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Feuerwehr

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Flughafenfeuerwehr München: Flugfeldlöschfahrzeug
Feuermelder

Die Feuerwehr ist eine Hilfsorganisation deren primäre Aufgabe die Brandbekämpfung ist. Im Laufe der Zeit wurden der Feuerwehr jedoch immer mehr Aufgaben übertragen, vor allem im Bereich der Technischen Hilfeleistung.

In einigen Städten übernimmt die Feuerwehr auch den Bereich des Rettungsdienstes.

Aufgaben

Die Aufgaben der Feuerwehren werden in den Gesetzgebungen der jeweiligen Staaten geregelt. International sind ihre Aufgaben in den vier Worten: "Retten", "Löschen", "Bergen" und "Schützen" enthalten.

Retten

Die wichtigste Aufgabe der Feuerwehren besteht in der Abwendung von Gefahren für Menschen und Tiere, sei es durch Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfällen.

Löschen

Die Feuerwehr ist im abwehrenden Brandschutz sowie im vorbeugenden Brandschutz tätig. Zum abwehrenden Brandschutz gehört die Bekämpfung unterschiedlichster Brände mit Hilfe ihrer technischen Ausrüstung (Löscheinsatz). In Löschzügen organisiert, werden die einzelnen Löschgruppen, je nach Schadenslage, eingesetzt. Weil sich die Feuerwehren in den letzten Jahren auch mehr dem vorbeugenden Brandschutz widmen, sind die eigentlichen Einsätze zur Brandbekämpfung insgesamt eher rückläufig.

Bergen

Die Feuerwehr ist weiterhin für das Bergen von Sachgütern zum Beispiel bei Hochwasser, technische Hilfeleistungen wie das Auspumpen von Kellern, Hilfe bei Verkehrsunfällen und Unwettern verantwortlich.

Schützen

Zum vorbeugenden Brandschutz gehört die Brandschutzerziehung in Kindergärten und Grundschulen, die Bereitstellung von Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen und die Kontrolle von Hydranten und Löscheinrichtungen. Der vorbeugende Brandschutz ist eine wichtige Einrichtung, um Brände im Vorfeld zu vermeiden, und der Bevölkerung schon im Kindesalter Gefahren sowie das richtige Verhalten in Notsituationen aufzuzeigen. Aber auch dem Betriebsbrandschutz wird immer mehr Augenmerk geschenkt, sei es durch eigene betriebliche oder auch durch die öffentliche Feuerwehr.

Außerdem betreibt die Feuerwehr aktiven Umweltschutz mit der Eindämmung von Ölunfällen, Beseitigung von Ölspuren auf Straßen und der Eindämmung chemischer, biologischer und atomarer Gefahren (siehe Gefahrgut).

Auch bei der Erstellung von Alarmplänen oder bei verschiedenen Genehmigungsverfahren wird die Feuerwehr herangezogen. Auch bei der Erstellung von Standards in verschiedenen Fachgebieten kann die Feuerwehr ihre Erfahrung und Verbesserungsvorschläge einbringen.

Technik

Zur Erfüllung ihrer o. g. Aufgaben verfügt die Feuerwehr über eine Vielzahl von technischem Gerät, dies umfasst sowohl die Feuerwehrfahrzeuge, als auch deren Beladung und die persönliche Ausrüstung eines jeden Feuerwehrmannes, welche in der Feuerwache untergebracht sind. Darüber hinaus kommen bei der Feuerwehr auch Funksysteme und Technik zur Alarmierung der Feuerwehrangehörigen zum Einsatz. Für die Ausbildung der Feuerwehreinheiten wird ebenfalls viel Technik benötigt.

Feuerwehren in verschiedenen Ländern

Arten

Öffentliche Feuerwehr Nicht-öffentliche Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr/ Jugendfeuerwehr Werkfeuerwehr
Berufsfeuerwehr Betriebsfeuerwehr
Pflichtfeuerwehr

Zahlen

Deutschland Österreich Schweiz Südtirol
Gesamtanzahl Feuerwehren 25.513 4.876 305
Gesamtanzahl Aktive 1.383.730 247.227 12.500

(Stand 2001)

Geschichte

Vorzeit

In der Vorzeit konnten Brände keinen all zu großen Schaden anrichten da menschliche Siedlungen sehr klein waren und weit auseinander lagen. Die einfachen Hütten waren schnell wieder aufgebaut.

