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Psychologischer Psychotherapeut

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Psychologischer Psychotherapeut (bzw. Psychologische Psychotherapeutin) ist eine in Deutschland seit Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PTG) gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) verlangt.

Es handelt hiermit also um einen Psychotherapeuten, der sich nach abgeschlossenem Psychologiestudium als Diplom-Psychologe auf dem Gebiet der Psychotherapie weitergebildet und somit spezialisiert hat.

Mit demselben Gesetz wurde die Bezeichnung Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut/in auf eine rechtliche Grundlage gestellt: Mit dieser gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung wird nach staatlicher Approbation die Arbeitsberechtigung auf die Therapie mit Kindern und Jugendlichen eingeschränkt.

Dagegen ist ein ärztlicher Psychotherapeut jemand, der nach abgeschlossenem Medizinstudium eine psychotherapeutische Ausbildung abgeschlossen hat.

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten die in eigener Praxis arbeiten, haben - wie die ärztlichen Psychotherapeuten meist auch - eine Kassenzulassung, d.h. eine Behandlung durch sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe und den meisten Privaten Krankenversicherungen bezahlt.


Siehe auch: Psychische Störung, ICD-10, Psychotherapie