Zum Inhalt springen

Neolokalität

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. Mai 2013 um 18:45 Uhr durch Chiananda (Diskussion | Beiträge) (Stil). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Neolokalität (lat. neo „neu“, locus „Ort“: am neuen Ort) bezeichnet in der Ethnosoziologie diejenige eheliche Wohnfolgeregel, nach der ein Ehepaar nach der Heirat einen neuen, von den Eltern beider Ehepartner unabhängigen Hausstand gründet. Das Paar nimmt seinen Wohnsitz an einem Ort, der weder mit dem Geburts- oder Herkunftsort des Ehemannes noch dem der Ehefrau übereinstimmt. Diese Residenzregel (lat. residere „sich niederlassen“) führt zur Auflösung jeder potentiellen einlinigen Verwandtschaftsgruppe.[1]

Nur bei 27 von den 565 im World Ethnographic Sample untersuchten Ethnien war 1998 ein neolokaler eheliche Wohnsitz die geltende Wohnfolgeregel.[1]

Siehe auch

Lukas, Schindler, Stockinger: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, 1997, abgerufen am 5. Mai 2013 (der Eintrag neolokale Residenz enthält ausführliche Anmerkungen).

Gabriele Rasuly-Paleczek: Einführung in die Ethno-Soziologie. (PDF) Universität Wien, 2003, abgerufen am 5. Mai 2013 (201 Seiten, 1 MB).

H.-R. Wicker: Leitfaden für die Einführungsvorlesung in Sozialanthropologie. (PDF) Universität Bern, 2005, abgerufen am 5. Mai 2013 (überarbeitete Version, 45 Seiten, 0,5 MB).

Einzelnachweise

  1. a b Lukas, Schindler, Stockinger: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Universität Wien 1997, neolokale Residenz (mit ausführlichen Anmerkungen).