Stasi-Unterlagen-Gesetz
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Das sog. Stasi-Unterlagen-Gesetz wurde 1991 vom Bundestag verabschiedetund regelt die Verwendung der Akten des Geheimdienstes der ehemaligen DDR, die auf Initiative der Bürgerbewegung innerhalb der friedlichen Revolution von 1989 sichergestellt wurden und dann von der Bundesstelle für Sicherung der Stasi-Unterlagen (BStU) verwaltet und verarbeitet wurden.
Genauer Titel des Gesetzes: "Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Vom 20. Dezember 1991"
Der vollständige Gesetzestext findet sich auf der Website der Bundesbeauftragten zum StUG.