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Entscheidung

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Vor der Entscheidung: links, rechts oder geradeaus?

Entscheidung ist die Auswahl zwischen mehreren Optionen nach einer Entscheidungsfindung. Eine Entscheidung stellt zunächst immer ein Problem dar, daß nach einer Lösung verlangt.

Entscheidungen müssen nicht zwangsläufig aus zwei Möglichkeiten bestehen (z.B. ja/nein), sondern können auch aus einer Vielzahl von Auswahlmöglichkeiten darstellen (z.B. Bundestagswahl).

Eine Entscheidung kann auch eine Eingrenzung, also die Wahl auf mehrere favorisierte Optionen, sein.

Entscheidungen können von Menschen (kognitiver Prozeß) oder von Maschinen (Programmierung) getroffen werden. Bei Menschen spielen bei Entscheidungen mehrere Faktoren mit, z.B. Abwägungen (Für und Wider), Zeitdruck, Prinzipien, Wahrnehmung (Objektivität/Subjektivität), Verständnis (Weitsicht, inhaltliche Erfassung des Sachverhalts, Mißverständnisse) und Auswirkungen. Bei Maschinen entfallen diese Faktoren.

Bis zur Entscheidung muß ggfs. eine Situations-, eine Problem-, eine Entscheidungs- und eine Risikoanalyse durchgeführt werden. Eine Wahl sollte erst getroffen werden, wenn das Problem entscheidungsreif ist. Bei Entscheidungen durch Menschen ist es zudem wichtig, sich objektiv mit der Problemlösung zu befassen und je nach Bedeutung mannigfaltige Überlegungen anzustellen. Bei vielen Entscheidungen spielt Logik eine entscheidende Rolle.

Jeder Mensch trifft beruflich und privat i.d.R. tausende von Entscheidungen täglich, die jedoch oft in Sekundenbruchteilen erledigt sind. Die meisten Entscheidungen werden von einer Person allein getroffen. Wirken mehrere Personen bei einer Entscheidung mit, dann wird die Entscheidung durch einen Konsens oder durch Mehrheitsbeschluss herbeigeführt. Wenn Entscheidungen von Menschen getroffen werden, können auch Ratschläge von Außenstehenden (Berater) eingeholt werden.

Wichtige Entscheidungen können sein:

Entscheidungen können auch unbeeinflußbar sein, z.B. beim Fußball "das entscheidende Tor" (Entscheidung über Sieg oder Niederlage eines Spiels).

In der Rechtsprechung sind Entscheidungen bestimmte Verdikte (vgl. Beschluss und Urteil).

Siehe auch

Beschluss, Auslese, Beurteilung, Wahl, Selektion, Triage

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