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Diskussion:Betreuer (Recht)

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Gesetzesänderung zum 01.09.2009

"Nicht befreite" Betreuer dürfen über Girokonten des Betreuten ohne Genehmigung des 

Vormundschaftsgerichtes nur verfügen, wenn das Guthaben unter 3.000,00 € beträgt (§ 1813 BGB).

o.g. Passus müssen wir streichen, denn durch das am 01.09.2009 in Kraft getretene "Gesetz zur Änderung des Zugewinns- und Vormundschaftsrechts" ist es nunmehr auch nicht befreiten Betreuern gestattet, ohne Vormundschaftliche Genehmigung über Girokonten zu verfügen deren Guthaben groeßer 3.000,-€ ist.


--RuWu 17:51, 22. Sep. 2009 (CEST)Ruwu123--RuWu 17:51, 22. Sep. 2009 (CEST)

Betreuer sind wie Heuschrecken

Wenn Heuschrecker die Macht haben Fressen sie alles ab und lassen nur verwüstung übrich

Es kann doch nicht sein das in Deutschland so was noch unterstützt wird vom Gesetzt geber

Die Richter die da mit Machen sollten und diesen Heuschrecken(Betreuer/IN) noch freie Hand gewären

Sie sollten für immer nicht mehr Richter Spielen dürfen

Bitte stehen Lassen

als war nung