Diskussion:Volksverhetzung/Archiv2
war fehler von mir sorry ;-) Subversiv-action 01:31, 27. Nov 2004 (CET)
interessant könnte noch sein, dass letztes Jahr(?) erstmals eine linke (Antifa) Gruppe mit diesem Vorwurf belangt wurde. Grund war ein Flugblatt, dass die Titelseite eines großen polnischen Nachrichtenmagazins, "wpost" oder s. ä (kein Satire-oder politisch irgendwie randständiges Magazin, sondern dem deutschen "Spiegel" vergleichbar) abdruckte. Das besagte Titelblatt zeigte Erika Steinbach (Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen) in SS-Uniform auf dem Rücken von Gerhard Schröder. Werd ich wohl die Tage einarbeiten.--griesgram 02:19, 27. Nov 2004 (CET)
Man könnte da noch viel schreiben und unter anderem auch Beispiele geben, was als "Volksverhetzung" angesehen wurde (z.B. "Gute Reise") (und was nicht). Im Moment allerdings wundere ich mich über folgende Dinge:
- Warum wird der Text der Vorschrift nicht zitiert?
- Was soll das bitte heißen, Das Gesetz wurde erlassen, um einer [...] anderen Verfassungsinterpretation vorzubeugen ?! Gesetze können die Verfassung nicht ändern. --Miez 13:04, 17. Jun 2005 (CEST)
- (a) Weil die verlinkte Version auf jeden Fall 100% die richtige und gültige ist, was Wikipedia nicht garantieren kann und gerade bei Gesetzen ist im Zweifel jedes Komma wichtig.
- Das hab ich mir dann auch gedacht. Sollten Artikel zu anderen § grundsätzlich entzitiert werden? Sicher ist "nur-Link" automatisch uptodate, Diskussion und schnelles Verstaendnis des Paragraphen wird aber erheblich erleichtert, wenn er direkt im Text steht.
- (b) Ist das mit den Grundrechten und einfachen Gesetzen komplexer. Bei der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 2) heißt es ja "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze"; Verfassungseinschränkung ist in dem Fall also möglich, und bewirkt so (solang es die Grundrechte nicht in ihrem Wesensgehalt einschränkt), dass das BVerfG ohne gesetzliche Grundlage entscheidet + da halt Auschwitzleugnung auch für von der Meinungsfreiheit als gedeckt erachtet. -- southpark 5. Jul 2005 23:12 (CEST)
- nach meinen Informationen lief die Staatsanwaltschaft im Fall Deckert auf Grund, da ohne 130 II eine Verurteilung wegen Volksverhetzung nicht möglich war. Deckert wurde wegen "Beleidigung" (ja, Auschwitzlüge war instant-Beleidigung!) usf. ohnehin verurteilt. Anstatt nun einen gewissen StA nach seiner Anklagepraxis zu befragen, hub ein Rauschen im Blätterwald an ("unerträglich" usf), das zum 130 II führte. Das ist jetzt aus dem Gedächtnis, POV und leider ohne Quelle, aber mit um einer anderen Verfassungsinterpretation vorzubeugen nur sehr entfernt zusammengefaßt. Die Interpretation des § 5 GG ("erlaubt, solange wir kein Gesetz dagegen machen") war leider nie strittig --Miez 5. Jul 2005 23:26 (CEST)
Details zur Holocaustleugnung als Beleidigung
Das IDGR hat zur Wertung der Holocaustleugnung als Beleidigung vor der Gesetzesänderung folgendes zu sagen: ([1])
- Bereits vor der Gesetzesänderung hatte der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. September 1979 (VI ZR 140/78) festgestellt, daß Menschen jüdischer Abstammung aufgrund ihres Persönlichkeitsrechts in der Bundesrepublik Anspruch auf Anerkennung des Verfolgungsschicksals der Juden unter dem Nationalsozialismus haben. Wer die Judenmorde im Dritten Reich leugnet, so der Bundesgerichtshof, beleidigt jeden von ihnen:
- "Die historische Tatsache selbst, daß Menschen nach den Abstammungskriterien der sog. Nürnberger Gesetze ausgesondert und mit dem Ziel der Ausrottung ihrer Individualität beraubt wurden, weist den in der Bundesrepublik lebenden Juden ein besonderes personales Verhältnis zu ihren Mitbürgern zu; in diesem Verhältnis ist das Geschehene auch heute gegenwärtig. Es gehört zu ihrem personalen Selbstverständnis, als zugehörig zu einer durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, der gegenüber eine besondere moralische Verantwortung aller anderen besteht, und das Teil ihrer Würde ist. Die Achtung dieses Selbstverständnisses ist für jeden von ihnen geradezu eine der Garantien gegen eine Wiederholung solcher Diskriminierung und eine Grundbedingung für ihr Leben in der Bundesrepublik. Wer jene Vorgänge zu leugnen versucht, spricht jedem einzelnen von ihnen diese persönliche Geltung ab, auf die sie Anspruch haben. Für den Betroffenen bedeutet das die Fortsetzung der Diskriminierung der Menschengruppe, der er zugehört und mit ihr seiner eigenen Person (BGHZ 75, 160 (162 f.))."
