Rechtswissenschaft
Die Wissenschaft vom Recht bezeichnet man als Rechtswissenschaft. Das Studium umgangssprachlich als "Jura-Studium". Dies leitet sich vom lateinischen "ius", "das Recht" her, "iura" sind "die Rechte" und zwar das weltliche und das Kirchenrecht.
Die Rechtswissenschaft unterscheidet sich von vielen anderen Wissenschaften in der Eigenschaft, dass sie nicht objektive Erkenntnisse oder zumindest Theorien mit dem Ziel der Objektivität hervorbingt, sondern dass sie sich mit Dingen befasst, die von rechtsetzenden Organen (Gesetzgebung, Gerichte, usw.) hervorgebracht werden. Ihre Aussagen sind also nicht allgemein gültig und objektiv, sondern immer nur abhängig von eben diesen rechtssetzenden Organen.
Basisrechte
- Menschenrechte http://www.igfm.de/Konventionen/mrerkl.htm
Einteilung in Rechtsgebiete
Das deutsche Recht kann man wie folgt einteilen:
- Arbeitsvertrag (siehe Arbeitsrecht)
Folgende Seiten bieten Gesetztestexte aus dem deutschsprachigen Raum
- http://www.ris.bka.gv.at/ Hier sind auch Urteile der obersten Gerichte zu finden