Römerzeit

Die Gründe für eine weitere Entwicklung des Feuerwehrwesens liegen in der zunehmenden Verstädterung und den Fortschritten der damaligen Bauarchitektur. Im Römischen Reich entstanden Millionenstädte wie Rom. Die Häuser waren meist mehrstöckig und standen sehr eng beieinander, auch die Gassen waren sehr eng. Vielfach wurden hölzerne An- und Vorbauten an den Häusern errichtet.

Obwohl Brandstiftung hart bestraft wurde, kam sie sehr häufig vor. Es gab keine Feuerversicherung, aber bei den großen Bränden leistete der Staat Unterstützung für die geschädigten Bürger.

Etliche Male vernichteten Feuersbrünste ganze Stadtteile von Rom. Allein der Nero'sche Brand (Juli 64 n. Chr.) wütete an ungefähr 10 Tagen und zerstörte 3 von 14 Regionen der Stadt völlig. 7 weitere verwüstete er bis auf ein paar Ruinen.

Nach dem verheerenden Nero'schen Brand wurden Bauvorschriften erlassen, um die Feuergefahr zu vermindern. Die Straßen wurden breiter, es wurden mehr Plätze angelegt und die Stockwerkzahl der Häuser wurde beschränkt

Im Jahr 21 v. Chr. wurde eine erste Feuerwehr mit 600 Sklaven gegründet. Zur Zeit des Kaisers Augustus folgte dann ein Feuerlösch-Corps, das aus 7 Kohorten zu je 420 - 600 Mann bestand. Jede Kohorte war für zwei Stadtteile in Rom zuständig.

Die Römer kannten noch keine Schläuche, obwohl sie Meister der Wasserförderung waren. Statt dessen gehörten zur Ausrüstung: Spritzen, Eimer, Leitern, Stangen, Decken, Körbe, Schwämme, Besen, Lappendecken (mit Wasser getränkt zum Schutz der Nachbarhäuser), Einreißhaken, Sägen und Hämmer. In den Feuerlöschkohorten gab es Wasserträger, Spritzenleute, Leute mit Löschdecken und für die Beleuchtung Zuständige am Einsatzort.

Mittelalter

Im Mittelalter erlebte der Brandschutz einen großen Rückschritt. Feuer galt als eine Strafe Gottes, in die nicht eingegriffen werden durfte. So versuchte man, das Feuer mit Altartüchern zurückzudrängen und die Häuser mit Weihwasser zu besprengen. Eigentlicher Brandschutz galt vielfach als Gotteslästerung. In der Regel wurde nicht gelöscht, sondern die Bewohner flüchteten vor dem Feuer.

So brannte zum Beispiel Lübeck allein im 12. Jahrhundert mehrfach ab. Straßburg brannte im 14. Jahrhundert achtmal nieder. Neben Feuern, aus Unachtsamkeit und Brandschatzungen in Kriegen, kam es häufig zu Brandstiftungen durch Banden von Mordbrennern. Erst ab dem Ende 14. Jahrhundert brannte es weniger, da ab diesem Zeitpunkt solider gebaut wurde und mehr Steine für die Bauten verwendet wurden.

Im 13. - 14. Jahrhundert griffen die ersten Feuerlöschverordnungen. Diese enthielten zum Beispiel, dass abends ab einer bestimmten Zeit alle Feuer ausgemacht werden mussten. Dies wurde vom Nachtwächter kontrolliert. So wurde unter anderem geregelt, dass Wein- und Wasserträger bei Feuer sofort mit ihren Eimern Wasser zur Brandstelle bringen mussten. Es wurden Nachtwachen eingerichtet, die Feuer in der Stadt zu melden hatten.

Vermehrt wurden Wasserschöpfstellen durch Pumpwerke ständig mit Wasser versorgt und es entstanden nach und nach Wasserwerke.

