Rechtswissenschaft
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Kurzdefinition
Die Wissenschaft vom Recht bezeichnet man als Rechtswissenschaft. Das Studium umgangssprachlich als "Jura-Studium". Dies leitet sich vom lateinischen "ius", "das Recht" her, "iura" sind "die Rechte" und zwar das weltliche und das Kirchenrecht.
Einteilung in Rechtsgebiete
Das deutsche Recht kann man wie folgt einteilen:
- Arbeitsvertrag (siehe Arbeitsrecht)
Folgende Seiten bieten Gesetztestexte aus dem deutschsprachigen Raum
- http://www.ris.bka.gv.at/ Hier sind auch Urteile der obersten Gerichte zu finden