Referendum
Ein Referendum ist ein Volksentscheid, bei dem das Volk über einen Parlamentsentscheid im Nachhinein befindet und ihn dabei entweder annehmen oder verwerfen kann.
Das Referendum gehört in der Schweiz zu den zentralen politischen Rechten - die politischen Rechte im Bund.
Auch in den USA gehört das Referendum in mehr als der Hälfte aller Staaten zu den wichtigen politischen Rechten des Volkes.
In Deutschland bedarf die Fusion von Bundesländern der Bestätigung durch einen Volksentscheid. In Bayern und Hessen unterliegen auch Verfassungsänderungen einem Referendum.
In Irland unterliegt die Änderung von EU-Verträgen dem Referendum. In mehreren der am 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Staaten fand ein Referendum über den Beitritt statt.
In mindestens neun EU-Mitgliedsstaaten wurde ein Referendum über die Europäische Verfassung durchgeführt, in Deutschland hat es kein Referendum gegeben.
Referendum in der Schweiz
Änderungen der Schweizer Bundesverfassung unterliegen dem obligatorischen Referendum (Verfassungsreferendum): über eine vom Parlament beschlossene Änderung in der Verfassung muss es auf jeden Fall eine Volksabstimmung geben, die sowohl von der Mehrzahl der Stimmbürger (Volksmehr) als auch von der Mehrzahl der Kantone (Ständemehr) angenommen werden muss.
Gesetzesänderungen unterliegen dem fakultativen Referendum (Gesetzesreferendum). Referenden werden üblicherweise von Interessengruppen ergriffen. Hingegen gibt es auch die Möglichkeit eines Kantonsreferendum. Zu einer Volksabstimmung über die Gesetzesänderung kommt es, wenn dies mindestens 50'000 Stimmbürger oder 8 Kantone verlangt haben. Zur Annahme einer derartigen Vorlage genügt das Volksmehr.
Das Referendumsrecht hat ausschliesslich vetoähnlichen Charakter. Zur Abstimmung steht nur die vollständige Ablehnung bzw. die vollständige Gutheissung des vom Parlament gutgeheissenen Gesetzes. Daher wird dem Referendumsrecht für den politischen Prozess eine insgesamt verzögernde und bewahrende Wirkung zugesprochen, indem es vom Parlament oder von der Regierung ausgehende Veränderungen abblockt oder ihr Inkrafttreten verzögert - man bezeichnet das Referendumsrecht darum häufig als Bremse in der Hand des Volkes oder der Interessenverbände.
Auf der anderen Seite erkennen einzelne Wirtschaftswissenschafter insbesondere in den häufigen Referenden über Finanzfragen einen positiven Effekt auf die Effizienz der Staatstätigkeit und eine Verbesserung der Verteilungsgerechtigkeit.
Durch das Referendumsrecht sind die Schweizer Parlamente auf allen Ebenen gezwungen, bei Gesetzesänderungen einen Kompromiss zwischen allen grösseren Interessengruppen zu finden. Die Referendumsdrohung ist eine starke Waffe, die oft bereits im vorparlamentarischen Stadium und in der Parlamentsberatung eingesetzt wird. Ein tragfähiges Ergebnis ist gewöhnlich von einer allgemeinen mittleren Unzufriedenheit begleitet, d.h. die Linke verzichtet oft auf ein Referendum, wenn die Rechte ebenfalls nicht von dem neuen Gesetz begeistert ist und umgekehrt.
Das Referendumsrecht kann daher als ein Grund für das schweizerische Kollegialitätsprinzip betrachtet werden, da Regierungstätigkeit ohne Rückhalt in einem mehrheitsfähigen Teil der Bevölkerung ausgeschlossen erscheint.
Weitere politische Rechte der Schweizer Bürger sind die Volksinitiative und die Petition.
Siehe auch
Weblinks
- Bundesgesetz über die politischen Rechte
- Kantonsreferendum, genaue Regelung
- Referendumsdatenbank am C2D, Uni Genf
- Initiative and Referendum Institute, Washington D.C.
- Initiative and Referendum Institute Europe
- http://europeanreferendum.org
- Datenbank mit allen Abstimmungen aller Länder seit 1791 auf Staatenebene