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General (mit dem Zusatz der Waffengattung)

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General (mit dem Zusatz der Waffengattung), auch der Truppengattung, wie beispielsweise General der Infanterie, bezeichnet eine historischen, bis 1945 geltenden Dienstgradgruppe der Generale im kaiserlichen Heer, in Reichswehr und der Wehrmacht sowie in der k.u.k. Armee von Österreich-Ungarn.[1]

In den deutschen Streitkräften war der General in der Regel zugleich Kommandierender General eines Korps, Armeekorps oder eines vergleichbaren militärischen Großverbands. In der kaiserlichen Marine und in der Kriegsmarine entsprach dieser Dienstgrad dem Admiral, in der Waffen-SS dem SS-Obergruppenführer.

Gemäß den heutigen NATO-Rangcodes wäre dieser Rang mit OF-8 (Drei-Sterne-General) vergleichbar.

Geschichte

Im 18. Jahrhundert wurde es in Preußen und in anderen deutschen Staaten üblich, den Dienstgrad General mit dem Zusatz der Waffengattung zu verleihen, aus der der General hervorgegangen war und die ursprünglich auch den Charakter der von ihm befehligten Truppen bestimmte. Teilweise erhielten sich auch die älteren Begriffe, wie „Feldzeugmeister“ in den Streitkräften Österreich-Ungarns bis ins 20. Jahrhundert. Auch in der Russischen Armee wurden diese Rangbezeichnungen eingeführt, zuerst von Peter I.

Bis Mitte der 1930er Jahre gab es in den deutschen Streitkräften nur General der Infanterie, der Kavallerie und der Artillerie. Erst die Wehrmacht führte diesen Dienstgrad auch für Generäle weiterer Waffengattungen ein.

Generäle des Heeres in dieser Dienstgradgruppe waren für die Befehlsebene Armeekorps vorgesehen. Wer diese Funktion tatsächlich ausübte, führte die zusätzliche Bezeichnung Korpskommandeur oder auch Kommandierender General (z. B. General der Infanterie und kommandierender General des X. Armeekorps). Diese Funktionsbezeichnung wurde in Preußen bereits 1816 mit der ständigen Armeekorpsgliederung eingeführt. Über dem General stand der Generalfeldmarschall, erst 1854 wurde in Preußen der dazwischen rangierende Rang Generaloberst eingeführt.

Das Äquivalent zum General (mit Zusatz der Waffengattung) bei der Marine war der Admiral.

Reichswehr und Wehrmacht

Heer

Schulterstück, Kragenpatte und Rangabzeichen auf Tarn- und Sonderbekleidung

Luftwaffe

Rangabzeichen Luftwaffe, hier General
Siehe auch

Waffen-SS

In der Waffen-SS wurden die höheren SS-Dienstränge den Generalsrängen der Wehrmacht gleichgestellt und die entsprechenden Schulterstücke getragen. Dem General einer Waffengattung gleichgestellt war der SS-Obergruppenführer mit dem Zusatz „und General der Waffen-SS“. Daneben gab es etwa auch den Rang „SS-Obergruppenführer und General der Polizei“.

Rangabzeichen SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS

Polizei

Rangabzeichen General der Ordnungspolizei

Österreichisch-Ungarischen Streitkräfte

In der k.u.k. Armee gab es bis 1918 folgende Generlasränge mit Zusatz der Waffengattung:

Distingtionsabzeichen am Kragen
Siehe dazu auch

Bundeswehr

In der Bundeswehr gibt es diesen Rang nicht mehr, da diese die Rangfolge der Generalität gemäß NATO-Standards übernahm.

Die bei der Bundeswehr, ähnlich wie schon in früheren deutschen Heeren übliche Bezeichnung bestimmter Dienststellungen (Amt) mit einer herausgehobenen Aufgabe, Funktion oder Zuständigkeit, z. B. für Ausbildung, Ausrüstung oder Sicherheit der Bundeswehr, wie General Flugsicherheit der Bundeswehr (GenFlSichhBw), General Rüstung der Bundeswehr (GenRüstBw) oder General der Panzertruppen, ist nicht an einen bestimmten Rang oder Dienstgrad gebunden. So kann der GenFlSichhBw auch ein Offizier mit Dienstgrad Oberst sein.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. General der –. In: Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte. 1. Auflage. Militärverlag der DDR, Berlin 1985, S. 232, Liz.5, P189/84, LSV:0547, B-Nr. 746 635 0