Zum Inhalt springen

Rechtswissenschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. Juli 2002 um 08:15 Uhr durch pec-70-67.tnt4.hh2.uunet.de (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Wissenschaft vom Recht bezeichnet man als Rechtswissenschaft. Das Studium umgangssprachlich als "Jura-Studium". Dies leitet sich vom lateinischen "ius", "das Recht" her, "iura" sind "die Rechte" und zwar das weltliche und das Kirchenrecht.


Die Rechtswissenschaft unterscheidet sich von vielen anderen Wissenschaften in der Eigenschaft, dass sie nicht objektive Erkenntnisse oder zumindest Theorien mit dem Ziel der Objektivität hervorbingt, sondern dass sie sich mit Dingen befasst, die von rechtsetzenden Organen (Gesetzgebung, Gerichte, usw.) hervorgebracht werden. Ihre Aussagen sind also nicht allgemein gültig und objektiv, sondern immer nur abhängig von eben diesen rechtssetzenden Organen.


Basisrechte


Einteilung in Rechtsgebiete

Das deutsche Recht kann man wie folgt einteilen:



Gewerblicher Rechtsschutz


Gesellschaftsrecht



Folgende Seiten bieten Gesetztestexte aus dem deutschsprachigen Raum




Hinweis Rechtsthemen