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Karl Philipp Francke

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Karl Philipp Francke, 1867. Grafik von Hermann Scherenberg.

Karl Philipp Francke (* 17. Januar 1805 in Schleswig; † 23. Februar 1870 in Kiel) war Mitglied der provisorischen Regierung von Schleswig-Holstein.

Karl Philipp Francke studierte in Göttingen, Heidelberg und Kiel die Rechte. In dieser Zeit wurde er Mitglied der Alten Heidelberger Burschenschaft (1825) und der Corps Holsatia Kiel, Holsatia Göttingen und Holsatia Heidelberg.[1][2] Er arbeitete seit 1827 in der schleswig-holstein-lauenburgischen Kanzlei in Kopenhagen, wurde 1835 in das Generalzollkammer- und Kommerzkollegium daselbst versetzt und hatte 1835 bis 1848 die Oberleitung der Zoll- und Handelsangelegenheiten der Herzogtümer.

Friedrich VII. wollte ihn 1848 zum Minister von Holstein und Lauenburg ernennen, doch lehnte Francke ab, da er in der Trennung Holsteins von Schleswig eine Verletzung der Rechte der Herzogtümer sah. Als am 24. März 1848 die Inkorporation des Herzogtums Schleswig ausgesprochen worden war, legte Francke alle seine Ämter nieder und verließ Kopenhagen, worauf ihn die provisorische Regierung der Herzogtümer zum Präsidenten der schleswigschen Regierung ernannte.

Als Abgeordneter eines schleswigschen Wahldistrikts in die deutsche Nationalversammlung gewählt, stand er auf seiten der konstitutionellen und erbkaiserlichen Partei und wirkte als Bevollmächtigter der schleswig-holsteinischen Regierung bei der Zentralgewalt (seit November 1848) für die energische Führung des zweiten dänischen Feldzugs.

Nach Auflösung des Parlaments nach Schleswig zurückgekehrt, übernahm er dort im August 1849 das Finanzdepartement und dazu im Juni 1850 noch das der auswärtigen Angelegenheiten, bis die Unterwerfung des Landes unter die Bundesexekution seiner öffentlichen Wirksamkeit 31. Januar 1851 ein Ziel setzte.

Von der dänischen Regierung proskribiert (verbannt), musste er sein Vaterland verlassen, erhielt aber schon im Oktober 1851 vom Herzog Ernst von Coburg-Gotha das Präsidium der Landesregierung in Coburg übertragen und wurde nach der Regelung der Coburg-gothaischen Angelegenheiten als Geheimer Staatsrat Vorstand der Abteilung für Coburg. 1863 nahm er seine provisorische Entlassung, um in das im November 1863 von dem Herzog Friedrich von Augustenburg gebildete Ministerium einzutreten, und blieb von da an der Vertraute und treue Ratgeber des Herzogs Friedrich.

Nach dem Scheitern der augustenburgischen Ansprüche hielt er sich, von dem Herzog Friedrich pensioniert, dem öffentlichen Leben fern. Im Herbst 1867 ins preußische Abgeordnetenhaus gewählt, schloss er sich mit der Mehrheit der schleswig-holsteinischen Abgeordneten dem linken Zentrum an, worüber er mit dem Herzog Friedrich zerfiel. Außerdem war er Mitglied des Reichstages des Norddeutschen Bundes.[3] Er starb 23. Februar 1870 in Kiel. Ein Sohn von ihm war der Sozialreformer Ernst Francke.

Einzelnachweise

  1. Kösener Corpslisten 1960, 75, 59
  2. Peter Kaupp: Burschenschafter in der Paulskirche
  3. Specht, Fritz / Schwabe, Paul: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1903. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. Aufl. Berlin: Verlag Carl Heymann, 1904, S. 109; siehe auch Haunfelder, Bernd / Pollmann, Klaus Erich (Bearb.): Reichstag des Norddeutschen Bundes 1867-1870. Historische Photographien und biographisches Handbuch. Düsseldorf: Droste Verlag, 1989, Foto S. 124, Kurzbiographie S. 401f (Photodokumente zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Band 2)

Literatur

Vorlage:Meyers ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890