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Italienische Regionen

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Autonome Region SardinienAutonome Region SizilienKalabrienKampanienBasilikataMoliseApulienAbruzzenLatiumMarkenUmbrienToskanaLigurienAostatalPiemontLombardeiVenetienEmilia-RomagnaTrentino-SüdtirolFriaul-Julisch VenetienSan MarinoVatikanstadtAlgerienTunesienMaltaMontenegroBosnien und HerzegowinaKroatienSlowenienUngarnSchweizÖsterreichSchweizMonacoFrankreichFrankreichFrankreich
Italienische Regionen

Italien ist in 20 Regionen (italienisch regioni, Singular regione) untergliedert, von denen fünf autonome Regionen mit Sonderstatut sind. Die Regionen ihrerseits sind in Provinzen unterteilt.

Status, Institutionen und Kompetenzen

Institutionelle Strukturen

Palazzo Ferro Fini in Venedig, Sitz des Regionalrats von Venetien

Die Regionen haben jeweils eine eigene direkt gewählte Volksvertretung, den Regionalrat (consiglio regionale), der mit den Landtagen der deutschen Länder vergleichbar ist. Seine Mitglieder werden als Regionalräte (consiglieri regionali) bezeichnet. Die Legislative der Region Sizilien wird der autonomen Ausrichtung zufolge Sizilianische Regionalversammlung (Assemblea Regionale Siciliana, kurz A.R.S.) bezeichnet, ihre Mitglieder sind regionale Abgeordnete (deputati regionali). Der Regionalrat wird für fünf Jahre gewählt und hat die Aufgabe, im Rahmen der regionalen Zuständigkeiten Gesetze zu erlassen und die Regionalregierung zu überwachen.

Im Falle Trentino-Südtirols wird der Regionalrat ausnahmsweise nicht gewählt. Dieser setzt sich aus den gewählten Provinzräten (der autonomen Ausrichtung zufolge auch Landtage genannt) der Autonomen Provinzen Bozen und Trient zusammen.

Die Regionalregierung wird vom Präsidenten des Regionalausschusses (presidente della giunta regionale) angeführt, der seit 2000 vom Volk direkt gewählt werden kann (es sei denn, das Statut sieht die Wahl durch den Regionalrat vor). Er ist gleichzeitig Präsident der Region (presidente della regione) und wird inoffiziell auch Gouverneur (governatore) genannt.

Im Aostatal wird der Präsident nicht vom Wahlvolk direkt, sondern vom Regionalrat bestellt. In Trentino-Südtirol gilt ferner das Rotationsprinzip: die Präsidenten der Autonomen Provinzen, auch Landeshauptleute genannt, wechseln sich alle zweieinhalb Jahre an der Spitze der Region ab.

Der Präsident leitet den Regionalausschuss (giunta regionale, etwa: Regionalregierung), in dem die als assessori bezeichneten Regionalminister vertreten sind, die er nach Belieben bestellen und abberufen kann. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, die vom Regionalrat genehmigten Gesetze zu verkünden, die Sitzungen der Regionalregierung einzuberufen und diese zu leiten, und die Region in allen Belangen zu vertreten. Wird dem Präsidenten das Vertrauen entzogen, tritt er zurück oder lebt er ab, so müssen neue Wahlen einberufen werden.

Aufgabe der Regionalregierung als ganzer ist es, die Regionalgesetze durchzuführen, die Sachbereiche regionaler Zuständigkeit zu verwalten, Weisungen an die untergeordneten Regionalbehörden zu erteilen.

Das Statut

Alle Regionen verfügen über ein Statut, eine regionale Verfassung. Auf der Grundlage des Statutes werden die Regionen in zwei bzw. drei Kategorien unterteilt.

