Großdeutsches Reich
Das Großdeutsche Reich (kurz Großdeutschland) war die offizielle Bezeichnung des Deutschen Reichs während der letzten Jahre der Zeit des Nationalsozialismus, genauer von 1943 bis 1945. Es war durch die expansive Außen- und Kriegspolitik Hitlers entstanden und hatte zu großen Gebietszuwächsen des deutschen Staatsterritoriums geführt. Nachdem das Maximum der kriegerischen Expansion erreicht war, sollte der Progagandabegriff über die zunehmenden militärischen Niederlagen hinwegtäuschen.
Durch Erlass des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei vom 26. Juni 1943 - RK 7669 E - trug das Deutsche Reich hinfort auch offiziell nach außen den Namen Großdeutsches Reich. Eine besondere Veröffentlichung hierüber hat nicht stattgefunden. Nur mittelbar ergibt sich das für den Außenstehenden insbesondere daraus, dass die Briefmarkensätze nach dieser Zeit eine entsprechende Bezeichnung trugen.
Im Altreich blieb die Gliederung in Länder bestehen. Die neuen Gebiete wurden meist in Reichsgaue unterteilt. Sowohl Länder als auch Reichsgaue waren nur noch staatliche Verwaltungsbezirke und führten rechtlich kein Eigenleben mehr. Hinsichtlich der machthabenden Partei, der NSDAP, war das Großdeutsche Reich flächendeckend in Gaue (Parteibezirke) gegliedert, die aber zunächst keine staatlichen Aufgaben wahrzunehmen hatten und sich oft nicht mit den Ländergrenzen deckten.
Erweiterungen des deutschen Territoriums von 1935 bis 1945:
- 1935 Rückgabe des Saargebiets an Deutschland aufgrund der Volksabstimmung.
- 12. März und 13. März 1938 Anschluss von Österreich.
- 21. November Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete nach deren Besetzung zwischen dem 1. und 10. Oktober aufgrund des Münchener Abkommens.
- 15. März und 16. März 1939 Einmarsch in die CSR (Rest-Tschechei) und Bildung des Protektorats Böhmen und Mähren als integraler Bestandteil des Deutschen Reiches mit Sonderrechten.
- 23. März des selben Jahres Rückgabe des Memelgebiets von Litauen aufgrund vertraglicher Einigung.
- 26. Oktober nach dem Einmarsch der Wehrmacht in Polen und damit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs Eingliederung westpolnischer Gebiete in das Deutsche Reich und Bildung der neuen Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland und Erweiterung der preußischen Provinzen Ostpreußen (neuer Regierungsbezirk Zichenau) und Schlesien (neuer Regierungsbezirk Kattowitz). Das Generalgouvernement (restlicher von Deutschland besetzter Teil Polens) bleibt unter besonderer Verwaltung und wird nicht Teil des Deutschen Reichs.
- 2. August 1940 Nach dem Westfeldzug Eingliederung von Eupen und Malmedy aus Belgien in das Deutsche Reich. Unterstellung der Gebiete Luxemburg, Lothringen und Elsass unter besondere Chefs der Zivilverwaltung. Die CdZ-Gebiete sind formell nicht Teil des Deutschen Reichs, werden aber faktisch wie Reichsgebiet behandelt.
- 14. April 1941 Unterstellung jugoslawischer Gebiete in Slowenien unter besondere Chefs der Zivilverwaltung. Die CdZ-Gebiete Kärnten und Krain und Untersteiermark sind formell nicht Teil des Deutschen Reichs, werden aber faktisch wie Reichsgebiet behandelt.
- 1. August Bildung des Bezirks Bialystok nach Einmarsch in die Sowjetunion. Dieses CdZ-Gebiet ist formell nicht Teil des Deutschen Reichs, wird aber faktisch wie Reichsgebiet behandelt.
siehe auch: Großdeutschland