Als Ausrüstung standen nur Ledereimer, Wasserfässer, Feuerhaken und Dachkrücken zur Verfügung. Ab dem 14. Jahrhundert gab es einfache Spritzen, die zunächst mit Eimern gespeist wurden. Im 17. Jahrhundert wurde der Schlauch erfunden, der zuerst aus genähtem Leder war; später wurde das Leder vernietet. Mitte des 18. Jahrhundert sind Hanfschläuche nachgewiesen, die aber erst 100 Jahre später zuverlässig eingesetzt werden konnten, nachdem man ihnen eine Gummi-Einlage verpasst hatte.

Gründung von Feuerwehren

In den USA wurden bereits im späten 17. Jahrhundert die ersten Feuerwehren ins Leben gerufen, doch in Europa wurden die ersten Freiwilligen Feuerwehren nicht vor Mitte des 19. Jahrhundert gegründet.

Durch die sich entwickelnde Industrialisierung Ende des 18. Jahrhunderts in Europa stieg die Gefahr durch Großbrände in den Industrieanlagen erheblich. Auch durch die Verschärfung der Sozialen Frage stieg die Brandgefahr, da durch die beschränkten Platzverhältnisse in den Wohnungen der Arbeiter die Brandgefahr durch Öfen und Feuerstellen erheblich stieg.

Durch die beginnende Politikverdrossenheit Mitte des 19. Jahrhunderts (Biedermeier) und die sich bildenden Turnervereine entstanden auch um die 1850er die ersten Freiwilligen Feuerwehren. Diese nannten sich meist "Freiwillige Rettungsschar". Die Ausrüstungen dieser Scharen waren meist selbst bezahlt und bestanden aus nicht viel mehr als einer Uniform, Mützen und ein paar Stiefeln.

Anfang der 1870er bildeten sich in den Betrieben und Firmen freiwillige Fabrikfeuerwehren, die meist von den Fabrikbesitzern unterstützt und finanziert wurden.

In den folgenden Jahren bildeten sich in ganz Deutschland freiwillige Feuerwehren, die meist aus den bereits bestehenden Rettungsscharen und den Fabrikfeuerwehren fusionierten.

Bis zum Ende der 1920er Jahre gab es ein ähnlich vielfältiges Feuerwehrleben wie es dies heutzutage gibt.

Feuerwehr unter dem Hitler- Faschismus

Nach der Zerstörung von Rechtsstaat und Parlamentarismus in Preußen und darauf folgend im Deutschen Reich verkündete die nationalsozialistische Regierung in Preußen am 28. Dezember 1933 das "Gesetz über das Feuerlöschwesen (FLG - Feuerlöschgesetz)", das mit Wirkung vom 1. Januar 1934 in Kraft trat. Vielerorts wurde dieses Gesetz als ein wesentlicher Schritt zur Vereinheitlichung des Feuerlöschwesens in Preußen begrüßt, das in Folge des im Jahre 1931 erlassenen Polizeiverwaltungsgesetzes zur Neuregelung des Feuerlöschwesens sogar als notwendig begriffen wurde, bestehende Regelungslücken im Recht des Feuerlöschwesens zu schließen.

Die Feuerwehren wurden bereits durch das Feuerlöschgesetz zum Werkzeug eines Krieges instrumentalisiert.

Das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 bildete den Schlussstein für die seit 1933 von den Nationalsozialisten durchgeführte Einbindung des deutschen Feuerlöschwesens in die Polizei. Nur vierzehn Tage nach den Pogromen an der jüdischen Bevölkerung, im Verlaufe der von den Faschisten neben anderen Grausamkeiten auch die Synagogen in Schutt und Asche gelegt wurden, erließ die nationalsozialistische Reichsregierung ein Reichsfeuerlöschgesetz. Dieses Reichsfeuerlöschgesetz wurde in die Präambel u.a. mit der wachsenden Bedeutung des Feuerlöschwesens für Verteidigungszwecke und den Luftschutz begründet.

In der Präambel dieses Gesetzes wird schon die wachsende Bedeutung des Brandschutzes für den Luftschutz deutlich.

Die Präambel betont den beherrschenden Herrschaftsgrundsatz des Nationalsozialismus, das sog. Führerprinzip. In einer reichseigenen geführten Polizeitruppe, zu der nun auch die Feuerwehren zu zählen waren, wurde diesem Führungsprinzip eine besondere Bedeutung zugemessen. Die Entscheidungen wurden ausschließlich von den Vorgesetzten (Führern) ohne Mitwirkung der Untergebenen getroffen.

