Diamantbestattung
Die Diamantbestattung ist keine eigentliche Bestattungsart, sondern es handelt sich um die Verbringung der Ergebnisse der Feuerbestattung. Nach Vorgabe soll verbliebener amorpher Kohlenstoff der Asche zu einem synthetischen Diamanten „veredelt“ werden. Der Diamant ermöglicht den Hinterbliebenen eine Erinnerung an den Verstorbenen. Die anorganische Asche wird wie üblich beigesetzt.
Verfahren
Die originäre „Diamantbestattung“ setzt die Einäscherung des Verstorbenen voraus, die bei Temperaturen unterhalb von 800 °C bis 950 °C erfolgt. Veraschen ist eine thermische Zersetzung aller organischen Verbindungen. So ist der meiste Kohlenstoff in CO2 oder in Karbonate umgesetzt. Die übliche Nachverbrennung bei Temperaturen von mindestens 1200 °C lässt theoretisch keinen amorphen oder hexagonalen Kohlenstoff übrig, um das Ausgangsmaterial für einen Diamanten zu haben. Es bleiben meist anorganische Bestandteile zurück. Insbesondere wird notwendigerweise vor der Entnahme der Kremationsreste auf das Ausglühen der mineralischen Bestandteile gewartet. Es ist deshalb zu erwarten, dass sämtlicher Kohlenstoff in gasförmiges CO2 übergegangen ist. Technisch gesprochen ist das Ergebnis der Feuerbestattung der Glührückstand, der bei 1200 °C verbleibt[1]. Auch wenn es theoretisch nicht möglich erscheint, in der Kremationsasche Kohlenstoff zu finden, hat eine Laboruntersuchung zweier Proben einen Kohlenstoffgehalt von ca. 5 Prozent ergeben[2][3].
Ausgangsstoff für die Züchtung eines Kristalls in dichtester Kugelpackung (Diamantstruktur) setzt amorphen Kohlenstoff voraus. Zur Gewinnung von Diamanten werden die natürlichen Entstehungsbedingungen von Diamantkristallen nachgebildet.
Technisch ist die Kristallzüchtung ein eingeführtes Verfahren. Bei einem Druck von 50.000 bis 60.000 bar und einer Temperatur von 1800 bis 2000 Kelvin kristallisiert Kohlenstoff im hexagonalen Kristallsystem, umgewandelt in die dicht gepackte Diamantstruktur. Bei Zugabe eines entsprechenden Katalysators (meist Eisencarbonyl) findet die Umwandlung in einem Zeitraum von einigen Wochen statt. Für die erreichbare Größe ist die Zeitdauer des Aufwachsprozesses entscheidend, aber nicht die vorhandene Substanzmenge des Kristallisationskeimes.
Der gefertigte Diamant hat üblicherweise eine Größe von 0,4 bis 1 Karat, das sind 100 bis 200 Milligramm mit der Größe der Kuppe eines Zündholzes[4]. Der Rohdiamant kann poliert und geschliffen werden. Mit einem Laser lässt sich eine Mikrobeschriftung aufbringen. Bei „Bestattungsdiamanten“ ist ein bläulicher Schimmer durch Boreinschlüsse typisch. Andere Färbungen sind durch andere Ausgangsstoffe entstanden.
Bestattungszwang
Derzeit ist es in Deutschland gesetzlich nicht zulässig, Kremationsasche zu Hause zu lagern. In Österreich gibt es inzwischen Möglichkeiten. In allen Bundesländern besteht (gemäß dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes)[5] Bestattungszwang. Damit sind die sterblichen Reste, auch die Kremationsasche, auf vorgeschriebenen und für diesen Zweck freigegebenen Flächen aufzubewahren. Somit ist Diamantbestattung im engen Sinne in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig.
Die Diamantbestattung wird allerdings in Deutschland geduldet und angeboten, aber prinzipiell ist der Wunsch des Verstorbenen nachzuweisen. In umliegenden Staaten, insbesondere in der Schweiz und den Niederlanden ist auf Grund einer anderen Gesetzeslage eine Diamantbestattung im eigentlichen Sinne möglich. Deshalb muss für Deutschland und Österreich die Asche des Verstorbenen in Länder gebracht werden, in denen die „Transformation“ als ordentliche Bestattung akzeptiert wird. Die Aschekapsel wird von auswärtigen Bestattungsunternehmen abgefordert und von außerhalb ansässigen Unternehmen bearbeitet. Es verbleibt eine Substanzmenge, die gesetzeskonform beigesetzt werden kann.
Voraussetzung einer solchen Möglichkeit ist immer die subjektiv gewonnene Zustimmung des Verstorbenen, der dann die Nachfahren folgen sollten. Die Bestattungsform sollte dem „erklärten oder mutmaßlichen letzten Willen“ des Verstorbenen entsprechen.[6]
Kommerzielle Varianten
Bestattungsdiamant
Eine echte Diamantbestattung setzt eine gesonderte Kremationsführung voraus. Nur ein Bruchteil der Substanz des Verstorbenen kann zu einem Diamanten geformt werden, insofern ist für den Hinterbliebenen der symbolische Wert des Schmuckstücks bedeutungsvoll. Diese Erinnerung ist eine Form und Möglichkeit der Trauerbewältigung.
Erinnerungsdiamant
Eine Möglichkeit, Diamanten aus humaner Substanz zu fertigen, geht vom Keratin in den Haaren aus. Eine geeignete Menge an Haaren wird verkohlt und bringt die notwendige Menge amorphen Kohlenstoffs. Nach der Reinigung wird nach dem beschriebenen Herstellungsprozess ein Kristall in Diamantgitter gezüchtet. Solch ein Kristall kann unabhängig von Bestattungsgesetzen oder der Bestattungsart auch von den Haaren der noch Lebenden gefertigt werden.
„Edelsteinbestattung“
Bei einer sogenannten Edelsteinbestattung wird lediglich nach der Kremation die Aschekapsel eine geraume Zeit mit einem ausgewählten Edelstein gemeinsam „gelagert“. Die zugrunde gelegte These ist, dass der Stein durch die ›ideelle‹ Wirkung der Asche „energetisiert“ wird.
Kritik
Laut der Ankündigungen und Bewerbungen der Methoden wird der benötigte Kohlenstoff aus 500 Gramm des Kremierungsergebnisses entnommen, der mit Drücken bis zu 60.000 Bar bei 1700 °C wochenlang geformt wird. Die nicht genutzte Asche wird „wie gewohnt“ in der Urne beigesetzt.
Die ethischen Grundsätze der International Cremation Federation (ICF) enthalten demgegenüber die Forderung: „Die Asche einer Person ist grundsätzlich unteilbar.“ So stellt sich der internationale Verband und deren Mitglied der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) generell gegen die gewerbliche Nutzung von Produkten oder Rückstanden der Kremation.[7]
Literatur
- Michael Schomers: Todsichere Geschäfte - wie Bestatter, Behörden und Versicherungen Hinterbliebene ausnehmen. Econ-Verlag, 2008. ISBN 978-3-430-30038-4
Weblinks
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Einzelnachweise
- ↑ Veraschungszeiten
- ↑ Analyseergebnis Kremationsasche_01
- ↑ Analyseergebnis Kremationsasche_02
- ↑ Größentabelle für Diamanten
- ↑ Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 6. Auflage, S. 113 f.
- ↑ FAZ: Diamant aus Totenasche nicht zulässig, Amtsgericht Wiesbaden Az. 91 C 1274/07
- ↑ VDI nachrichten 18. Januar 2013: Emmissionsarm auf die letzte Reise. Seite 3