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Diskussion:Project Gutenberg

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Mai 2003 um 03:43 Uhr durch 129.187.254.14 (Diskussion) (typo; die Firma H+P erhebt wirklich Anspruch auf die Texte!). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 21 Jahren von Igelball

Wenn ich mich recht erinnere, beansprucht H+P nur ein Copyright für die Zusatztexte (z.B. die Einführungen zu dem jeweiligen Autor) und für die Sammlung als solche. Das http://projekt.gutenberg.de/info/funda.htmmag man bedauern, aber es ist gewiss Rechtens.
Die eigentlichen Texte bleiben frei. Dabei ist es umstritten, ob für die HTML-Aufbereitung ein Copyright beansprucht werden kann. Persönlich kann ich da keine künstlerische Höhe oder etwas Ähnliches erkennen, geht es doch gerade darum, den Text möglichst getreu abzubilden -- jede künstlerische Veränderung wäre eine Textverfälschung und würde die ganze Unternehmung sinnlos machen.--Keichwa 22:29, 1. Mai 2003 (CEST)Beantworten

Niemand kann verbindlich das Ergebnis einer gerichtlichen Überprüfung voraussagen. D.h. in welchem Umfang bereits Auswahl, Gestaltung und Art der Bereitstellung ein Copyright begründen. Es wäre für die Firma je nach Einzelfall möglicherweise auch (jedenfalls im Augenblick noch) kontraproduktiv, sich auf so eine Auseinandersetzung einzulassen. Aber der Text des Copyright-Statements scheint mir zu besagen, dass sie entweder Copyright beanspruchen oder sich jedenfalls alle Möglichkeiten offen lassen wollen. Ich habe auf der Seite auch keine Möglichkeit gesehen, sich größere ganze Texte herunterzuladen. Heizer 23:23, 1. Mai 2003 (CEST)Beantworten

Und warum machen die das unmöglich? Die Erklärung in der FAQ ist toll (bzw. keine):
                Warum sind manche Texte in so viele Einzeldateien zerteilt?
                      Gebt Ihr ein Stück, so gebt es gleich in Stücken!
                      Solch ein Ragout, es muß Euch glücken;
                      Leicht ist es vorgelegt, so leicht als ausgedacht.
                      Was hilft's, wenn Ihr ein Ganzes dargebracht?
                      Das Publikum wird es Euch doch zerpflücken.
                      Aus: Faust, 1. Teil
Du darfst die "freien" Texte nicht die Texte, die von einigen Autoren nur für das Projekt Gutenberg geschrieben wurden und nicht die Einführungen zum jeweiligen Autor herunterladen, wenn Du sichergehen willst die HTML-TAGS und Schreibfehler (habe ich schon einige gefunden) entfernen, wenn das Dokument geteilt ist zusammensetzen und weiterverteilen. igelball 23:33, 1. Mai 2003 (CEST)Beantworten
Darf ich das? Wo sagt die Copyright-Seite vom Projekt Gutenberg das? Versucht die Firma das nicht gerade zu verbieten? (S.u.)
Ja gut, entspricht für mich aber nicht mehr dem Public-Domain Gedanken, dem das Projekt wohl mal verpflichtet war. Heizer 23:50, 1. Mai 2003 (CEST)Beantworten
Das ist genau das, was ich zu meinem Bedauern auch feststellen musste. :-( igelball 23:56, 1. Mai 2003 (CEST)Beantworten
War das Projekt (!) Gutenberg je dem Public-Domain Gedanken verpflichtet?

Die Copyright-Seite vom Projekt Gutenberg hat deutlich den Zweck, den Bereich des geistigen Eigentumes der Firma Hille+Partner soweit als möglich auszuweiten. Da es sich um rechtliche Grauzonen handelt, wird dabei viel Nebel geworfen - verunklart, statt geklärt.

Was die Frage eines Copyrights an den Public-Domain Texten angeht, so erhebt die Firma explizit den Anspruch, daß ihr Recht soweit geht, daß sie eine nicht private Verwendung und die Verbreitung ganzer Texte verbieten kann, was natürlich nur geht, wenn sie ein Recht an den Texten hat:

Es wird weiterhin keine Gewähr dafür übernommen, daß nicht einzelne Dokumente dennoch durch das Urheberrecht eines Verlages geschützt sind. Daher ist die Benutzung dieser Dokumente nur zum privaten Gebrauch erlaubt. Eine Vervielfältigung der Dokumente zum Zwecke des Vertriebs ist nicht gestattet.

