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Pkw-Gestellung

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Firmenwagen (PKW-Gestellung)

Die private Nutzung eines Firmenwagens durch einen Arbeitnehmer ist bei diesem als Geldwerter Vorteil zu versteuern:

  Gehalt                                   2.000,-
  + geldwerter Vorteil aus PKW-Gestellung    460,-
  = steuerpflichtiger Lohn                 2.460,-


Der geldwerte Vorteil ist entweder anhand der anteiligen tatsächlichen Kosten zu errechnen, wobei der private Kostenanteil anhand eines Fahrtenbuches zu ermitteln ist,

oder, was in der Praxis am häufigsten angewendet wird,

anhand der 1%-Regel:

  Brutto-Anschaffungskosten des Fahrzeuges          23.200,-
  * 1% pro Monat                                       232,-
  + 0,03% pro km Entfernung zur Arbeit (hier: 10km)     69,60
  = geldwerter Vorteil                                 301,60

Minderungen des Geldwerten Vorteils:

1. Der als Werbungskosten anzurechnende Teil der Fahrtkosten zur Arbeit kann wie ein Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert werden (womit hierauf keine SV-Beiträge anfallen). Die pauschale Lohnsteuer darauf kann entweder vom Arbeitgeber übernommen oder auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

2. Eine private Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers an den Fahrzeugkosten mindert den geldwerten Vorteil unmittelbar.

Gesamtbeispiel:

  Brutto-Anschaffungskosten des Fahrzeuges          23.200,-
  * 1% pro Monat                                       232,-
  + 0,03% pro km Entfernung zur Arbeit (hier: 10km)     69,60
  = vorläufiger geldwerter Vorteil                     301,60
  ./. pauschal versteuerte Fahrtkosten                  45,-
   (10 km * 0,30 * 15 Tage (üblich))
  ./. private Kostenbeteiligung                        100,-
  = zu versteuernder geldwerter Vorteil                156,60

Auf den Fahrtkostenanteil entfallen 15% pauschale Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer. Im Gegenzug sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer hier je ca. 21% SV-Beiträge.