Ihre Kompetenzen waren rechtlich nicht festgelegt und sie unterlagen keiner Kontrolle. Eine besondere Bedeutung für die Diktatur kam der Polizei zu. Das nationalsozialistische Deutschland als faschistische Diktatur griff auch auf die Herrschaftsinstrumente des Polizeiapparates zurück. Alle Bereiche öffentlicher Dienstleistungen wurden in den Polizeistaat aufgesogen, in dessen Verlauf auch der organisierte Brandschutz als Polizeiaufgabe bezeichnet wurde.

Feuerwehr in den beiden Teilen Deutschlands

Nach den Jahren des Hitlerfaschismus, mit dessen bitteren Hinterlassenschaften galt es auch für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, den Schutz des Verbliebenen und des neu Entstehenden unter erschwerten Bedingungen zu sichern. In der Erkenntnis, dass ihnen jetzt die Früchte ihrer Arbeit, an welchem Platz auch immer, selbst zugute kommen, wurden sie mit den damals ausweglos scheinenden Schwierigkeiten fertig.

Feuerwehr in der ehemaligen DDR
Brandschutz in der Aufbauphase der DDR

Die ersten gesetzgeberischen Maßnahmen der DDR auf dem Gebiet des Brandschutzes betrafen den betrieblichen Brandschutz. Aufgrund des 8. Artikels der Brandschutzverordnung vom 28. August 1949 wurde mit der ersten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Brandschutzwesen vom 15. September 1950 die Betriebe in der DDR zur Abwendung von drohenden außerordentlichen Brandgefahren und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der DDR einer besonderen Überwachung unterstellt. Als Betrieb im Sinne dieser Verordnung galt jede betriebswirtschaftliche Einheit von beweglichem und unbeweglichem, volkseigenem und privatem Eigentum, unabhängig von Art und Größe. Der Anwenderbereich ist in dieser Brandschutzvorschrift unbestimmt. Tatsächlich unterfielen dieser Regelung nahezu alle landwirtschaftlichen und sonstigen gewerblichen Unternehmen in der DDR. Anlaß für den Erlaß dieser Brandschutzvorschrift war das Interesse der DDR-Regierung, die Grundlagen für die Schaffung ihres "Arbeiter- und Bauernstaates" zu sichern. In Folge dieser Zielsetzung glaubte man, die Produktion in der DDR besonders vor Sabotageakten schützen zu müssen, was indirekt aus der Präambel dieser Brandschutzvorschrift deutlich wird.

Die Regelung des betrieblichen Brandschutzes vom September 1950 fällt in die Zeit der ersten wirtschaftlichen Weichenstellungen der DDR.

Am 18. Januar 1956 verkündete die DDR ihr erstes Brandschutzgesetz: Das Gesetz zum Schutze gegen Brandgefahren. Dieses Brandschutzgesetz fällt in die Ära der Modernisierung der DDR, die von dem zweiten Fünfjahresplan für die Jahre 1956 bis 1960 geprägt wurde und im Zeichen einer Schrittweisen Mechanisierung und Automation industrieller Produktionsprozesse stand. In diese Epoche fiel auch die Planung und der Bau von Atomkraftwerken in der DDR und die raschen Entwicklungen. Mit dem Brandschutzgesetz vom 18.01.1956 ist dann auch der Beginn der Modernisierung des Brandschutzes in der DDR festzustellen.

Auf der 2. SED- Parteikonferenz vom 9. bis 12. Juli 1952 beschlossen ihre Delegierten einstimmig, dass "der Aufbau des Sozialismus zur grundlegenden Aufgabe in der Deutschen Demokratischen Republik geworden ist." Am 23. Juli 1952 wurden in der DDR die Länder aufgelöst und die Republik wurde in vierzehn Bezirke gegliedert. Parallel dazu wurden zu Beginn des Jahres 1953 die Gebietskörperschaften in so genannte örtliche Organe der Staatsgewalt umgewandelt, wodurch die kommunale Selbstverwaltung durch Gemeinden und Landkreis in der DDR restlos beseitigt wurden und damit die Vorraussetzungen für das stalinistische Herrschaftsprinzip des "demokratischen Zentralismus geschaffen waren. In dem Strukturprinzip wurde 1956 das Brandschutzwesen eingeschlossen und in die Verwaltung der Deutschen Volkspolizei eingegliedert. In der DDR war in dieser Zeit nach eigenem Selbstverständnis die revolutionäre Periode noch nicht abgeschlossen.

