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Rechtswissenschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Kurzdefinition

Die Wissenschaft vom Recht bezeichnet man als Rechtswissenschaft. Das Studium umgangssprachlich als "Jura-Studium". Dies leitet sich vom lateinischen "ius", "das Recht" her, "iura" sind "die Rechte" und zwar das weltliche und das Kirchenrecht.



Einteilung in Rechtsgebiete

Das deutsche Recht kann man wie folgt einteilen:



Gewerblicher Rechtsschutz


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