Klassenlose Gesellschaft
Die Neutralität dieses Artikels ist umstritten. Siehe Wikipedia:Neutraler Standpunkt. --- Toolittle 16:10, 19. Apr 2004 (CEST)
Als Klassenlose Gesellschaft werden im Marxismus/Leninismus Staatsformen und Gesellschaftsformen bezeichnet, in der wesentliche ökonomische und gesellschaftliche Unterschiede, d.h. Klassenunterschiede zwischen Arbeitern, Bauern, der Intelligenz und anderen werktätigen Schichten aufgehoben sind, wie z.B. die Urgesellschaft oder Stammesgesellschaft und der Kommunismus.
Der Theorie zufolge verschwinden im Laufe der Entwicklung des Sozialismus infolge des technischen Fortschritts und gerechter werdender Eigentums- und Produktionsverhältnisse (Volkseigentum) die Klassenunterschiede zwischen Arbeiter, Bauern, Intelligenz und anderen Schichten. Gleiche Rechte und Pflichten prägen sich aus bzw. werden gesetzlich geschaffen (z.B. 8-Stunden-Tag, ähnliche Urlaubsregelungen, industrielle Methoden in der Landwirtschaft, Automatisierung, Angleichung des Lohnniveaus aller Klassen und Schichten), bis schließlich allmählich nach der Marxistisch-Leninistischen Theorie im Kommunismus eine ökonomisch klassenlose Gesellschaft vorherrscht.
Als Vorraussetzung für eine Klassenlose Gesellschaft wird im Marxísmus-Leninismus die Abschaffung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und des Privateigentum an Produktionsmitteln angesehen.
siehe auch: Eigentumsverhältnisse, Produktionsverhältnisse, Kapitalismus, Imperialismus