Die Präambel des Gesetzes zum Schutze vor Brandgefahren vom 18. 1. 1956 verdeutlicht den Standort des Brandschutzes in dieser Zeit:

  • Zentrale Brandschutzorgane: Dazu gehörten die Hauptabteilung Feuerwehr in der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei; die Abteilung Feuerwehr in den Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei mit den ihnen direkt unterstellten Brandschutzinspektionen und die Abteilungen Feuerwehr in den Volkspolizeikreisämtern mit den ihnen unterstellten Brandschutzinspektionen und Feuerwehrkommandos.
  • Örtliche Brandschutzorgane: Dazu gehörten in den Städten und Gemeinden sowie Einrichtungen: Die Freiwilligen Feuerwehren, die Pflichtfeuerwehren und die Brandschutzverantwortlichen sowie andere mit Brandschutz beauftragten Personen.
  • Betriebliche Brandschutzorgane: Dazu gehörten die in den Industrie- und Landwirtschaftsbetrieben, Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen eingerichteten Berufsfeuerwehren, Freiwilligen- und Pflichtfeuerwehren sowie brandschutzverantwortlichen und die vom Brandschutz beauftragten Personen.


Mit dem Gesetz zum Schutze von Brandgefahren gingen auch vom Namen her die kommunalen Berufsfeuerwehren unter, diese erhielten nun die Bezeichnungen Abteilung Feuerwehr, Brandschutzinspektionen und Feuerwehrkommandos, und waren somit vollkommen verstaatlicht.

Die Zentralen Brandschutzorgane wurden durch das Gesetz zum Schutze vor Brandgefahren ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen oder anzuordnen, um von der Gesellschaft, Einzelpersonen oder der Volkswirtschaft durch Brände oder andere öffentliche Notstände eingetretenen Gefahren abzuwehren.Weil Aufgaben und Befugnisse in diesem Gesetz unscharf formuliert und nahezu unbegrenzt auslegbar waren, wurden die Feuerwehren zum Instrument politischer Willkür. Deutlich wird dies auch an dem Begriff des öffentlichen Notstandes. Vom gesetzlichen Wortlaut her kam auch der Einsatz der Feuerwehren bei inneren Notständen in Betracht, die beispielsweise durch Streiks oder Aufstände hervorgerufen werden konnten. Die staatlichen Feuerwehren sind in diesem Sinne dann auch beim Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 eingesetzt, um die Grenzstreifen von Hindernissen frei zu räumen. Zweifelsfrei handelt es sich hierbei nicht um Aufgaben, die von Feuerwehren zu erledigen gewesen wären.

Mit der Verordnung über die Statuten der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane vom 14. Januar 1959 wurden die Aufgaben, die organisatorischen Strukturen, die Rechte und Pflichten der Angehörigen dieser Feuerwehr näher geregelt. Auf Kreisebene wurden bereits Katastropheneinheiten gebildet, die sich aus einem Katastrophenbauzug bzw. -löschzug und eine Spezialgruppe zusammensetzten.

Aufgrund des Gesetzes zum Schutze vor Brandgefahren wurde am 16. Januar 1961 die erste Durchführungsbestimmung zu diesem Gesetz verkündet, die "Verantwortlichkeiten im betrieblichen Brandschutz" festlegen wollte. Hervorzuheben ist, daß diese Durchführungsbestimmung betriebsspezifische Brandschutzanordnungen, Feuerwehrlagepläne und eine Meldepflicht von Bränden und Explosionen vorschieben. Die betrieblichen Feuerwehren mit hauptamtlich aufgestelltem Personal (Berufsfeuerwehren) konnten zudem den Status eines Feuerwehrkommandos erhalten und damit ein staatliche Einrichtung werden. Die Ausrüstung dieser Feuerwehren hatte dann das Ministerium des Inneren zu übernehmen.