Regionen mit Normalstatut

Datei:Roma palazzo regione.jpg
Sitz des Regionalausschusses der Region Latium, einer von 15 Regionen mit Normalstatut, in Rom

15 der 20 italienischen Regionen verfügen über ein Normalstatut (statuto ordinario). Dieses wird vom Regionalrat verabschiedet, in zwei aufeinanderfolgenden Wahlgängen, im Abstand von nicht weniger als zwei Monaten, und kann einem Volksentscheid unterzogen werden. Das Statut, das im Einklang mit der gesamtstaatlichen Verfassung stehen muss, legt die Regierungsform der Region sowie die grundlegenden Prinzipien ihrer Organisations- und Funktionsweise fest. Es regelt die Ausübung des Initiativrechtes und des Rechtes auf Volksbegehren zu Gesetzen und Verwaltungsakten der Region, wie auch die Veröffentlichung der Gesetze und Rechtsverordnungen der Region.

Die finanzielle Autonomie der Regionen mit Normalstatut, die von Art. 119 der gesamtstaatlichen Verfassung vorgesehen ist, wurde bis heute großteils nicht umgesetzt. Jedoch verfügen die Regionen über die IRAP, eine Wertschöpfungssteuer, die mit der deutschen Gewerbesteuer vergleichbar ist, über einen Anteil an der IVA (Mehrwertsteuer) und über den regionalen Zuschlagssatz auf die Einkommensteuer (addizionale regionale IRPEF), der zwischen 0,9 und 1,4 % liegt.

Die Regionen mit Normalstatut wurden erst im Laufe der 70er Jahre errichtet.

Autonome Regionen mit Sonderstatut

Verwaltungssitz der autonomen Region Aostatal in Aosta

Fünf Regionen verfügen über ein Sonderstatut (statuto speciale). Dieses wird durch ein staatliches Verfassungsgesetz vom Parlament in Rom verabschiedet.

Das Sonderstatut gewährt eine größere, vor allem finanzielle Autonomie, als sie die übrigen Regionen mit Normalstatut (statuto ordinario) besitzen: im Friaul behält die Region etwa 60 % der in ihrem Gebiet eingetriebenen Steuern und verwaltet das Steueraufkommen selbst, 70 % sind es in Sardinien, 90 % in Trentino-Südtirol und im Aostatal und sogar 100 % in Sizilien. Das eine Million Einwohner reiche Trentino-Südtirol verfügt daher über einen Haushalt, welcher dem von Venetien (4,8 Millionen Einwohner) entspricht. Das ist auch der Grund dafür, dass viele Grenzgemeinden sich den reicheren autonomen Regionen anschließen möchten.

Die Regionen mit Sonderstatut verfügen über weitergehende Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, die nicht wie in den anderen Regionen vom Staat, sondern von ihnen selbst finanziert werden müssen.

Vier der fünf Regionen mit Sonderstatut wurden von der Verfassunggebenden Versammlung im Jahre 1948 errichtet: Sizilien und Sardinien auf Grund der starken Autonomiebewegungen (auf Sizilien war der Separatismus in der Nachkriegszeit besonders ausgeprägt), das Aostatal zum Schutz der frankophonen Minderheit, Trentino-Südtirol, damals Trentino-Tiroler Etschland, zum Schutz der deutschsprachigen Minderheit im Einklang mit dem Pariser Abkommen.

Nachdem der internationale Status Triests geklärt war, wurde 1963 die Region Friaul-Julisch Venetien eingerichtet und erhielt ebenfalls ein Sonderstatut, um den Schutz der slowenischen Minderheit zu gewährleisten und die wirtschaftliche Entwicklung dieses Gebietes zu fördern.

1972 trat nach langen Verhandlungen das neue Statut für Trentino-Südtirol in Kraft.

Autonome Provinzen

Gebäude des Südtiroler Landtags in Bozen

Die Region Trentino-Südtirol besteht gemäß Artikel 116, Abs. 2 der italienischen Verfassung aus den autonomen Provinzen Trient und Bozen. Diese sind mit Befugnissen ausgestattet, die denen von autonomen Regionen entsprechen. Mancher spricht auch von Provinzen mit Sonderstatut. Ihrer autonomen Ausrichtung zufolge werden das Trentino und Südtirol auch als „Länder“ bezeichnet, und ihre Präsidenten tragen den Titel „Landeshauptmann“.

Regionale Befugnisse

Gesetzgebung

Für alle Sachgebiete, die von der Verfassung nicht ausdrücklich der staatlichen Gesetzgebung vorbehalten sind, steht den Regionen die Gesetzgebungsbefugnis zu (ausschließliche Gesetzgebung der Regionen).

