Kammer
Erscheinungsbild
Der Begriff Kammer (v. lat.: camera aus griech.: kamára ) bezeichnet
- einen kleinen Wohnraum
- in der Biologie ein bestimmter durch Scheidewände abgetrennter Hohlraum eines Organs (Herzkammer)
- in der Technik ein für bestimmte Vorgänge vorgesehener Raum (Brennkammer, Nebelkammer)
- in der Waffentechnik die Kammer für die Patronen
- im Bergbau ein durch Abbau entstehender Raum
- in der Jägersprache ein bestimmter Raum im Tierbau
- im Verfassungswesen eine gesetzgebende Körperschaft
- im Rechtswesen ein aus verschiedenen Richtern zusammengesetztes Organ der Rechtsprechung (sog. Spruchkörper, vgl. Strafkammer, Zivilkammer), z.B. Kammer für Handelssachen, siehe Kammer (Gericht)
- einen veralteten Ausdruck für Regierung
- eine berufsständische Körperschaft (Ärzte-, Handwerkskammer)
siehe auch: Kammerton