Sterbegeldversicherung
Unter einer Sterbegeldversicherung versteht man eine Lebensversicherung auf den Todesfall. Sie ist erheblich günstiger als eine übliche Kapitallebensversicherung auf den Erlebensfall. Sterbegeldversicherungen werden bei Sozialhilfebedürtigkeit anders als Kapital-Lebensversicherung nicht als verfügbares Vermögen (§ 90 SGB XII) angesehen. Sinn dieser Versicherung soll es sein, die Hinterbliebenen nicht mit der finanziellen Belastung einer Bestattung zu konfrontieren.
Auf fremde Unterstützung kann keiner mehr bauen
Auf Unterstützung vom Staat kann man sich nicht mehr verlassen. Ein Sterbegeld wird von der Krankenkasse nicht mehr gezahlt. Früher erhielt man noch ein gekürztes Sterbegeld (525 € für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung, für Familienversicherte nur noch 262,50 €). Eine Bestattung in Deutschland kostet aber im Durchschnitt etwa 5.000 €. Damit die Bestattung nicht an finanziellen Engpässen scheitert, sollte Geld angespart werden, oder über eine Sterbegeldversicherung vorgesorgt werden.