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Feuerwehr in Deutschland

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Die Feuerwehr ist in ganz Deutschland über die Notrufnummer 112 erreichbar. Der Verantwortungsbereich der Feuerwehren wird in Deutschland in der Landesgesetzgebung geregelt. Daneben kann die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung auch im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden tätig werden.

Die Tätigkeiten und die Aufgaben eines einzelnen Feuerwehrmannes mit anderen im Verbund (siehe Feuerwehreinheiten), sind länderübergreifend in den Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) festgelegt.

Geschichte

Die erste Berufsfeuerwehrwache in Deutschland wurde 1854 in der Großen Hamburger Straße 13/14, Berlin-Mitte, seiner Bestimmung übergeben. Anfänglich zogen Pferdegespanne Kutschen, die um die Jahrhundertwende (siehe Industrialisierung) auf Automobilbetrieb umgestellt wurden.

Im Dritten Reich wurden 1933 alle preußischen Feuerwehren der Polizei unterstellt, hier hat sich dann die Bezeichnung Feuerlöschpolizei durchgesetzt (obwohl es diese Bezeichnung offiziell nicht gab). In einem Gesetz über das Feuerlöschwesen wurden dann 1938 alle Feuerwehren im Reich als eine Polizeitruppe direkt dem Reichsminister des Innern unterstellt. Berufsfeuerwehren wurden offiziell Feuerschutzpolizei genannt, die Freiwilligen Feuerwehren in die örtlichen Polizeitruppen integriert. Fortan waren die Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr rot, sondern grün.

Ebenso wurde 1938 mit diesem Gesetz die heute verwendete Storz-Kupplung für Schläuche und Armaturen reichsweit eingeführt und die Normierung vereinheitlicht. Bis dahin verwendeten die Feuerwehren der einzelnen Länder unterschiedliche Normen, was eine Zusammenarbeit erschwerte.

Die erste Freiwillige Feuerwehr, das "Freiwillige Lösch- und Rettungs-Corps" Meißen wurde im Jahr 1871 gegründet.

Zahlen

Berufsfeuerwehr Pflichtfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr Werk-/ Betriebsfeuerwehr
Anzahl der Feuerwehren 99 1 ca. 24.700 900
Anzahl der Mitglieder ca. 26.000 ca. 10 ca. 1.3 Millionen ca. 30.000

Siehe auch