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Bitte

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Die öffentliche Bitte, in der Alltagssprache aufgegangener Rechtsbegriff der precatio. Der rechtliche Aspekt ist erhalten als:

  1. Abbitte (Lat. deprecatio), früher demütigender öffentlicher Rechtsakt, um die Verzeihung einer zugefügten Ehrverletzung zu erlangen, ersetzt durch § 200 StGB
  2. Bittgang, öffentlicher Rechtsakt der Abbitte, z.B. der Gang nach Canossa
  3. Bitttag, auch Tag des Flurumgangs (auch als Fronleichnamsprozession gehalten, Beispiel: Mülheimer Gottestracht der Sankt Sebastianus Schützenbruderschaft von 1435), allgemein durch die Reformation mit dem Buß- und Bettag ersetzt, erstmals in Straßburg 1532
  4. Bittwoche im Kirchenkalender 7 Tage vor Himmelfahrt - die Tage der Bittprozession gegen Gefahr und Not,
  5. Fürbitte, Bitte oder Gebet für andere
  6. letzte Bitte des Sterbenden, die nicht abgeschlagen werden kann, dazu gehört die Henkersmahlzeit (Filmbeispiel von Cameron Diaz)
  7. Recht der ersten Bitten (Lat. ius primariarum precum), Recht der Fürsten im 13. Jahrhundert, auf die erste nach dem Regierungsantritt freiwerdende Pfründe eine Anwartschaft zu erteilen.

Die öffentliche Bitte ist verbunden mit der formellen Ladung. Das öffentliche Amt ist dabei durch besondere Kleidung und Insignien ausgewiesen:

  1. Hochzeitsbitter, auch Umbitter, ein Amt, als Brautlader mit dem Brautstab die Gäste formell zur Hochzeit zu bitten
  2. Leichenbitter, ein Amt, die Gäste zur letzten Ehre (Filmbeispiel Cold Fever) zu bitten. In der Reichsstadt Köln der Gaffelbote.[1]

Siehe auch

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