Diskussion:Familienwahlrecht
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Irgendwie sollte das doch mit "Familienwahl" kombinierbar sein, beschreibt doch dasselbe, oder nicht? --Miriel 16:01, 11. Sep 2005 (CEST)
Synonyme
Familienwahlrecht (auch Pluralwahlrecht genannt) beschreibt in der Diskussion in Deutschland nicht das umfassende Wesen der Familienwahl, da es nur um die Stimmen für die Kinder, nicht aber für den Ehepartner geht. Man könnte es als einen Teilaspekt ansehen.
Andere Frage: Warum steht in Klammern "Elternwahlrecht"? Als Elternwahlrecht wird gemeinhin das Stellvertreterwahlrecht angesehen, welches aber noch gar nicht aufgeführt ist.