Wenn wir mal von der etwas seltsamen Begründung für den zweiten Satz absehen (das Projekt Gutenberg ja hat ebenfalls keine Garantie, daß die von ihm verbreiteten Texte frei sind), so behauptet diese Passage eindeutig, daß die Dokumente in ihrer ursprünglichen, unbearbeiteten Fassung nur privat gebraucht und nicht verbreitet werden dürfen. Nur an der ursprünglichen Fassung könnte ja evtl. ein Verlag noch Rechte haben und entsprechend wurde der Begriff »Dokument« weiter oben auch implizit definiert:

Für alle Werke im Projekt Gutenberg-DE (im folgenden Dokumente genannt) ist der Urheber unseres Wissens vor mehr als 70 Jahren gestorben.

Ganz entsprechend wird der Anspruch, ein Recht auf die Texte zu haben, in den Fragen und Anworten erhoben:

Darf ich die Texte des Archivs kopieren?
Ja, aber nur für den privaten Gebrauch. Für die kommerzielle Nutzung der Texte des Archivs muß die Genehmigung der Betreiber des Archivs eingeholt werden.

Was die Begründung ihres Copyrights an den Texten angeht, so verstehe ich den Text so:

  • Ersteinmal werden die Kategorien genannt, unter denen die Firma einen Eigentumsanspruch erheben kann:
Auf dem Internet-Server und der CD-ROM befinden sich Werke, die durch das Urheberechtsgesetz geschützt sind. Dies sind zum Beispiel:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
[...]
6. Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind.
7. Sammlungen von Werken oder anderen Beiträgen, die durch Auslese oder Anordnung eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke).

(Beachte den Plural: Es handelt sich nicht um eine Sammlung, die durch Auslese oder Anordnung eine persönliche geistige Schöpfung ist, sondern um mehrere. Es wird also nicht nur der Anspruch erhoben, die Sammlung als ganze gehöhre H+P sondern auch ihre Teile. Welche Einheiten damit genau gemeint sind, ist nicht klar, aber die Sammlung der Werke von Goethe könnte plausiblerweise eine solche Einheit sein.)

  • Dann werden die Bearbeitungsleistungen aufgelistet, die der Firma zu verdanken sind:
Die Dokumente sind von der Firma Hille+Partner GbR in das HTML-Format konvertiert, durch Hypertext-Verweise miteinander verbunden, in einer neuen Anordnung präsentiert und mit META-Informationen über ihre Herkunft versehen worden - sofern eine Quellenangabe verfügbar war. Einsendungen aus dem Internet wurden mit der EMail-Adresse des Einsender versehen.

(Da die Firma Texte im HTML-Format und schon mit META-Informationen versehen bevorzugt[1], ist es fraglich, ob diese Behauptung im allgemeinen überhaupt wahr ist. Die kreativen Leistungen sind aber in jedem Fall beachtlich: Konversion mit einem Konvertierungsprogramm[2], Meta-Angaben, von Einsendern übernommen[3][4], »neue«, d.h. die orginale oder eine alphabetische Anordnung ...)

  • Zuletzt wird der Gesamtanspruch formuliert:
Das Urheberrecht für die Auswahl, Anordung und Einteilung der Dokumente auf dem Internet-Server und auf der CD-ROM liegt bei der Firma Hille+Partner, abc.de Internet-Dienste (siehe Paragraph 4 UrhG).

Hier ist noch der Hinweis auf die Einteilung interessant, da auch hier die kreative Leistung beachtlich ist: Meist folgt die Einteilung einfach der urspünglichen Einteilung des Werks wie Kapitel, Aufzüge und Szenen, einzelne Märchen, Gedichte, Erzählungen in Sammlungen etc. (Hat Hille+Partner nun das Urheberrecht auf die Einteilung von Shakespears Dramen in Aufzüge und Szenen?) Ein Höhepunkt der kreativen Leistung: Der Cherubinische Wandersmann von Silesius wird nicht nur entsprechend der ursprünglichen Bücher aufgeteilt, sondern die sind nochmals in Hundertergruppen von Sprüchen geteilt. (Das Recht auf diese Aufteilung des Cherubinischen Wandersmann würde ich allerdings gerne verschenken, wenn's mir gehören würde.)


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