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Diskussion:Ampel

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Diskussion gehörte ursprünglich zum Begriff Ampel:


Und was ist mit den Pflanzen-Ampeln (hängende Gefäße für Bepflanzung)? RolfS 18:45, 27. Okt 2003 (CET)

Es gibt ja noch andere. Eine Begriffsklärung wäre angebracht. Und das mit den Ampelphasen grün - gelb - rot - rotgelb ist zu spezifisch für Deutschland. -- 217.225.222.50 18:48, 27. Okt 2003 (CET)

Habe mal die beiden Begriffe Ampel und Lichtsignalanlage getrennt und die eigentliche Bedeutung von Ampel ergänzt. -- Sansculotte 20:09, 27. Okt 2003 (CET)


Ampeln werden in der deutschen Straßenverkehrsordnung Lichtzeichenanlagen genannt! --Head 15:35, 28. Nov 2003 (CET)

Ich kenne den Begriff aus den entsprechenden Richtlinien zur Anlage von Straßen bzw. Knotenpunkten und da werden die Dinger halt LSA genannt. Was aber nicht heißt, daß man "Lichtzeichenanlage" nicht ergänzen könnte. Ich mache mich mal nächste Woche im Fachgebiet Verkehrswesen kundig, worin denn genau der Unterschied besteht. -- Sansculotte 16:29, 28. Nov 2003 (CET)


Da, wie schon erwähnt, der korrekte Bigriff Lichtzeichenanlage (§43 StVO) heißt, habe ich den gesamten Beitrag in Lichtzeichenanlage kopiert und Lichtsignal durch Lichtzeichen ersetzt. In Lichtsignalanlage gibt es nun den redirect. Andreas 20:19, 18. Dez 2003 (CET)

Also, hab mal nachgefragt: Lichtzeichenanlage (LZA) beschreibt die technische Einrichtung an sich (vulgo die Ampel), Lichtsignalanlage (LSA) steht für die signalgesteuerte Einrichtung zur Verkehrsregelung an einem Knotenpunkt im Gesamten (vulgo die Ampel). Der Unterschied ist nicht allzu groß, LZA wird eher im technischen Kontext gebraucht, LSA eher im Verwaltungskontext (Stadtverwaltung, Gerichte,...). Deshalb steht sich das praktisch gleichwertig gegenüber, anhand der größeren Google-Ergebnisse für LSA würde ich auf einen Eintrag unter diesem Begriff plädieren und Redirect von LZA (ist im Brockhaus auch so). -- Sansculotte 20:36, 18. Dez 2003 (CET)
Also in Österreich gibt es in der StVO nur den Begriff der Lichtsignalanlage sowohl für Straßenkreuzungen und Eisenbahnkreuzungen. den Begriff Lichtzeichenanlage gibt es nur im Eisenbahngesetz für die Straßenübergänge. In diversen ausschreibungen gibt es nur LSA oder Ampel. Bei den Führerschinfragen gibt es nur den Begriff Ampel mit Lichtzeichen, die LSA gibt es überhaupt nicht

--K@rl 21:41, 18. Dez 2003 (CET)--