Rechnungswesen
Das Rechnungswesen (ReWe) - i.w.S. Rechnungslegung - als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.
Zum Einen werden Geld- und Güterströme in einem Unternehmen dokumentiert, um gegenüber Außenstehenden Rechenschaft (externes Rechnungswesen) ablegen zu können, zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt, den Banken oder auch Kostenträgern im Gesundheitswesen. Zum Anderen soll das Rechnungswesen dem Unternehmer aber auch die Daten liefern, die zur Steuerung und Planung der Unternehmung notwendig sind (internes Rechnungswesen).
Bereiche des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen untergliedert sich in vier Teilbereiche.
1. externes Rechnungswesen
- Buchführung
- Inventar
- Jahresabschluss (Jahresbilanz, Erfolgsrechnung und ggf. Anhang)
- Sonderbilanzen, Zwischenbilanzen
2. internes Rechnungswesen
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
- Betriebsabrechung (kalkulatorische Buchführung)
- Kostenartenrechnung
- Kostenstellenrechnung
- Kostenträgerzeitrechnung
- kurzfristige Erfolgsrechnung
- Selbstkostenrechnung (Kostenträgerstückrechnung)
- Betriebsabrechung (kalkulatorische Buchführung)
3. Betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung
- Betriebswirtschaftliche Statistik
- Einzelbetrieblicher Vergleich
- Zeitvergleich
- Verfahrensvergleich
- Soll-Ist-Vergleich
- Zwischenbetrieblicher Vergleich
4. Planungsrechnung
Rechtliche Grundlagen
Deutschland
Wichtigste rechtliche Grundlagen zum Rechnungswesen in der Bundesrepublik Deutschland sind einerseits das Handelsgesetzbuch (§§ 238 ff HGB), andererseits das Steuerrecht, hierbei besonders die Abgabenordnung (AO). Aber auch die Empfehlungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee sind u.U. von Bedeutung.
Schweiz
In der Schweiz muss die Rechnungslegung mindestens nach OR erfolgen. Um eine grössere Transparenz für die Anleger zu erhalten, wurden die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER oder Swiss GAAP FER) als Mindeststandard eingeführt, nach dem Unternehmen ihre Bilanzen und Erfolgsrechnungen aufbauen und gliedern. Speziell in der Schweiz ist auch die Problematik der Stillen Reserven zu beachten.
Allgemein
Weitere Grundlagen sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die International Accounting Standards (IAS) und die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
Organisationen, Verbände und Vereine
bdvb e.V. Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebwirte e.V. bdvb Berufsverband für Wirtschaftsakademiker und Studierende der Wirtschaftswissenschaften
Siehe auch
Vorlage:Wiktionary1 Vorlage:Wikibooks1 Betriebswirtschaftslehre, Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Wirtschaftsprüfer, Bilanz, Erfolgsrechnung