Weitere Bereiche gehören zur Rahmengesetzgebung (auf Italienisch aber competenza concorrente). Der Staat legt die wesentlichen Grundsätze eines Sachgebietes per Rahmengesetz fest; jede einzelne Region oder autonome Provinz ist befugt, durch eigene Gesetze diese Grundsätze weiterzuentwickeln und zu präzisieren und den eigenen Bedürfnissen anzupassen.

Durch eine umfassende Verfassungsreform im Jahr 2001 wurde den italienischen Regionen somit die allgemeine Gesetzgebungsbefugnis übertragen. Während sich die Kompetenzen der Regionen mit Normalstatut vor dem Verfassungsgesetz 3/2001 auf die in der Verfassung aufgelisteten Sachgebiete beschränkten und nur insofern ausgeübt werden konnten, dass ein Staatsgesetz die Grundzüge der Materie regelte, so ist es heute der Staat, dessen ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis auf eine Reihe aufgezählter Sachgebiete beschränkt ist.

Die Gesetzgebungsgewalt wird vom Regionalrat ausgeübt.

Der Normannenpalast in Palermo, Sitz der Sizilianischen Regionalversammlung

Verordnungsgewalt

Dem Staat steht die Befugnis auf Erlass von Verordnungen in den Sachgebieten seiner ausschließlichen Gesetzgebung zu. Er kann den Regionen per Gesetz die Ermächtigung erteilen, an seiner statt Verordnungen in jenem Bereich zu erlassen.

Den Regionen steht die Befugnis auf Erlass von Verordnungen in den Bereichen der Rahmengesetzgebung und ausschließlichen regionalen Gesetzgebung zu. Die Verordnungen werden vom Regionalsausschuss erlassen, mit Ausnahme der Regionen Aostatal und Sardinien, wo diese Befugnis dem Regionalrat übertragen ist.

EU- und völkerrechtliche Befugnisse

Im Bereich ihrer Zuständigkeiten wirken die Regionen und die autonomen Provinzen Trient und Bozen bei der Abfassung der europäischen Rechtsakten mit und sorgen für die Ausführung und den Vollzug der internationalen Verträge und der europäischen Rechtsakten.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche kann die Region auch Abkommen mit Staaten und Vereinbarungen mit internen Gebietskörperschaften anderer Staaten abschließen.

Allerdings muss ein Staatsgesetz Fälle und Formen dieser Befugnisse regeln.

Kontrollen

Kontrollen des Staates gegenüber den Regionen

Palazzo della Consulta, Sitz des italienischen Verfassungsgerichtshofes in Rom

Die nationale Regierung kann Regionalgesetze innerhalb von sechzig Tagen nach ihrer Veröffentlichung vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten, wenn sie der Ansicht ist, dass die Zuständigkeit der Regionen überschritten wurden. Das sieht Art. 127 der Verfassung vor.

Die in fast allen Regionen mittlerweile abgeschafften Regierungskommissare hatten sogar die Macht, ein regionales Gesetz vor seiner Veröffentlichung anzufechten. Nur in Bozen und Trient existiert das Regierungskommissariat weiter, allerdings ohne jene schwerwiegende Befugnis. Der Regierungskommissar übt nur mehr die Funktionen eines Präfekten aus, das heißt ihm untersteht die dezentrale staatliche Verwaltung.

Die nationale Regierung hat auch das Recht, innerhalb von dreißig Tagen nach Veröffentlichung des Regionalstatuts dessen Verfassungsmäßigkeit durch Klage vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Dies gilt nur für Regionen mit Normalstatut.

Auch die regionalen Institutionen unterstehen der staatlichen Kontrolle. Zum einen besteht eine Ersatzkontrolle durch die nationale Regierung. Im Fall der Nichteinhaltung von internationalen Normen, Verträgen oder von der europäischen Gesetzgebung; im Fall von schwerer Gefährdung der öffentlichen Unversehrtheit bzw. Sicherheit; wenn es der Schutz der Rechts- und Wirtschaftseinheitlichkeit, insbesondere der Schutz der wesentlichen Leistungsniveaus bezüglich der Zivil- und Sozialrechte erfordern, kann die nationale Regierung anstelle von Regionalorganen eintreten.

