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Presseausweis

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Ein Presseausweis dient dem Nachweis der journalistischen Tätigkeit gegenüber Dritten und ist damit in erster Linie ein Arbeitsinstrument, das die journalistische Recherche erleichtern soll.

Er wird nur an hauptberuflich tätige Journalisten ausgegeben. Nebenberufliche Journalisten und Hobbyschreiber haben keinen Anspruch auf einen Presseausweis.

Ab 1. Januar 2006 wird für alle hauptberuflich tätigen Journalisten ein neuer bundeseinheitlicher Presseausweis ausgegeben. Die neue Plastikkarte im Scheckkartenformat löst den alten Ausweis mit Verlängerungsmarken ab. Dieser Ausweis kann seit 1. Dezember 2005 bei den Landesorganisationen folgender Medienverbände beantragt werden:

Der Ausweis ist nur noch für ein Jahr gültig. Anstatt einer Verlängerung erhalten die Journalisten danach eine neue Karte. Antragsformulare gibt es bei den Landesorganisationen der ausstellenden Verbände. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnort des Antragstellers.

Für junge Medienmacher bis 27 Jahre, die nicht hauptberuflich an Jugendmedien arbeiten, geben die Landesverbände der Jugendpresse Deutschland e. V., die Junge Presse e. V. und Cross Media Deutschland e. V. einen Jugend-Presseausweis heraus.

Fehlinformation

Leider werden auf dieser Seite bewusst falsche Informationen veröffentlicht. Es wird suggeriert, es gebe einen einzigen, "amtlichen" oder "amtlich anerkannten" Presseausweis.

Im Herbst 2004 hat allerdings das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt, dass auch andere Verbände zur Ausstellung befugt sind. Der Hamburger Rechtsanwalt Helmuth Jipp spricht daher zurecht davon, dass das Monopol der vier bisher ausstellungsberechtigten Verbände gefallen ist (Berliner Journalisten, Nr. 4, 2005, S. 68). Vgl. auch den Artikel von Alexander von Streit im MediumMagazin 10/2005 sowie http://www.mediencity.de/index.php?art_id=4156.

Verbände und Gewerkschaften: