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Kirchenbuch

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Die Kirchenbücher sind chronologische Aufzeichnungen in den Pfarrämtern. Sie unterteilen sich, wie folgt:

  • Im Taufbuch oder Taufregister sind die Daten der Geburt und der Taufe der jeweiligen Person, sowie der Eltern und Großeltern aufgezeichnet.
  • Im Heiratsbuch sind die Daten der Eheschließung der beiden Ehepartner, sowie der Eltern aufgezeichnet.
  • Im Sterbebuch sind Todes- sowie Begräbnisdaten aufgezeichnet.

Oft sind zusätzliche Daten wie Wohnort oder Beruf der jeweiligen Person angegeben. Der Umfang der Eintragungen ist verschieden und hängt von den Gewohnheiten des zuständigen Pfarrers und dessen Kenntnisstand über die Personen ab. Die Kirchenbücher dokumentieren primär kirchliche Handlungen, so dass oft nur Ort und Datum der Taufe bzw. der Beerdigung genannt werden, nicht aber Geburt und Tod.

Die Kirchenbücher, auch als Matrikel bezeichnet, stellen oft die einzigen Aufzeichnungen von Personen dar, da die Eintragungen unabhängig von Stand, Geschlecht und Vermögen gemacht wurden. Sie entstanden um 1600 im deutschen Sprachraum und die Kirchen führten diese Aufzeichnungen auch im staatlichen Auftrag. Zum 1.1.1876 wurde im deutschen Reich mit dem Personenstandsgesetz ihre Bedeutung durch die staatlichen Standesämter abgelöst, während in Österreich die Religionsgemeinschaften die Aufgaben bis 1. Jänner 1939 durchführten. Heute dienen diese Bücher nur mehr rein innerkirchlichen Aufzeichnungen. Für die Zeit vor 1876 und bei Verlust der Personenstandsregister im Krieg gelten die Kirchenbücher immer noch als Nachweis.

In vielen Pfarreien beginnen die Kirchenbücher erst nach 1648, da die älteren Bände in den Wirren des 30jährigen Krieges verloren gingen. Durch Brände in den Pfarrhöfen gingen gelegentlich auch spätere Aufzeichnungen verloren. Um weitere Verluste vorzubeugen, sind heute in Deutschland die älteren Bände in zentralen Archiven der Bistümer gelagert und nur mehr als Mikrofilm zugänglich, während in Österreich die Originale bei den Pfarreien verblieben und Kopien bei den Diözesen aufbewahrt werden.

Um eine Person eindeutig im Kirchenbuch zuordnen zu können, muss man

die Nummer des Kirchenbuches,
die Seite, lateinische Bezeichnung pagina, abgekürzt pag.
die Nummer, lat. folio, abg. fol.
(es gibt aber auch andere Bezeichnungen wie tom.)

kennen. Diese Daten sind auch auf den gleichzeitig ausgestellten Dokumenten angeführt.

Es ist oft schwierig, die Kirchenbücher zu lesen, da sie meist in Kurrent-Schrift geschrieben sind. Oft wurden auch lateinische Ausdrücke verwendet.

Die Kenntnis der Kirchenbücher ist wichtig wenn man genealogische Forschung betreibt. So wurden viele Kirchenbücher von den Mormonen verfilmt und so einem großen Forscherkreis zugängig gemacht. Grund für das Sammeln aller zugänglichen genealogischen Materialien ist der von den Mormonen geübte Brauch der so genannten "Totentaufe". Für den Zugriff auf den Kirchenbuch-Bestand der Mormonen ist die Kenntnis der Batch-Nummern vonnöten.

Traurige Bedeutung erlangten die Kirchenbücher in der NS-Zeit, wo jeder seine Abstammung im so genannten Ariernachweis beurkunden musste. In dieser Zeit mussten sich sehr viele in den älteren Kirchenbüchern Abschriften über ihre Vorfahren machen lassen um deren Religionszugehörigkeit bestätigen zu lassen. In dieser Zeit wurden viele Matrikeln durch sogenannte Ortssipenbücher erschlossen, die die Daten der Matrikeln zu Familien zusammenfasst und verbindet.

Neben diesen Büchern gibt es auch andere Bücher, wie Grundbücher oder Herrschaftsbücher, wo man Unterlagen für die Ahnenforschung bekommt. Dies setzt allerdings voraus, dass die gesuchte Person entsprechenden Besitz hatte. Frauen sind daher in diesen Unterlagen kaum zu finden.