Bei verfassungswidrigem Verhalten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Gesetze kann sogar die Auflösung des Regionalrates und die Amtsenthebung des Präsidenten der Regionalregierung veranlasst werden. Auflösung und Amtsenthebung können auch aus Gründen der Staatssicherheit angeordnet werden.

Kontrollen der Regionen gegenüber dem Staat (und den anderen Regionen)

Die Region kann, wenn sie erachtet, dass ein Gesetz des Staates oder einer anderen Region ihren Zuständigkeitsbereich verletzt, eine Verfassungsklage einbringen.

Sie kann bei Verwaltungsstreitigkeiten eine Zuständigkeitsklage vor dem Verfassungsgerichtshof erheben.

Koordinierung zwischen Staat und Regionen

Sitz des Landtags der autonomen Provinz Trient - Trentino

Da es im italienischen Verfassungssystem keinen Bundesrat gibt, erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Staat und Regionen auf eher informeller Ebene. Dabei hat sich die sogenannte Staat-Regionen-Konferenz herauskristallisiert, die seit Ende der 90er Jahre als Kollegialorgan offiziell anerkannt ist. Das gesetzesvertretende Dekret 281/1997 regelt die Zusammensetzung und Funktionsweise des Gremiums: Vorsitzender ist der Ministerpräsident, der Regionenminister dessen Stellvertreter. An der Konferenz wirken alle Präsidenten der Regionen und autonomen Provinzen (die Landeshauptleute von Südtirol und Trentino) mit. Das Organ dient im Wesentlichen der Koordinierung zwischen Staat und Regionen sowie dem gegenseitigen Informationsaustausch.

Territoriale Gliederung

Mit Ausnahme des Aostatals sind die Regionen in Provinzen (province) untergliedert, von denen es 109 gibt. Zählt man die Region Aostatal auch als Provinz, kommt man auf 110.

Die unterste Ebene der Gebietskörperschaften unterhalb der Provinzen bilden die Gemeinden (comuni), von denen es 8.092 gibt. Die Neugliederung der Gemeinden ist Sache der Regionen: Nach Befragung der betroffenen Bevölkerung können sie durch eigene Gesetze neue Gemeinden bilden, Bezirke ändern bzw. umbenennen.

Die sogenannten Hauptstadtgemeinden oder Großstädte mit besonderem Status (Città Metropolitane) sind noch nicht errichtet worden: Sie sollen eine Art Superprovinz bilden, die alle Kompetenzen einer Provinz und einen Teil der Gemeindekompetenzen innehat.

Übersichtstabelle

Region (dt.) (ital.) Hauptstadt NUTS Bevölkerung Fläche in km² (%) Prov. Gem. Sen. 3
 Lombardei Lombardia Mailand ITC4
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,85 (7,92)
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 Kampanien Campania Neapel ITF3
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 Latium Lazio Rom ITE4
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 Sizilien 1 Sicilia Palermo ITG1
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 Venetien Veneto Venedig ITD3
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 Piemont Piemonte Turin ITC1
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Emilia-Romagna Emilia-Romagna Emilia-Romagna Bologna ITD5
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Apulien Apulien Puglia Bari ITF4
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 Toskana Toscana Florenz ITE1
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 Kalabrien Calabria Catanzaro ITF6
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 Sardinien 1 Sardegna Cagliari ITG2
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Ligurien Ligurien Liguria Genua ITC3
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 Marken Marche Ancona ITE3
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Abruzzen Abruzzen Abruzzo L’Aquila ITF1
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Friaul-Julisch Venetien Friaul-Julisch Venetien 1 Friuli-Venezia Giulia Triest ITD4
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 Trentino-Südtirol 1 Trentino-Alto Adige Trient ITD1/2 4
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 Umbrien Umbria Perugia ITE2
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 Basilikata Basilicata Potenza ITF5
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 Molise Molise Campobasso ITF2
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 Aostatal 1 Valle d’Aosta Aosta ITC2
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 2
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Angaben vom Istituto Nazionale di Statistica, Stand 31.März 2008
1 
Region mit Sonderstatut
2 
die Aufgaben der Provinz werden von der Region Aostatal übernommen
3 
Insgesamt 309 in den Regionen gewählte Senatoren, zuzüglich sechs von Auslandsitalienern gewählte und Senatoren auf Lebenszeit
4 
für diese Region ist der NUTS-Code (je Provinz) etwas abweichend zum ISO 3166-2-Code der politischen innerstaatlichen Gliederung (IT-32 für die Region)

