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Diskussion:Wehrmacht

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Also ich finde bezüglich NPOV an diesem Abschnitt nichts auszusetzen. Eher habe ich das Gefühl, das die kürzliche Änderung nicht ganz NPOV ist, da einseitig das Gesamtbild verzerrend. Daher plädiere ich für Wiederherstellung. -- Kris Kaiser 10:13, 7. Jul 2003 (CEST)

"Die umstrittene Wehrmachtsausstellung des Historikers Hannes Heer zeigt, dass Wehrmachtssoldaten aktiv an Hinrichtungsaktionen und am Völkermord gegen die Juden, Zivilisten im allgemienen und Widerstandskämpfern beteiligt gewesen sind. Sie hatten Massengräber ausgehoben, sowie Erschießungen und Vergeltungsaktionen an Zivilisten durchgeführt. Die Umstrittenheit der Ausstellung rührt jedoch in erster Linie nicht von den dargestellten Tatsachen her, sondern von der einseitigen, und damit stark verfälschenden, Darstellung der Wehrmacht. Die Greultaten der Nazis hinter den Frontlinien und den Besetzten Gebieten gingen in erster Linie von den nachrückenden SS-Divisionen (nicht zu verwechseln mit den Waffen-SS Divisionen) aus. Unter anderem aus diesem Grunde ist die Wehrmacht in den Nürnberger Prozessen trotz der durch sie begangenen Verbrechen nicht als verbrecherische Organisation deklariert worden."


Ich hab mich an folgedem Zitat gestoßen: Die Umstrittenheit der Ausstellung rührt jedoch in erster Linie nicht von den dargestellten Tatsachen her, sondern von der einseitigen, und damit stark verfälschenden, Darstellung der Wehrmacht.

Ich bin zum Beispiel nicht der Meinung, dass dies eine einseitige, stark verfälschende Darstellung war - die Aussage ist nicht neutral. Wie auch immer, dass ist eine Bewertung der Wehrmachtsausstellung, nicht der Wehrmacht, und sollte deshalb an die richtige Stelle (Wehrmachtsausstellung)

Das o.g. Zitat hab ich rausgelöscht, zusammen mit der folgenden Feststellung, dass die Greueltaten "ja dann doch nicht von der Wehrmacht ausgingen sondern von der viel böseren SS" - genau das hat die Ausstellung ja öffentlich gemacht (bekannt war's schon eher).

Uli 10:39, 7. Jul 2003 (CEST)

Ich habe keinerlei emotionale Bindung an die Wehrmacht und würde sie aus vielen Gründen, schon allein wegen des Angriffskrieges als verbrecherische Organisation einstufen. Ich habe jedoch den Eindruck, dass du überhaupt nicht versuchst der Sache gerecht zu werden: "ja dann doch nicht von der Wehrmacht ausgingen sondern von der viel böseren SS" steht dort NIRGENDS, sondern: "trotz der durch sie begangenen Verbrechen".
Den anderen Satz kann man wie folgt umformulieren: Ohne die dargestellten Verbrechen leugnen zu wollen, beklagen Kritiker der Ausstellung die einseitige Fokusierung darauf, welche das Gesamtbild der Wehrmacht verfälsche.
Deinen Abschnitt mit ..Bild von der sauberen Wehrmacht in Frage gestellt .. kann man ja auch einfließen lassen.

franK 12:04, 22. April 2004

Verbrechen?

die Belagerung und das "Aushungern" von Städten und Regionen wie Leningrad (mit etwa 1 Million Todesopfern, nach dem Plan "zigmillionen Russen verhungern zu lassen")

Das ist falsch!Die Belagerung,unter anderem die von Leningrad,erfolgte nach dem damals geltenden Kriegsrecht!Ich bitte um Korrektur.

