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Bank

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Ein Kreditinstitut wird umgangssprachlich meist als Bank oder Bankhaus bezeichnet.

Ein Unternehmen ist nach dem deutschen Kreditwesengesetz (KWG) dann ein Kreditinstitut, wenn es Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Unter Bankgeschäften im Sinne des KWG werden gefasst:

Diese Geschäfte umfassen aber nur das "Außengeschäft" des Kreditinstituts im Sinn der Volkswirtschaftslehre. Dazu kommen:

Das KWG definiert auch Ausnahmen: Die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit sind beispielsweise keine Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes.

Eine Geschäftsbank ist innerhalb des finanziellen Sektors eine Bank, die nicht Zentralbank ist.

Den Geschäftsbanken stehen neben der Zentralbank die Nichtbanken als Kunden gegenüber.

Arten von Geschäftsbanken

Notenbanken/Zentralbanken

Europäische Zentralbank (EZB), Englisch: European Central Bank (ECB).

Die Bundesbank ist die nationale Zentralbank Deutschlands.

siehe auch: Bankbetriebslehre

Geschichte

Die frühesten Vorläufer des modernen Bankenwesens vermutet man in Mesopotamien. Dort kannte man vermutlich schon ab dem zweiten Jahrhundert v. Chr. die buchmäßige Verrechnung von Forderungen, die Kontenführung für Einlagen sowie Anleihen, Schecks und Wechsel.

Als eine der ersten Zettelbanken fungierte die Bank von Amsterdam im Jahr 1609.

Banken wurden in einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft nötig, da die Leistungen der Wirtschaftssubjekte unter Zwischenschaltung von Geld ausgetauscht wurde. Die Vermittler dieser Geldströme sind die Kreditinstitute. Weiterhin sorgen sie für den Ausgleich zwischen Geldanlagewünschen und Kreditbedarf.

Kreditinstitute unterliegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung im Wirtschaftskreis im Regelfall einer Reihe von nationalen und internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften (z. B. bei der Besetzung der Geschäftsleitung, bei der Bilanzierung usw.) und unterstehen im Regelfall zudem der Aufsicht einer eigens zuständigen Behörde. Daher gelten für sie auch besondere Anforderungen.

In Deutschland übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aus, die die Ausübung von Bankgeschäften explizit genehmigen muss. Anfang 2004 waren in Deutschland 2292 Kreditinstitute zum Geschäftsverkehr zugelassen.

Siehe auch

Literatur

  • Eckhard Wandel, Banken und Versicherungen im 19. und 20. Jahrhundert , München : Oldenbourg, 1998