Reformpläne

Durch das von den Regierung Berlusconi Ende 2005 mittels ihrer Mehrheit in Abgeordnetenhaus und Senat verabschiedete Verfassungsgesetz sollte die Autonomie aller Regionen weiter ausgebaut werden. Neue Gesetzeskompetenzen sollten ausschließlich den Regionen zugestanden werden, wie etwa Schule und Gesundheit oder die Verwaltungspolizei. Im Gegenzug sollte das nationale Interesse als Beschränkung der regionalen Gesetzgebung wieder eingeführt werden. Im Gegenzug wäre der Senat von den Regionen gebildet worden, und eben der Föderale Senat (Senato Federale) würde zusammen mit der staatlichen Abgeordnetenkammer die allfällige Verletzung des nationalen Interesses geltend machen. Das Inkrafttreten dieser Reform (sog. Devoluzione) wurde aber von einem Referendum (Volksentscheid) abhängig gemacht, welches am 25. und 26. Juni 2006 stattgefunden hat und außer in Venetien und der Lombardei mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.

Das Kapitel Verfassungsreform scheint jedoch nicht endgültig abgeschlossen zu sein: Auch in der Regierung Prodi gab es Bestrebungen, die regionalen Kompetenzen zu stärken und den Senat nach deutschem Modell in einen "Bundesrat" umzuwandeln. Unter der erneut amtierenden Berlusconi-Regierung sollte auf Verlangen der Lega Nord vor allem die finanzielle Autonomie (sog. federalismo fiscale) der Regionen mit Normalstatut umgesetzt werden, während den Regionen mit Sonderstatut zum Teil erhebliche Einsparungen aufgebürdet wurden.

Regionalwahlen

Alle Regionen und autonomen Provinzen können das Wahlsystem selbst bestimmen. Die regionalen Wahlgesetze orientieren sich im Wesentlichen am staatlichen Gesetz 43/1995, nach seinem Verfasser auch Tatarella-Gesetz genannt, das ursprünglich für alle Regionen mit Normalstatut galt und vorsah, dass 4/5 der Sitze im Regionalrat gemäß der Stimmenstärke der Parteien vergeben wurden. Das Gesetz sah auch eine Sperrklausel von 3 % vor, die allerdings entfiel, wenn eine Partei unter 3 % mit einer Partei, die mehr als 5 % der Stimmen bekam, eine Koalition gebildet hatte. Das restliche Fünftel der Sitze wurde der Siegerkoalition zugesprochen, um die Regierbarkeit zu garantieren. Die diesen Grundsätzen entsprechenden regionalen Wahlgesetze gewährleisten, dass die regionalen Regierungen stabil sind und die fünfjährige Legislaturperiode in der Regel durchhalten.

Bis zum Zerfall des politischen Systems im Rahmen von Tangentopoli wurden die meisten Regionen von der italienischen Christdemokraten und den verbündeten italienischen Sozialisten regiert, mit Ausnahme der Emilia-Romagna, der Toskana und Umbriens, die überwiegend von den Kommunisten regiert wurden. Seitdem wird die politische Landschaft auf regionaler Ebene von den rivalisierenden Mitte-rechts- (heute angeführt vom Popolo della Libertà und der Lega Nord) und Mitte-links-Koalitionen (angeführt vom Partito Democratico) geprägt. Nach den Regionalwahlen von 1995, den ersten der sogenannten zweiten Republik, wurden jeweils neun Regionen von Mitte-rechts- bzw. Mitte-links-Koalitionen regiert und zwei Regionen von Autonomisten geführt. Im Jahr 2000 konnte sich Silvio Berlusconis Mitte-rechts-Koalition als eindeutiger Sieger behaupten (in der Folge trat Ministerpräsident Massimo D'Alema zurück, um eine neue gesamtstaatliche Regierung zu bilden). Nach den Wahlen von 2005 wurden nur noch vier Regionen von Mitte-rechts-Bündnissen regiert: Lombardei, Venetien, Molise und Sizilien. Aufgrund dieser Wahlniederlage, in der sechs Regionen an Mitte-Links verloren gingen, trat Ministerpräsident Berlusconi zurück und formierte eine neue Regierung.

