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Monarchie

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Die Monarchie (über französisch monarchie aus griechisch μοναρχία, monarchía - Alleinherrschaft) ist eine Staats- und Regierungsform, bei der einer Einzelperson (dem Monarchen bzw. der Monarchin) eine oft von Gott/einer Gottheit abgeleitete Autorität zugesprochen wird, die ihre Herrschaft über den persönlichen Machtbesitz hinaus legitimiert. Die Monarchie ist dabei Gegenbegriff zur Republik. Eine demokratische Monarchie ist hingegen möglich, sofern der Monarch keine reale Machtstellung inne hat. Ein Anhänger oder Befürworter der Monarchie wird Monarchist genannt.

Geschichtliche Entwicklung

Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf Gott/eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im Kaiserreich China, das den Herrscher unter anderem als Sohn des Himmels (天子, Pīnyīn: tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein Mandat des Himmels erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.

Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie. Siehe zur Geschichte auch König.

Wahl- und Erbmonarchie

Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Bis zu ihrem Ende waren eine Wahlmonarchie das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, gegenwärtig (2005) sind es noch Malaysia, die Vereinigten Arabische Emirate, der Vatikanstaat und formal auch noch das Fürstentum Andorra.

Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre "Häuptlinge", die zwar in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen, aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines Häuptlings wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das Königsheil verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde sogar nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.

Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte und später dann selber zum Christentum konvertierte, begann eine Allianz zwischen der Kirche und der staatlichen Autorität. Die Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft "von Gottes Gnaden". Im Gegenzug sicherte sich die Kirche selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie in den meisten Ländern bis in die Zeit der französischen Revolution behielt.

Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.

Formen der Monarchie

Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:

Absolute Monarchie

In dieser Form besitzt der Monarch den Anspruch nach der alleinigen Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen.Der Monarch ist legibus absolutus (lat. von den Gesetzen losgelöst), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst entlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis L'état, c'est moi (deutsch: Der Staat bin ich.) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2005) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi Arabien und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten.

Konstitutionelle Monarchie

In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut (uneingeschränkt), sondern von der Verfassung geregelt. Die Regierung aber, wird weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung bestimmt. Ein Beispiel dafür ist das Deutsche Kaiserreich 1871 bis 1918 (Semiabsolutistisch) bzw. das Fürstentum Liechtenstein heute. Siehe auch Hauptartikel Konstitutionelle Monarchie

Parlamentarische Monarchie

Die Parlamentarische Monarchie ist eine Unterform der Konstitutionellen Monarchie, bei der der Monarch zusätzlich zur Bindung durch die Verfassung de facto keinen Anteil an den Staatsgeschäften mehr nimmt (mit wenigen Ausnahmen). Diese werden vom Parlament und der Regierung geführt, obwohl de jure immer noch ein beträchtlicher Einfluss des Monarchen gegeben sein kann. Diesem kommen jedoch zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu.In Europa ist diese Staatsform in Belgien, Dänemark, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Spanien anzutreffen.

Arten gegenwärtiger Monarchien

Mit dem Stand 2005 gibt es

1 Kaiserreich:

34 Königreiche:

1 Großherzogtum:

1 Herzogtum:

3 Fürstentümer:

1 Herrschaft:

2 Sultanate:

9 Scheichtümer (Emirate):

1 Häuptling:

  • Samoa (traditioneller Titel: o le Ao o le Malo)

1 souveränes Papsttum:


* Commonwealth-Königreiche (Monarchien, in denen die britische Königin Staatsoberhaupt ist).

Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es keine souveränen Grafschaften und Freiherren mehr.

Siehe auch

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Hier einige externe Seiten zu diesem Thema.

Monarchie und Monarchismus

Monarchistische Seiten


Königshäuser

Zur Zeit nicht bestehende Monarchien sind mit einem * gekennzeichnet.