Cisleithanien
Cisleithanien (lat. "Land diesseits der Leitha") war nach der Begründung der Doppelmonarchie im Jahr 1867 die umgangssprachliche Bezeichnung für den westlichen Teil der österreichisch-ungarischen Monarchie, der bis 1915 keinen richtigen Namen hatte und offiziell Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder genannt wurde. Die Behörden Cisleithaniens wurden als kaiserlich-königlich (k. k.) bezeichnet.
Analog dazu wurde das Königreich Ungarn und das zu den Ländern der ungarischen Stephanskorne gehörige halbautonome Königreich Kroatien-Slawonien auch Transleithanien genannt.
Die Bezeichnungen leiteten sich vom Fluss Leitha her, der streckenweise die Grenze zwischen dem cisleithanischen Niederösterreich und Ungarn bildete. Im Norden der Donaumonarchie befanden sich jedoch große Gebiete Cisleithaniens östlich dieser Grenze (Teile Mährens, Ober- und Niederschlesien, Galizien und die Bukowina), im Süden waren auch Teile des cisleithanischen Dalmatiens östlicher gelegen.
Bosnien-Herzegowina, welches 1878 von Österreich-Ungarn besetzt und 1908 in den Reichsverband eingegliedert worden war, gehörte weder zu Cis- noch zu Transleithanien.
Die zu Cisleithanien gehörenden Kronländer

- Königreich Böhmen
- Königreich Dalmatien
- Königreich Galizien und Lodomerien
- Erzherzogtum Österreich unter der Enns
- Erzherzogtum Österreich ob der Enns
- Herzogtum Bukowina
- Herzogtum Kärnten
- Herzogtum Krain
- Herzogtum Salzburg
- Herzogtum Schlesien (Österreichisch Schlesien)
- Herzogtum Steiermark
- Markgrafschaft Mähren
- Gefürstete Grafschaft Tirol
- Vorarlberg
- Küstenland, bestehend aus der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca, der Stadt Triest und der Markgrafschaft Istrien
Literatur
- K. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910.... Wien 1915 (Gemeindeverzeichnis der cisleithanischen Reichshälfte)
Siehe auch: Österreichisch-Ungarischer Ausgleich, Kaisertum Österreich