Brandschutz im real existierenden Sozialismus

Mit dem Abtritt Walter Ulbrichts von der Führung der SED am 3. Mai 1971 und der Inthronisierung Erich Honeckers begann in der DDR eine Ära, deren bestehende Verhältnisse von der SED als "entwickelte sozialistische Gesellschaft" bezeichnet wurden. In dieser Zeit begann sich in der DDR der Lebensstandart zu heben und mit außerordentlicher Kraft wurde Versucht, die bereits begonnene Modernisierung der Wirtschaft zu forcieren. Mit dem Willen zum Wirtschaftswachstum und zur Sicherung der Volkswirtschaft ist auch die Verkündung des Gesetzes über den Brandschutz in der DDR (Brandschutzgesetz) vom 19. Dezember 1974 verbunden. Diesem Brandschutzgesetz fehlte jeder präambelhafte Hinweis auf die besondere historische Situation. Stattdessen wurde in seinem 1. Artikel eine Definition und eine Aufgabenbeschreibung des Brandschutzgesetzes vorgenommen.

Feuerwehr in der BRD
Feuerwehr in Deutschland nach der Wende

Sonstiges

Ausbildung

Für den Feuerwehrdienst sind zahlreiche Ausbildungen notwendig. Deshalb müssen Lehrgänge und Übungen regelmäßig von Feuerwehrleuten besucht werden. Beispielsweise muß jeder Atemschutzgeräteträger mindestens einmal im Jahr, eine Übungsstrecke durchlaufen. Weitere Lehrgänge für:

Jugendarbeit

Um möglichen Nachwuchsproblemen entgegen zu wirken, bemüht sich die Feuerwehr seit einigen Jahrzehnten sehr stark um die Jugend. Für sie gibt es Jugendfeuerwehren.

Kameradschaft

In der Öffentlichkeit ist die Feuerwehr besonders durch ihre Kameradschaft in Freiwilligen Feuerwehren sowie in Berufsfeuerwehren bekannt. Da Feuerwehrleute sich im Einsatz aufeinander verlassen können und unter Umständen einander ihr Leben anvertrauen, ist eine ausgeprägte Kameradschaft wichtig. Gerade in kleinen Orten ist die Feuerwehr ein gesellschaftlicher Mittelpunkt. Der Prozentsatz in diesen Orten, den die Feuerwehrkameraden an der Ortsbevölkerung stellt ist wesentlich höher, als in städtischen Gebieten. Allzu oft waren auch schon die Väter oder Großväter der Kameraden bei der Feuerwehr (siehe auch Tradition).

Kameradschaftsabende

Bei regelmäßigen Kameradschaftsabenden trifft sich die Mannschaft außerdienstlich, um ihre Kameradschaft zu pflegen. In der Regel gehen die Feuerwehrmänner gemeinsam Essen oder Trinken, es gibt jedoch auch Grillabende oder andere gemeinsame Aktionen. An größeren Festen (Weihnachten, Ostern, Neujahr, etc.) finden vermehrt Kameradschaftsabende statt.

Schutzpatron

Der Schutzheilige der Feuerwehren in den südlicheren deutschsprachigen Gebieten ist der Heilige Florian. Zu seinen Ehren finden oft Florianifeiern im Mai statt. Er ist auch der Schutzheilige in den Niederlanden. In den nördlicheren, deutschsprachigen Gebieten ist die Hl. Agatha die Schutzpatronin der Feuerwehren. Die Feiertage für sie sind oft im Februar angesetzt.

In einigen Regionen werden auch Fahrzeugweihen bzw. Fahrzeugsegnungen durchgeführt.

Probleme der Feuerwehr

Vielerorts wird die Feuerwehr von der Bevölkerung als nur eine reine Notwendigkeit angesehen, die zwar solange nichts passiert, nichts kosten soll, aber wenn es notwendig ist, schnell und professionell vor Ort sein muss. Wie auf allen Ebenen kämpft auch die Feuerwehr oftmals mit finanziellen Problemen. Aber vor allem Freiwillige Feuerwehren kämpfen in der heutigen Arbeitswelt mit den Arbeitgebern, da die Kameraden häufig nicht zu notwendigen Einsätzen ihren Arbeitsplatz verlassen dürfen.

Siehe auch