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Pendlerpauschale

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=Begriff aus dem österreichischen Steuerrecht Arbeitnehmer in Österreich haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Pendlerpauschale, welche beim Finanzamt beantragt werden muss.


Definiton

Die Pendlerpauschale ist ein steuerrechtlicher Absetzbetrag, wodurch sich die Lohnsteuer verringert. Somit hat die Pendlerpauschale einen Einfluss in der Personalverrechnung. Zweck: Vergütung von ständigen Reiseaufwendugen (sogenanntes Pendeln) zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz.




Großes und kleines Pendlerpauschale

Kleines Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:

   * ab 20 km: jährlich EUR 450,--
   * ab 40 km: jährlich EUR 891,--
   * ab 60 km: jährlich EUR 1.332,--

Großes Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsplatz mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:

   * ab zwei km: jährlich EUR 243,--
   * ab 20 km: jährlich EUR 972,--
   * ab 40 km: jährlich EUR 1.692,--
   * ab 60 km: jährlich EUR 2.421