Im Jahr 2008 konnte das Mitte-rechts-Bündnis die Wahlen in Friaul-Julisch Venetien und den Abruzzen für sich entscheiden, auf Sardinien regiert es seit Anfang 2009.

Am 28. und 29. März 2010 wurde in 13 von 20 Regionen neu gewählt, von denen anfangs nur zwei von Mitte-rechts-Koalitionen regiert waren. Das Bündnis aus Popolo della Libertà und Lega Nord konnte vier weitere Regionen dazugewinnen, während das Mitte-links-Bündnis sieben Regionen halten konnte.[1] [2]

Bei den vorgezogenen Regionalwahlen in der Lombardei, im Latium und im Molise am 24. und 25. Februar 2013 konnte das Mitte-rechts-Bündnis erstere, Mitte-links die übrigen Regionen erobern.

Mittlerweile regieren Mitte-rechts-Koalitionen in acht Regionen. Zehn Regionen werden von Mitte-Links verwaltet. In der Region Trentino-Südtirol ist ein Bündnis aus Unione per il Trentino, Partito Autonomista Trentino Tirolese, Partito Democratico und Südtiroler Volkspartei an der Macht. Im Aostatal regieren die autonomistischen Parteien Union Valdôtaine, Stella Alpina, Fédération Autonomiste zusammen mit dem Popolo della Libertà (seit 2011).

Amtierende Regionalpräsidenten

Region Präsident im Amt seit nächste Wahlen Partei
Aostatal Augusto Rollandin
2008
2013
UV
Piemont Roberto Cota
2010
2015
LN
Lombardei Roberto Maroni
2013
2018
LN
Ligurien Claudio Burlando
2005
2015
PD
Trentino-Südtirol Alberto Pacher
2013
2013 5
PD
Venetien Luca Zaia
2010
2015
LN
Friaul-Julisch Venetien Renzo Tondo
2008
2013
PDL
Emilia-Romagna Vasco Errani
1999
2015
PD
Toskana Enrico Rossi
2010
2015
PD
Umbrien Catiuscia Marini
2010
2015
PD
Marken Gian Mario Spacca
2005
2015
PD
Latium Nicola Zingaretti
2013
2018
PD
Abruzzen Gianni Chiodi
2008
2013
PDL
Molise Paolo di Laura Frattura
2013
2018
PD
Kampanien Stefano Caldoro
2010
2015
PDL
Apulien Nichi Vendola
2005
2015
SEL
Basilikata Vito De Filippo
2005
2015
PD
Kalabrien Giuseppe Scopelliti
2010
2015
PDL
Sizilien Rosario Crocetta
2012
2017
PD
Sardinien Ugo Cappellacci
2009
2014
PDL

5 
Keine Regionalwahlen: Rotation der Landeshauptleute von Südtirol und des Trentino.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Regionalwahlen in Italien: "Die Linke ist gescheitert", Die Presse, 30. März 2010
  2. Regionalwahlen 2010: alle Ergebnisse im Detail, Corriere della Sera

Literatur

  • Alexander Grasse: Modernisierungsfaktor Region. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005. ISBN 3-531-14638-6
  • Stefan Köppl: Das politische System Italiens. Eine Einführung. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007. ISBN 978-3-531-14068-1
  • Lutz Bergner: Der italienische Regionalismus. Ein Rechtsvergleich mit dezentralen und föderalen Systemen, insbesondere mit dem deutschen föderativen System. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8300-3997-6.