2004 (CEST)
Was verstehen Sie unter freiwillig? (Auch Freie Wahlen sind freiwillig. Trotzdem empfinden viele Menschen dies als Zwang, weil sie dann nur etwas wählen können, was sie gar nicht wollen.) Der Erfinder wird unter Druck gesetzt, wenn er seine Erfindung entweder nur preisgeben kann oder selbst anmelden muss.--NL 12:33, 28. Apr 2004 (CEST)