Da wollte ich auch gerade nachfragen. Es geht im Moment um zwei Aussagen, den Luftkrieg und die Belagerung Leningrads.
  • Der Luftkrieg in dieser Form war ja im Zweiten Weltkrieg auf allen Seiten üblich. Ist sicher, daß das gegen damals geltendes Völkerrecht verstieß? Es hat sich da wohl nach dem Zweiten Weltkrieg einiges geändert.
  • Nach meiner Kenntnis war die Belagerung von Leningrad ein nicht erfolgreicher militärischer Versuch, eine Stadt einzunehmen, und nicht irgendwie besonders gegen die Zivilbevölkerung gerichtet. Wo war da genau das Kriegsverbrechen? --Skriptor 18:07, 22. Apr 2004 (CEST)

Änderung von Torpedo am 28.4.2004

Diese Änderung halte ich für verharmlosend. Zwar könnte man einige Details weglassen. Dass die Wehrmacht, die keinerlei Vorräte usw mitgebracht hatte, vom Land gelebt und die Einwohner planmäßig (!) und entsprechend der Ideologie des slawischen "Untermenschen" zum Hungertode verurteilt hat, ist nachgewiesen und zählt zu deren Verbrechen. "Normale" Kriegsfolgen sind das nicht. Rolf 09:59, 28. Apr 2004 (CEST)

Diese Nachweise könntest du dann ja hier mal zitieren. Ich möchte allerdings vorweg auf zwei Dinge hinweisen: Das Requirieren von Nahrungsmitteln ist nicht unbedingt ein Kriegsverberchen. Und es geht hier um die Wehrmacht, nicht um die deutsche Besatzung als solche - man kann also nicht etwa Handlungen der SS aufführen. --Skriptor 11:27, 28. Apr 2004 (CEST)
s. einerseits Artikel 49 der Haager Landkriegsordnung "Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiet außer den im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets geschehen"
andererseits: Artikel 52: "Naturalleistungen und Dienstleistungen können von Gemeinden oder Einwohnern nur für die Bedürfnisse des Besetzungsheers gefordert werden. Sie müssen im Verhältnisse zu den Hilfsquellen des Landes stehen und solcher Art sein, daß sie nicht für die Bevölkerung die Verpflichtung enthalten, an Kriegsunternehmungen gegen ihr Vaterland teilzunehmen. Derartige Natural- und Dienstleistungen können nur mit Ermächtigung des Befehlshabers der besetzten Örtlichkeit gefordert werden. Die Naturalleistungen sind so viel wie möglich bar zu bezahlen. Andernfalls sind dafür Empfangsbestätigungen auszustellen; die Zahlung der geschuldeten Summen soll möglichst bald bewirkt werden."
s. schließlich: Artikel 43 "Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze."
Hat sich die Wehrmacht im Osten an eine dieser Bestimmungen gehalten !? Nur zur Vermeidung von Missverständnissen: Ob die Sowjetunion die Haager Landkriegsordnung unterzeichnet hatte, ist ohne Bedeutung, weil das allgemeine Völkerrecht - also ohne besondere vertragliche Vereinbarung - dasselbe bestimmt Rolf 13:50, 28. Apr 2004 (CEST)
Die Unterzeichnung oder Nichtunterzeichnung von Vereinbarungen ist der Kardinalpunkt an sich: Das gilt genauso für das Völkerrecht.62.246.28.46 00:22, 29. Apr 2004 (CEST)
Die Frage ging an dich: Welche Belege hast du, daß dies nicht geschah? Du hast oben gesagt, es sei "nachgewiesen". Welche Nachweise gibt es? Und sind Verstöße gegen diesen Passus der Landkriegsordnung Kriegsverbrechen?
Auch hier, um Mißverständnisse zu vermeiden, eine Erklärung: Ich versuche hier keinesfalls, die Wehrmacht reinzuwaschen. Andererseits erscheint es mir aber gefährlich, alles deutsche im Zweiten Weltkrieg untershciedslos durcheinander zu mantschen, wie es manche hier versuchen. Andererseits empfinde ich es als lächerlich und im Kontext der tatsächlich verübten schweren Verbrechen auch als leicht geschmacklos, den angeblichen Diebstahl von angeblich "110 Millionen Stück Federvieh" (o.s.ä.) als Kriegsverbrechen der Wehrmacht aufzuführen. --Skriptor 15:07, 28. Apr 2004 (CEST)

War nicht als Beispiel für Kriegsverbrechen, sondern als Beispiel für Raub und Zerstörung durch die Wehrmacht angeführt, was gegen die UdSSR-Gesetze verstieß, wie unschwer an der Abschnittsüberschrift erkennbar. Denn dieser Artikel heißt nicht etwa "Kriegsverbrechen der Wehrmacht" sondern "Wehrmacht". Wie sich torpedo und skriptor doch verdrehen, um aufklärende Informationen verschwinden zu lassen.62.80.61.117 00:45, 29. Apr 2004 (CEST)