Ich sehe in dieser Begründung des BGH auch das Gerüst einer Rechtfertigung für das Verbot der Holocaustleugnung, ob nun per eigenem Paragraphen oder als Beleidigung.
--Cic 00:37, 22. Sep 2005 (CEST)
Überschneidung zu Demagogie
Jemand hat einen Baustein wg. Überschneidung zum Lemma Demagogie gesetzt. Worin soll denn die bestehen? Ich sehe keine Überschneidung. --Cic 00:40, 7. Okt 2005 (CEST)
Die sehe ich auch nicht Menschenskind 12:12, 1. Nov 2005 (CET)
Ein § aus dem StGB regelt keine Straftat...
Hier vorweg einfach ein anschaulicher Vergleich: Der §8 SGB II regelt den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der Paragraph schränkt den Zugang zu diesen Sozialleistungen auf einen bestimmten Personenkreis ein, so z.B u.a. die Einschränkung eine zugangsberechtigte Person muss überwiegend im Inland der Bundesrepublik Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben etc. etc.
Die §§ des StGB allerdings sind ihrer Natur gemäss natürlich ganz andere Kaliber. Sie liefern u.a. im Falle vom 26 und 130 StGB zuerst die Beschreibung des Taterfolgs des strafbaren Tatbestands, also die notwendigen Kriterien zur Tatvollendung und dann die Strafandrohung. Geregelt wird die Straftat hier nicht, man möchte ja fast den Humor aufbringen und hier das passende Beispiel geben: "Diebstahl ist erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet". So "regeln" die relevanten §§ des StGB das aber nicht. Wo wieder was "geregelt" wird im Strafprozess ist allenfalls natürlich wieder die StPO...
Das klingt jetzt natürlich für den Laien als eine üble "Korinthenkackerei", ist es aber in der Praxis auch. In einem US-Amerikanischen Gericht soll mal ein frisch gebackener Anwalt in seiner Not gesagt haben, "Euer Ehren! Das ist doch nur eine technische Spitzfindigkeit!"... Der Richter soll sich vorgebeugt haben und erwidert haben "Das Gesetz ist eine einzige Spitzfindigkeit, deswegen verhandeln wir ja!"
Was die Rechtsextremisten im letzten Absatz angeht... das sind nur die "Armen Irren" die den tatsächlichen Pestbeulen (mir in diesem Fall mal egal) von Holocaustrevisionisten nachplappern. Hier gilt es Ross und Reiter zu nennen, vielleicht sogar einen Bezug auf Ernst Zündel wäre denkbar, der sich jetzt hierzulande für seinen geistigen Unflat zu verantworten hat.
In diesem Sinne, lasst es doch einfach stehen wenn ich mir mal die Mühe mach den Artikel sprachlich zu überarbeiten.
- Hallo IP, Sätze wie "Das Gesetz wurde erlassen, um einer – ebenfalls möglichen – anderen Verfassungsinterpretation vorzubeugen." sind ja wohl keine sprachliche Überarbeitung, sondern barer Unsinn. Da ist gar nichts mehr viel zu diskutieren, fürchte ich.--nodutschke 18:21, 17. Dez 2005 (CET)
- Also, das mit der Verfassungsinterpretation halte ich auch für zu Spekulativ, ob es "barer Unsinn" ist, kann ich nicht sagen. Ansonsten fand ich die änderungen aber eigentlich konstruktiv.
- Ich finde doch, dass man das diskutieren sollte. -- D. Dÿsentrieb ⇌ 19:04, 17. Dez 2005 (CET)
- Und was genau hat "Volksverhetzung" mit Verfassungsinterpretation zu tun? Vielleicht stehe ich ja auch nur auf dem Schlauch?--nodutschke 19:25, 17. Dez 2005 (CET)