Diskussion:Familienwahlrecht
Irgendwie sollte das doch mit "Familienwahl" kombinierbar sein, beschreibt doch dasselbe, oder nicht? --Miriel 16:01, 11. Sep 2005 (CEST)
Familienwahlrecht (auch Pluralwahlrecht genannt) beschreibt in der Diskussion in Deutschland nicht das umfassende Wesen der Familienwahl, da es nur um die Stimmen für die Kinder, nicht aber für den Ehepartner geht. Man könnte es als einen Teilaspekt ansehen. --Volker 10:37, 16. Dez 2005 (CET)
- Erklär doch bitte den Unterschied zwischen Familienwahlrecht, Elternwahlrecht oder Stellvertreterwahlrecht bzw. stellvertretendes Kinderwahlrecht. Das wird alles synonym gebraucht und ist unterm Strich dasselbe. --Braunbaer 14:38, 16. Dez 2005 (CET)
Gern: Bei einem Familien-/Pluralwahlrecht hat eine Person mehrere Stimmen. Das ist nach dem GG in Deutschland nicht gestattet. Egal, was der Grund dafür ist. Alle anderen Begriffe haben als Grundlage ein Wahlrecht, das soz. mit der Geburt beginnt. Beim Kinderwahlrecht wird es durch die Kinder / Minderjährigen selbst wahrgenommen; das (lt. F. Reimer derivative) Elternwahlrecht ist ein Stellvertreterwahlrecht, nur dass das Stellvertreterwahlrecht begrifflich alle ges. Vertreter zusammenfasst. Hier kann man in der Tat eine Seite draus machen, wenn man dafür Sorge trägt, dass man bei Eingabe des jeweils anderen Synonyms die Seite findet (daher steht unter Elternwahlrecht auch nur ein Verweis). Den Begriff stv. Kinderwahlrecht kenne ich noch nicht, es ist eigentlich ein Widerspruch in sich: entweder das Kind darf selber wählen oder die ges. Vertreter wählen. --Volker 17:58, 16. Dez 2005 (CET)
- Was jetzt bei Familienwahlrecht steht (Beschreibung + Pro&Contra Diskussion) entspricht aber dem Stellvertreterwahlrecht und wird auch in dieser Bedeutung benutzt. Der einzige Unterschied ist der Ansatz, einmal eine zusätzliche Stimme zu haben (Familien/Elternwahlrecht), das anderemal eine Stimme stellvertretend abgeben zu können (Stellvertreterwahlrecht). Im Ergebnis ist es aber dasselbe, Mama kann zwei Stimmen abgeben. --Braunbaer
Man kann ja gerne im Ergebnis unterschiedlicher Meinung sein (ich sehe nicht, dass sich auf der Hauptseite viel wiederholt oder dass das Ergebnis dasselbe sei), die Frage ist für mich aber, was den Nutzer von Wikipedia und -in diesem Fall- auch die gesellschaftliche Diskussion weiter bringt. Die Abgrenzung der Begriffe ("Der einzige Unterschied") ist genau der Punkt, an dem sich in den nächsten 10 Jahren (wie in den letzten 30 Jahren, nur dass die Diskussion enorm an gesellschaftlicher Breite gewinnt) die Geister scheiden werden. Einige schauen nur auf das Ergebnis, andere versuchen den enormen verfassungsrechtlichen Unterschied zu verstehen und zu vermitteln. Für mich ist die Frage, ob man diesen Knackpunkt der verfassungspolitischen Diskussion hier unerwähnt lassen soll oder aber vielleicht sogar den Anspruch hat, Klärungen herbei zu führen (zumal andere Nachschlagewerke an dieser Stelle noch weiße Flecken haben und die Begriffe in der Diskussion -auch unter Verfassungsrechtlern- leider immer noch hin und her springen). Nach dem Wettbewerb um den Generationengerechtigkeitspreis 2005/2006 (Thema: Wahlrecht ab Geburt) wird es ja vielleicht eine einheitliche Sprachregelung geben und vielleicht auch jemanden, der das "Wahlrecht ab Geburt" als übergreifendes Lemma mit ausführlichen Erläuterungen und Verweisen einführt. Denn dieser Begriff ist mit über 70.000 Google-Seiten der, der sich durchzusetzen scheint. Da Wikipedia den Umfang nicht scheut, kann es die bisherigen Seiten aus meiner Sicht so lange noch gut vertragen, später reichen dann ja vielleicht Verweise. --Volker 17:55, 19. Dez 2005 (CET)