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Familienwahlrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Familienwahlrecht (auch Pluralwahlrecht, nicht zu verwechseln mit Elternwahlrecht) ist ein immer wieder gefordertes zusätzliches Wahlrecht der Eltern für ihre Kinder. Die Befürworter eines Familienwahlrechts versprechen sich eine familienfreundlichere Politik, da die Parteien dann um die mit drei, vier, fünf oder mehr Stimmen ausgestatteten Familien werben müssten. Zur Zeit würde der Einfluss der Familien auf die politischen Entscheidungen wegen ihres abnehmenden Bevölkerungsanteils immer weiter zurückgehen, so dass Familien als Wählerpotenzial unbedeutender würden.

Gegner verweisen auf die Verletzung von Wahlgrundsätzen:

  • Grundsatz der Gleichheit: niemand darf zusätzliche Stimmen haben.
  • Grundsatz der Höchstpersönlichkeit (Unmittelbarkeit): Die Stimme darf nicht stellvertretend für jemand anderes und ohne dessen Einwilligung abgegeben werden.

Siehe auch: Stellvertreterwahlrecht, Kinderwahlrecht